Vielleicht kann mir jemand helfen bzgl BV

Ich habe letzte Jahr im Juni meine Tochter bekommen. Während der gesamt Schwangerschaft war ich im BV.
Ich habe bis Oktober meine Elternzeit beim Arbeitgeber gemeldet. Elterngeld habe ich diesen Monat das letzte mal bekommen.
Ich hatte bereits mit meinem AG telefoniert vorzeitig zurück zu kommen. Und zwar im September. Da meine Tochter im August in den Kindergarten geht zu meinem Mann .

Jetzt habe ich heute Morgen positiv getestet 🥰 ich freu mich total. Dir Frage ist jetzt wenn mein Frauenärztin jetzt dann wieder BV ausspricht bekomme ich dann das Gehalt was ich bereits in meiner vorherigen Schwangerschaft erhalten habe?
Ich arbeite als inklusivkraft in einer Kita.

Ich danke euch für eure Antworten

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Meines Wissens ist es verboten, die Elternzeit zugunsten eines BV vorzeitig zu beenden.

Nach dem regulären Ende der Elternzeit solltest du dein Gehalt von vorher wieder bekommen (wenn nicht schon Teilzeit oder so vereinbart ist), auch bei BV.

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Hmm. ich habe da keine Erfahrung, aber ich weiss, dass wenn man früher aus der Elternzeit zurückgehen möchte muss der AG es erlauben. In dem Fall weiss ich nicht ob er es nicht doch verweigern kann. Allerdings zahlt die Krankenkasse dein Gehalt dann wenn du in BV bist. Gute Frage, wusste nichtmal wo man sich da erkundigen kann. Vielleicht aufm Landratsamt oder direkt bei der Krankenkasse?

Alles Gute für die neue Schwangerschaft

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Nein, das Gehalt kommt ganz normal vom AG, der holt es sich dann wieder.

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Als allererstes sollte das BV vom Arbeitgeber kommen, denn von gesundheitlichen Problemen, die ein individuelles BV erforderlich machen würden, schreibst Du nichts.


Gibt es bezüglich der vorzeitigen Rückkehr schon etwas verbindliches? Dann gilt das, und Du hast einfach Glück gehabt.

Ansonsten bekommst Du halt ab dem regulären Ende der Elternzeit Dein Gehalt im BV

Das mit dem Arbeitgeber vereinbarte Arbeitspensum bestimmt, wie viel Gehalt Du im BV erhalten wirst. Ist Teilzeit vereinbart, dann auf der Basis der entsprechenden Stellenanteile, bei Vollzeit eben aus Vollzeit.

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Ich habe halt keine. Ausreichenden Impfschutz um in Schule oder Kindergarten als inklusionskraft zu arbeiten.
Deshalb gehe ich davon aus das meine FA BV ausstellt.

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Das ist trotzdem Aufgabe Deines Arbeitgebers, das zu beurteilen und Dir ggf eine mutterschutzgerechte Aufgabe zuzuweisen oder Dich eben ins BV zu schicken, wenn er Dich nicht anders einsetzen kann.

Auf welcher Grundlage will denn ein Arzt ein BV wegen wegen eines nicht mutterschutzgerechten Jobs aussprechen? Lässt der dich den Arbeitsvertrag zeigen, oder reicht die mündliche Auskunft der Schwangeren?

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Nein, deine FA kann ja gar kein B.V. aussprechen.

Sag deinem AG Bescheid. Deine Elternzeit läuft ganz normal weiter. Ab Ende würdest du ein B.V. bekommen und dann das zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Gehalt bekommen.

In Elternzeit kannst du kein B.V. bekommen. Nur wenn du arbeitest.