Beschäftigungsverbot

Hallo Schwangere,
Ich hab da mal eine Frage weger dem Beschäftigungsverbot. Ich selber habe noch keins aber vermute das es besser is wenn ich eins bekomme ich bin jetzt 7w+1 bin bis morgen krankgeschrieben arbeite aber in einen job wo ich Akkordarbeiten leisten muss. Drei schichtig arbeite, mit lärm hitze und kälte zu tun habe ,8 einhalb stunden nur stehen gehen bzw auch mal laufen muss. Mit schweren lasten bis zu 25 kilo zu tun habe und von gefahrenstoffen nicht fern bin. Habe kontakt mit kühlmittel, verschiedene öle, dämpfe und metall staub. Meint ihr das ist ein grund für ein Beschäftigungsverbot und wer stellt den normal aus?

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Dafür ist ein deinem Fall der AG zuständig. Sobald du die Schwangerschaft in der Arbeit preis gibst, muss der AG eine Gefährdungsbeurteilung machen und dir einen Arbeitsplatz geben, der mutterschaftskonform ist. Kann er das nicht, muss er dir ein BV aussprechen.

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Ok danke für die antwort. Der arbeitgeber weis bescheid und der würde mich in eine andere abteilung tun aber er wartet nunmal auf ein bestätigungszeugniss vom arzt und ob er arzt des für gut heißt das ich wo anders hinkomme da es mir morgens sehr schlecht geht und nachts auch.

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Sollte dein AG dich in eine andere Abteilung versetzen wollen, darf er das, sofern dieser Bereich keine weiteren Gefahren für dich hat. Da kann dein Arzt wenig sagen. Aufgrund von anfänglicher Übelkeit oder Unwohlsein gibt es kein BV. Erstmal nur weiter Krankschreiben.

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Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und anhand dieser wird über ein Beschäftigungsverbot entschieden.

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Dein Arbeitsplatz klingt nach nicht kompatibel mit dem Mutterschutzgesetz. Wenn der AG dich an einen anderen Platz versetzen kann, wo du keiner Gefahr ausgesetzt bist, darf er das. Kann er es nicht, muss er dich ins BV schicken.

Wenn dir weiterhin so übel ist, dass du eine Krankschreibung benötigst, wird der FA sie ausstellen. Oft wird das aber nach dem ersten Trimester besser. Mit einem BV wegen des Arbeitsplatzes hat er nichts zu tun.

LG