Mutterschaftsgeld und Bürgergeld

Hey, vielleicht kennt sich jemand hier damit aus..
Ich erhalte ab März Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse + die Differenz vom Arbeitgeber.
ich erhalte aufstockend 300€ Bürgergeld, nun wurde mir gesagt das Mutterschaftsgeld nicht angerechnet werden darf.. wieso verlang das Jobcenter dann einen Nachweis über die Beantragung von Mutterschaftsgeld?
und wenn es nicht anrechenbar ist und ich meine Lohnabrechnung wo ich nur die Differenz erhalte hinschicke bekomme ich dann mehr Bürgergeld obwohl ich eigentlich das selbe netto hätte durch das Mutterschaftsgeld?
Das wären ja dann mehrere hundert Euro extra …das kann ich mir nicht vorstellen.
ich versteh es nicht ganz vielleicht kann mir jemand weiterhelfen..

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Also. Es müsste so sein, dass das JC nur den Betrag über 300€ vom Mutterschaftsgeld anrechnet. Das heißt dass du am Ende 300€ mehr haben müsstest. So war das bei einer Freundin vor 10 Jahren. Denke nicht dass sich das geändert hat.

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Ich meine, es wird schon angerechnet, aber nicht als regelmäßige Einnahmen, sondern als einmaliger Geldeingang. So betrifft es nur einen Monat drin Bürgergeld.

Kommt das Mutterschaftsgeld bei dir auf das Konto, würdest du evtl. einen Monat aus dem Bezug fallen. Damit das nicht passiert, würde man die 300 € für den einen Monat wahrscheinlich auf die drei Monate des Mutterschutzes verteilen. So würdest du 3 Monate 200 € erhalten anstelle von 2 x 300 € und einen Monat nichts.

Als regelmäßige Einnahmen würde das komplette Mutterschaftsgeld angerechnet werden und mehrere Monate dein Bürgergeld minimieren.

Bearbeitet von MayB.