Elterngeld ?

Hi. Wir erwarten unser zweites Kind Ende März 2025 und wollen gerade unsere Elternzeit bzw. Elterngeld etwas planen.

Nun gibt es ja ab April 2024 ein paar tolle Änderungen… Ich bin grad bisschen planlos und hoffe mir kann hier jemand auf die Sprünge helfen, da unsere zuständige Stelle erst morgen Vormittag wieder geöffnet hat.

Folgendes habe ich mir gedacht:
Ich bin klar die erste beiden LM in MuSchu und mein Mann würde gerne den ersten LM auch zu Hause bleiben. Da der MuSchu ja als Basiselterngeld gewertet wird, kann mein Mann dann überhaupt im ersten Lebensjahr noch mal in Elternzeit gehen? Wie läuft das? Ich steh echt auf dem Schlauch…
Ich würde dann ab dem 3. LM Elterngeld + beziehen und mein Mann wollte den 6. LM noch mal zu Hause bleiben? Muss er dann für beide Monate Elterngeld + beziehen? Oder ist das überhaupt so nicht möglich?

Hoffentlich versteht ihr was ich meine 😅

Grüße, Miriam :)

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Er kann den einen Monat Basis mit dir gemeinsam beziehen und da du danach ja in EG+ wechselst kann er auch nochmal einen Monat Basis nehmen.

Bearbeitet von NanaAusDemNorden
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Auch innerhalb der ersten 12 Lebensmonate?

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meines wissens ja.
wir beantragen für LM 1-24 bei meinem Mann Elterngeld plus und ich habe die ersten beiden Monate Basis durch MuSchu.

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Soweit ich das verstanden habe gelten die Mutterschutzmonate als Basismonate. Das würde bedeuten dass dein Mann im 6. Monat kein Elterngeld beziehen kann. Im online Elterngeld Rechner kann man das auch gut sehen.

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Wieso sollte der Mutterschutz da Einfluss auf den 6. Monat haben? Zumal wenn die TE EG Plus beziehen möchte

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Euch stehen allgemein 14 Monate Elterngeld zusammen, wenn dein Mann mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt. Parallel könnt ihr einen Monat maximal gemeinsam Basiselterngeld beziehen. Jeder Lonat Basiselterngeld wird als vollwertiger Monat abgezogen, Elterngeldplus als halber (also von den 14 insgesamt).
Ihr könnt weiterhin gemeinsam Elterngeld beziehen, jedoch muss einer von euch dann Elterngeld Plus beziehen. Da du automatisch zwei Monate in Mutterschutz bist, wird er einen davon in EG+ gehen müssen, wenn’s länger als ein Monat bei ihm werden.
Nach der Zeit deines Mutterschutzes kann er Basiselterngeld beziehen, jedoch musst du dann Elterngeld Plus beziehen.
Die Länge des Elterngeldbezuges verändert sich auch bei Elterngeld Plus, das kommt dann auf eure Konstellation an.
Also beispielsweise könntet ihr beide Elterngeldplus beziehen, und würdet die 14 Monate Elterngeldbezug dementsprechend verlängern.

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Das ist falsch. Die neue Regelung besagt, dass gleichzeitig nur einen Monat Basis-EG bezogen werden darf. Das wäre hier der 1. LM. Da die TE nach dem Mutterschutz aber nur noch EG+-Monate nehmen will, kann der Mann natürlich im 6. Monat zeitlich Basiselterngeld beziehen.

Bearbeitet von amy1987
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Genau so wurde es doch geschrieben, dass er Baisis EG nehmen kann, wenn sie EG Plus nimmt

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