Wechsel in Steuerklasse II

Hallo alle zusammen!

Ich habe folgende Frage:
Mein Mann und ich sind getrennt aber noch verheiratet.
Wir haben ein gemeinsames Kind, welches wir 50/50 im Wechselmodell betreuen.
Da mein Mann bereits schon wieder in einer neuen Partnerschaft ist und die Dame auch schon bei ihm eingezogen und gemeldet ist, steht ihm somit die Steuerklasse II nicht mehr zu.
Wir haben uns einvernehmlich darauf geeinigt, dass ich die Steuerklasse II beantrage.
Nun ist es allerdings so, dass unser Sohn bei meinem Mann gemeldet ist. Ich könnte ihn als Zweitwohnsitz bei mir anmelden, da wir ja genau 50% der Betreuung haben, ist er somit bei keinem Elternteil mehr.

Wisst ihr, ob der Zweitwohnsitz ausreichend ist?
Ich habe schon beim Finanzamt angerufen aber hatte da jmd am Telefon, der mir nicht meine Frage beantworten wollte!

Würde ich den Hauptwohnsitz bei mir melden, müsste unser Sohn die Schule wechseln, da meine Wohnung in einem anderen Stadtteil ist… das wollen wir natürlich nicht!

Vll kann jmd helfen?

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Eine simple Google-Suche verrät mir sofort:

"Wenn das Kind zwei Wohnsitze hat, also bei einem Elternteil mit Haupt- und bei einem Elternteil mit Nebenwohnsitz gemeldet ist (z.B. im Wechselmodell), erhält der Elternteil Steuerklasse II, der auch das Kindergeld erhält."

Darf ich aus Neugier fragen, in welchem Bundesland man gezwungen ist bei Umzug die Schule zu wechseln? Kenne ich so gar nicht.

Bearbeitet von Imalya
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Den Schulwechsel werdet ihr ganz sicher umgehen können. Einfach mal Kontakt mit dem Schulamt aufnehmen, ob denen ein formloses Schreiben, in dem ihr angebt, dass ihr jeweils zu 50% betreut, aber bzgl. Schule der Wohnsitz deines Mannes als Hauptwohnung dient, genügt oder ob ihr einen offiziellen Gestattungsantrag stellen sollt. Bei letzteren könnt ihr dann auch eure Beweggründe darlegen. Ich denke im Zweifel wird es kein Schulamt auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn euer Sohn schon auf der Schule ist (würde also aus seinem Umfeld gerissen) und das Problem ja sowieso nur entsteht weil Wechselmodell-Kinder trotz der Tatsache, dass sie 2 gleichwertige Wohnsitze haben, auf dem Papier eben einen Haupt- und einen Nebenwohnsitz haben, obwohl sie bei beiden die Kriterien eines Hauptwohnsitzes ja erfüllen.

Meine Tochter wird auch im Wechselmodell betreut und wir mussten keinen richtigen Gestattungsantrag stellen, damit sie dort eingeschult werden kann, wo offiziell der Nebenwohnsitz ist. Und wie gesagt, euer Sohn ist ja schon dort und würde rausgerissen.

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Die Frage wurde ja schon beantwortet. Im Wechselmodell ist man nicht alleinerziehend und hat auch keinen Anspruch auch Alleinerziehendenentlastungsbetrag.

Es wird also auf Steuerklasse 1 hinauslaufen.

M.
(M.Sc. in Steuerrecht)

Bearbeitet von Mtax
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Wo bekommt man denn mit solchen Halbwissen den Master in Steuerrecht? Also, auch im Wechselmodell kann Steuerklasse 2 gewählt werden, freilich nur von einem....Wenn es richtig gut läuft, werden sich die Eltern hinter den Kulissen einig, wie sie mit dem Entlastungsbetrag umgehen.

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Das ist so ziemlich Quatsch....

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