Hallo,
Vielleicht hatte jemand schonmal so einen Fall.
Wir wollten unser Haus mithilfe eines Maklers verkaufen. Es gab einen Interessenten. Die Maklerin hat mithilfe der Vollmacht des Interessenten einen Notartermin für den Kauf vereinbart.
Der Interessent hat sich wenige Tage vor dem Notartermin doch dagegen entschieden.
Der Notar wollte uns dem Verkäufer die kompletten Kosten für den Entwurf in Rechnung stellen.
Wir haben verneint da wir kein Auftragsteller sind. Daraufhin kam ein weiterer Brief wir sollen die Hälfte der Kosten überweisen da wir gesamtschuldnerisch mit dem Interessenten haften. Andernfalls wird sich darum der Gerichtsvollzieher kümmern.
Meiner Recherche nach haften wir nur gesamtschuldnerisch wenn der Vertrag unterschrieben wurde.
Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir sagen ob das so einfach geht mit dem Gerichtszieher ?
Viele Grüße
Maggey
Notarkosten beim Kaufvertragsentwurf
Hallo,
lies Dir doch mal den Vertrag durch, den du mit dem Makler geschlossen hast, ob da diesbzgl. was vereinbart wurde. Manchmal sind steht sowas ja in den Klauseln. Ist dies nicht der Fall, würde ich einen Anwalt beauftragen.
Zum Thema Gerichtsvollzieher kann ich Dich beruhigen... sooo schnell kommt der nicht, dafür bedarf es erst einmal einen Titel
VGe
Hallo
Vielen lieben Dank für die Nachricht!
Was genau ist mit einem Titel gemeint?
Unsere Maklerin hat den Notar auch bereits kontaktiert er solle die Rechnung dem Auftraggeber schicken, sie hat ihm erneut die Vollmacht und den Verlauf geschickt wo er ausdrücklich diesen Notar bestellt. Der Notar will uns dennoch die anteiligen Kosten anhängen kurioserweise. Die Maklerin versteht die Welt nicht mehr sie hatte in ihren Berufsjahren nicht einmal so einen Fall gehabt wo die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert wurde.
Auch
Im Internet finde ich so einen Fall nicht. Es steht immer nur dass de Auftraggeber zahlt. Es kam ja kein Vertrag zustande. Theoretisch könnten ne Menge Leute mit uns Notartermin aufsetzen und absagen und wir müssten es dann zahlen?
Wäre es denn möglich dass wir doch anteilig als gesamtschuldnerisch haften weil unsere Maklerin auch unsere Daten an den Notar ubermittelt hat ?
Nein! Den Notar muss bezahlen, wer ihn bestellt hat und er wird bei erfolgtem Vertragsschluss eigentlich immer vom Käufer gezahlt.
Ich würde mir da absolut nichts vom Notar einreden lassen, du wolltest ja schließlich verkaufen und kannst nichts dafür, dass der Kaufinteressent abgesagt hat. Noch dazu hab ich das noch nie erlebt, dass ein Notar bei geplatztem Termin etwas für den Entwurf verlangt, da steckt ja i.d.R. bei einem einfachen Standardvertrag keine große Arbeit dahinter. Die eigentliche Arbeit steck ja in Beurkundung und Vertragsabwicklung.
Ich bin ziemlich erstaunt, dass der Notar solche Basics nicht kennt 🧐
Notarkosten sind einzig und allein der Spaß des Käufers, ihr habt damit nicht zu tun (es sei denn die Makler hätte irgendwas anders schriftlich vereinbart, aber ich wüsste nicht wieso). Ich würde da an eurer Stelle ganz entspannt bleiben und den Typen ignorieren. Soll er doch vor Gericht gehen, dann erklärt die Richterin die Rechtsgrundlage nochmal und der Notar hat noch Gerichtskosten an der Backe...
Wir haben im Sommer auch ein Haus gekauft. Die Notarkosten für den Entwurf zahlt der Auftraggeber( Kaufinteressent) auch wenn er oder ihr den Kauf absagt. Er hat nähmlich die Vollmacht erteilt und somit den Notar beauftragt. Dann hat er pech und sitzt mit seinen Kosten da. Ihr müsst nichts zahlen.