28 SSW - Krankmeldung bis Mutterschutz?

Hallo ihr Lieben,

ich habe aktuell viele Sorgen und Ängste, wodurch ich mich garnicht auf die Arbeit konzentrieren kann und auch keine Motivation aufbringen kann, noch 7 Wochen bis zu meinem Mutterschutz (26.08.2024) zu arbeiten.

Ich arbeite in der Lohnbuchhaltung - also ein Bürojob und kein BV. Meine Arbeit ist viel Kopfsache und ich sitze viel.

Ich hatte jetzt 2 Wochen Urlaub und wollte mich eigentlich erholen, jedoch ist viel passiert (familiäre Probleme beider Familien und alle verlassen sich auf mich z.B ich baue Möbel auf, weil keiner es kann. Mein Zuckertest war auffällig & Sehstörungen sind aufgetreten, die Ergebnisse vom großen Zuckertest kriege ich morgen, in ein paar Tagen haben wir Gewissheit ob wir auch noch Umziehen müssen vor der Geburt).

Ich fühle mich leider total belastet (eigentlich schon meine ganze Schwangerschaft über), jedoch habe ich immer die Zähne zusammen gebissen. Jetzt bin ich am Ende angekommen und kann nicht mehr - ich kann Nachts kaum schlafen und kriege auch Probleme mit dem Wetter, Probleme beim laufen und mein Steißbein tut so dolle weh.

Ich habe hier online viel gelesen und steige nicht mehr durch.

Daher meine Frage:

Wenn ich ab dem 08.07.2024 bis 25.08.2024 krankgeschrieben werde, falle ich ins Krankengeld für die eine Woche, da die 6 Wochen Entgeltfortzahlung überschritten werden.
Werden diese 7 Tage irgendwie bei der Berechnung des Mutterschutzes angerechnet?
Ab dem 26.08.2024 (Montag) würde ich ja das Mutterschaftsgeld erhalten.
Wenn meine Krankheit nicht in den Mutterschutz reingreift, wird das Mutterschaftsgeld um das Krankengeld gekürzt?

Sehe ich das richtig?

Liebe Grüße und Danke für die Antworten!

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Huhu nein, schwangerschaftsbedingtes Krankengeld wird ausgeklammert.

Alles Gute

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Das Mutterschaftsgeld ist nur variabel wenn du andere Bestandteile als ein Fixum hast. Wenn du Festgehalt erhältst wird das verwendet.

Bei mir gibt es neben einem Fixum auch Provisionen und die Provisionen werden von den 3 Monaten vor dem Mutterschutz berücksichtigt. Das heißt das Fixum ist die Basis, wenn ich aber die drei Monate zuvor übers Soll produziere, wird der Durchschnitt auf den Mutterschutz angewandt.

Das Krankengeld kann aber Auswirkungen auf die Elternzeitberechnung haben. Bei lediglich einer Woche wird das aber nicht spürbar sein! Wegen 2 Euro plus Minus würd ich jetzt kein Fass aufmachen.

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und dein Arzt schreibt dich sicher krank? Zucker in SS ist kein Grund

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Aber eine psychischebelastende Situation kann es schon sein. Und danach klingt es bei der TE.

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Hallo,


bei mir war es ähnlich, allerdings durch verschiedene Krankmeldungen die dann zusammen gezählt wurden. Ich bin nicht mal eine Woche ins Krankengeld gefallen, das hat sich weder beim Mutterschutz noch beim Elterngeld bemerkbar gemacht.
Einfach darauf achten das die Zeit beim Elterngeld ausgeklammert wird (beim Antrag angeben und vom Arzt bescheinigen lassen, das es Schwangerschaftsbedingte Beschwerden waren). Bezüglich Mutterschutz und Mutterschaftsgeld gab es bei mir keine Auswirkungen.

Liebe Grüße und alles Gute für dich 🍀
Tina

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Vielen lieben Dank für deinen Hinweis :)

Dankeschön, alles Gute!