Hallo,
Ich habe mich eben mit einer Kollegin unterhalten und sie hat mich total Irre gemacht bzgl. Elterngeld bei befristeten Vertrag, weil sie dann meinte ich würde nur den mindest Satz kriegen ??
Mein Vertrag läuft am 01.12 aus, und am 28.12 ist ET
Ich dachte ich kriege ganz normal die 67% wie üblich..?
Kann mich jemand aufklären, auf nachfrage wie Sie darauf kommt, meinte sie auch nur sie hätte es mal so gelesen..
Befristeter Vertrag Schwangerschaft
Dein Elterngeld wird anhand deines Nettogehaltes ein Jahr vor der Geburt des Kindes berechnet.
Elterngeld und Elternzeit sind zwei paar Schuhe.
Elternzeit hast du dann natürlich nicht - Elterngeld sollte die zustehen. Aber erkundige dich! Wir sind auf den ***** gefallen. Sind von 67% ausgegangen und dann war es viel weniger, weil einfsch alles mögliche abgesetzt wurde. Hatten dann 200€ weniger im Monat als gedacht.
Zuschläge werden natürlich nicht mit berücksichtigt.
Es ging nicht um Zuschläge. Mein Mann ist im Handwerk und da werden etliche Sachen anders verpackt. Winterumlagen usw usw.
Auf dein EG hat das keine Auswirkungen.
Nur hast du ohne AG keine Elternzeit. Das heißt, du musst dich nach dem Eg selber krankenversichert oder über deinen Mann familienversichern.
Du bekommst ganz normal dein EG anhand der 12 Monate deines Einkommens vor dem ET. Also Quatsch was sie sagt. Vg
Achja, Elternzeit hast du dann nur nicht aber das ist während des EG Bezugs auch egal du bist trz gestzl krankenversichert. Wenn dein Elterngeld endet musst du 3 Monate vor Ende des Bezugs dich arbeitslos melden. Falls dein Kind dann in die Betreuung geht oder von Familienmitglieder betreut werden kann bekommst du anschließend AG1 das beträgt auch 60 Prozent deines Einkommens VOR dem EG Bezug.
Kleine Korrektur: man muss sich erst wieder arbeitslos melden, wenn man eine Betreuung hat und wieder arbeiten kann. Das hat mit der Dauer des Elterngeldbezuges nichts zu tun, es kann auch währenddessen oder auch erst ein Jahr danach sein. Eine Frist von 3 Monaten gibt es innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes ebenfalls nicht, das kann man da jederzeit "ab sofort" machen.
ALG 1 ist dann 67% vom letzten Gehalt. Wenn man sich später als 18 Monate nach der Geburt arbeitslos meldet, ist das ALG allerdings nicht vom letzten Gehalt berechnet, sondern fiktiv nach Tabelle.