Krankengeld ohne Arbeit

Hallo ich habe eine wichtige Frage!
Ich bin noch 1 Monat in Elternzeit mein Arbeitsverhältnis ist in der Elternzeit ausgelaufen. Jetzt bin ich aus psychischen Gründen krank geschrieben und werde dies auch leider länger bleiben,greift nach 6 Wochen das Krankengeld auch wenn ich keinen Arbeitgeber habe? Oder muss ich mich beim Arbeitsamt anrufen und nachfragen? Villt weiss einer die Antwort 😐

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Du wirst kein Krankengeld bekommen, da die Krankschreibung erst erfolgte nachdem dein Arbeitsvertrag schon ausgelaufen war.

Du bist auch streng genommen nicht mehr in Elternzeit mit Ende deines Arbeitsvertrages, du bist grade einfach Hausfrau in Erziehungszeit, und zwar bis zum 3. Geburtstag deines jüngsten Kindes oder bis du wieder arbeiten möchtest. Was du mal an Elternzeit beantragt hattest, ist also völlig egal für irgendwelche Fristen.

Du kannst, je nach Einkommen deines Partners, evtl. Bürgergeld bekommen. Andernfalls bekommst du ALG 1 erst dann, wenn du wieder gesund bist, arbeiten kannst und dein Kind eine Betreuung hat. So lange leider nur Bürgergeld oder gar nichts, tut mir leid.

Bearbeitet von Imalya
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Das kommt darauf an, wann das Arbeitsverhältnis endete und wann die AU festgestellt wurde.

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Das Arbeitsverhältnis endete im April und Elternzeit habe ich von November letzten Jahres bis November und krankgeschrieben bin ich von heute bis zum 28 Oktober und werde dann weiter krank geschrieben..hoffe du weißt die Antwort

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Arbeitslos melden, egal ob Anspruch auf ALG besteht oder nicht. ALG wirst du voraussichtlich auf Grund der AU nicht erhalten, deshalb beim Jobcenter einen Antrag stellen auf ALG II.


Sobald du wieder arbeitsfähig bist, wird das JC dich auffordern ALG zu beantragen.

Ergo: Melde dich bereits jetzt arbeitslos beim Arbeitsamt und beantrage bereits jetzt Bürgergeld

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Die Elternzeit endet meines Wissens automatisch mit dem Beenden des Arbeitsverhältnisses. Du solltest dich daher dringend beim Amt melden.

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Die Elternzeit ja, Erziehungszeit kann trotzdem genommen werden, ohne dass man sich beim Amt melden muss.
Man muss sich erst wieder beim Amt melden, wenn das Kind in Betreuung ist und man wieder arbeiten möchte.

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Hallo,

Ich kann dir nur sagen, wie es bei mir damals war, da wollte nämlich keiner zahlen 🙊
Ich wurde betriebsbedingt gekündigt, war aber schon krank. Allerdings ohne Krankenheld.

Die Krankenkasse hat mich nach aktenlage für gesund erklärt, der doc aber einen Tag vorher noch eine AU rausgeschrieben. Arbeitsamt sagt AU sticht schriebs von der Kasse somit kein ALG1, Jobcenter sagt Arbeitsamt ist zuständig, weil davor beschäftigt gewesen. Krankenkasse fühlt sich überhaupt nicht mehr zuständig 😂

Nach 2 Monaten waren die Herrschaften dann endlich soweit und es gab Krankengeld. Dazwischen leider gar nix 🤷‍♀️

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Bei dir wurde die Krankheit festgestellt, während du noch einen laufenden Arbeitsvertrag hattest. Hat also leider mit dem Fall der TE nichts zu tun.