Ist ein BV direkt nach EZ rechtens wenn Oma vorgesehen war das Kind zu Betreuen?

Hallo zusammen,

ich habe bei meiner ersten Schwangerschaft zwei Jahre Elternzeit genommen, die wäre im Januar vorbei. Geplant was das meine Mama die kleine betreut während ich arbeite. Sie ist Hausfrau mit Kleingewerbe, das hätte gut gepasst da ich sie erst mit 3 in den Kindergarten geben möchte. Nun bin ich schwanger und es ist Mitte Mai ET, heißt ca 3 Monate wären zwischen EZ und Geburt, (Mutterschutz ist davor natürlich noch extra) in der Zeit spricht mein Chef ein BV aus, weil ich mit Gefährlichen Stoffen arbeite und die Zeit nicht lohnt neu einzuarbeiten. Ich habe allerdings aufgeschnappt das ich Sozialbetrug begehen würde wenn ich im BV bin aber das Kind nicht betreut wird? Das will ich natürlich nicht.. Ich würde meine Tochter sicher immer mal wieder zu ihrer Oma geben, aber nicht mehrmals die Woche so lange wie sie gegangen wäre wenn ich arbeiten würde, heißt ich würde die meiste Zeit doch selbst betreuen. Hatte jemand diesen Fall schon mal und kann mir helfen?

Vielen Dank im Voraus 🫶🏻

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Hey da dein Beschäftigungsverbot wegen den Schadstoffen ist (selbst wenn es einen anderen Grund hätte) hat es deinen Arbeitgeber nicht zu interessieren, ob du dich um dein erstes Kind kümmerst. Du kannst es ruhig öfter zur Oma geben, damit du die Ssw genießen kannst :)
Beschäftigtungsverbot bedeutet du darfst nicht arbeiten, deine neue "Freizeit" kannst gestalten wie du möchtest. Es ist kein Betrug. Habe eine Freundin, die im Beschäftigtungsverbot war. Sie hat lediglich gutes Weihnachtsgeld bekommen und sonst keinen Kontakt zum Arbeitgeber gehabt.

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Danke! Und bei deiner Freundin hat die Krankenkasse dann nicht überprüft ob das Kind betreut wird? Ich habe eben gehört dass die KK dann (da diese dem AG den Lohn ja erstatten) gerne mal prüft ob man überhaupt arbeiten könnte, dafür müsste ja betreuung gegeben sein.

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Ich hatte damals gar kein Kind und war im Bv.
Ein Bv hat nichts mit Kinderbetreuung zu tun.

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Ich verstehe nicht ganz, weshalb es Betrug sein sollte.
Warum sollte das Kind denn trotzdem in Betreuung sein wenn du nicht arbeiten kannst? Dein AG hat keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz für dich. Von daher ist es doch auch kein Betrug. Selbst wenn die KK das kontrollieren sollte (was kein Sinn macht) hättest du im Fall der Fälle ja Betreuung, deine Mutter. Aber die brauchst du ja gerade nicht, da du im BV bist.
Ich hab meine Große nur selbst betreut als ich im BV war. Habe vorher zweimal die Woche gearbeitet. Bei mir war auch geplant, die zur Oma zu geben in der Zeit. Hat nie einer nach gefragt. Es war in dem Moment egal, als ich ins BV gegangen bin. Ich war für den Arbeitgeber praktisch nicht existent und mit der KK hatte ich wegen des BV gar nichts zu tun.

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Wenn hier einer Sozialbetrug begeht, dann dein Arbeitgeber. Er müsste dir einen gefahrenlosen Arbeitsplatz schaffen. Dazu hat er aber keine Lust, weil es sich für 3 Monate nicht lohnt? Irgendwo verständlich, aber auch nicht deine Schuld. Du könntest dich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erkundigen, je nach Bundesland wären das z.B. Bezirksregierung oder Gewerbeaufsichtsamt.

Mit der Betreuung deines älteren Kindes hat ein erneutes BV aber rein gar nichts zu tun.

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Ich kann jetzt mal nur Vermutungen aufstellen.
Ich könnte mir vorstellen, dass das was sie meinen von einem BV durch den Frauenarzt ausgeht. Wenn der Frauenarzt der Meinung ist, das du wegen Krankheit/drohender Frühgeburt ect. nicht arbeiten kannst.
Aber wenn der Arbeitgeber dir ein BV gibt, hat er kein Arbeitsplatz für dich währende der Schwangerschaft. Das hat mit der Privaten Bereuung deines Kindes definitiv nichts zu tun.

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Wichtig ist nur, beim Arbeitgeber deine Elternzeit vorzeitig zu beenden und dann ins BV zu gehen. Bitte mit dem Arbeitgeber absprechen. Nicht einfach so ins BV gehen. Du bekommst vor allem dann dein Gehalt wieder . Erst beenden und dann BV. Der Arbeitgeber muss dann wieder Gehalt zahlen, wie vor der Elternzeit. Er bekommt ja alles von der Kasse zurückgezahlt.
Wenn du unsicher bist. Geh bei der Elterngeldstelle zur Beratung.
Alles gute