Miete verlangen Erbengemeinschaft

Hallo.Wenn ihr in einer Erbengemeinschaft wärt würdet ihr auch rückwirkend eine Art Miete verlangen?Es geht darum das eine Person das Haus bewohnt und quasi alles geschenkt bekommt,sogar den Rest des verbleibenden Elternteils da dieser bei dem neuen Partner wohnt.Wie lange kann man eine eventuelle Miete verlangen?Zudem ich dann noch mit einer lächerlichen Summe abgespeist werde des lebenden Elternteils und somit auf alles verzichte bzw.nur einen Pflichtteil bekomme der festgehalten wurde.

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Hallo,

nimm Dir hier am besten einen Anwalt, der sich mit dem Thema Erbengemeinschaft, Erbrecht und Co auskennt.

Wir können hier nur spekulieren und das Herumgeeiere da bringt Dich ja nicht weiter.

LG

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Möchtest Du einen juristischen Rat, oder einen, der das Verhältnis in der Familie betrachtet?

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Ich muss dazu sagen das das Haus begutachtet wird obwohl eigentlich eine Summe festgelegt wurde.Das war nicht meine Entscheidung.Die Summe ist sowieso schon sehr niedrig für das was mir zusteht,meinen Kindern und so gesehen dann den Enkeln und Nichten/Neffen ermögliche ich weiterhin den Kontakt,warum ich so unfair behandelt werde weiß ich nicht da Kontakt besteht und kein Streit vorliegt.Ich werde ewig hingehalten und es tut sich nichts.Ich habe aus einer anderen Sache einen guten Anwalt,den möchte ich aber eigentlich nicht kontaktieren.

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Love it change it or leave it. Was soll man sonstraten wenn du die schweren Geschütze nicht auffahren willst?

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Was meinst du mit „rückwirkend“?

Ab dem Todesfall steht dir das Erbe zu. Wenn du ausbezahlt wurdest (und das kann ggf nur der Pflichtteil sein, kommt auch aufs Testament an), bist du natürlich „raus“ (also und du da zugestimmt hast).

Irgendwie fehlen einfach ein paar Infos 😅

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Rückwirkend für die Zeit wo ein Erbe in dem Haus wohnt.Das Erbe ist ein Prozentanteil der im Grundbuch steht,der Elternteil lebt schon 20 Jahre nicht mehr.Ich bin vor 14 Jahren ausgezogen.

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Ah ok, es klang so, als wäre das Elternteil jetzt verstorben.

Ich glaube, da wäre anwaltlicher Rat sinnvoll.

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Wenn du hingehalten wirst, kannst du auch eine Teilungsversteigerung beantragen. Das hat aber auch Nachteile und würde ich mit einem Rechtsanwalt besprechen.
Du kannst auch nur damit drohen, denn für den derzeitigen Bewohner und Miterben ist eine Teilungsversteigerung eventuell auch unangenehm.

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Dazu habe ich mich schon einmal informiert,das würde dann allerdings dauern bis alles geklärt und entschieden ist.Was mich an der Sache "nervt" ist das einer sich immer schon dort eingenistet hat in dem Haus und nur ein Jahr mal zur Miete wo gewohnt hat.Ist der Meinung nach dem Rückzug ins Elternhaus ich solle mich nicht aufführen und warten.

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Wie viel gehört dir denn an dem Haus? Ein Drittel oder so? Ich kenne mich nicht aus, aber kannst du nicht auch Räume entsprechend deinem Anteil fordern? Dann wird es schon ungemütlicher für den der dort wohnt.

Ich würde versuchen die Emotionale Seite zur Seite zu schieben. Ist ja eigentlich egal ob der jetzige Bewohner bisher kaum zur Miete gewohnt hat.
Ich verstehe, dass dich die Schenkung wurmt. Aber rein praktisch darf natürlich jeder mit seinem Geld machen was er will.

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Lies mal hier:
https://rechtinfo.de/erbrecht/muss-der-alleinnutzende-miterbe-miete-zahlen/#:~:text=Da%20alle%20Miterben%20ein%20Recht,ein%20Anspruch%20aus%20Miete%20aus.

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Du hast hier schon 2/3x geschrieben dass deine Mutter ihren Anteil an deine Schwester geben und dich damit bestrafen will dafür dass du weggezogen bist und jetzt haben sie dir einen Notartermin gemacht damit du deinen Anteil für einen von ihnen festgelegten Preis an deine Schwester überschreibst.
Richtig?

Bearbeitet von AgainEncore
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Aaaaah da klingelt was!

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Eigentlich nicht,das ist das erste mal aber ok.

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Rückwirkend geht da mMn gar nichts, eine Nutzungsentschädigung für die Zukunft schon.

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Ja das weiß ich das es rückwirkend nicht geht.

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Ähm - aber Du fragst doch explizit, ob es rückwirkend geht 🤔?