Hallo zusammen!
Deshalb möchte ich meine Elternzeit früher als ursprünglich geplant beenden und gleichzeitig meinen jetzigen Job aufgeben, um einen neuen Job beginnen zu können. Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall: die in meinem Arbeitsvertrag festgelegte oder die offizielle Frist von 3 Monaten?
P.S.: Ich hatte auch gelesen, dass man bei einer Kündigung mit einer Geldstrafe von 3 Monaten Elterngeld geahndet werden kann ⁉️
Vielen Dank im Voraus!
MfG
Elternzeit
Die Frist von drei Monaten gilt nur, wenn Du genau zum Ende der Elternzeit kündigst. Ansonsten gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
Strafzahlungen gibt es nicht. Es kann natürlich aber sein, dass für Zeiträume, in denen Du arbeitest und Elterngeld beziehst, Dein Elterngeldanspruch sinkt.
vielen Dank für die Erklärung!😄
Hallo,
bei mir war es so, dass ich einen Aufhebungsvertrag machen konnte - zum Ende der Elternzeit. Ich habe im Anschluss ganz normal ALG1 bezogen - mein erarbeitetes Arbeitslosengeld - falls jemand was sagen möchte! Und mit in Ruhe was neues gesucht.
Du bekommst in diesem Fall keine Sperrzeit beim Arbeitsamt, war zumindest bei mir so!
Wobei meine Kündigungsfrist auch zu heftig gewesen wäre, da ich so lange im Unternehmen war - sie hätte bei 9 Monaten gelegen 😅
Nur kurz zur Info: die Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit beträgt 3 Monate 😊
Geldstrafe nicht, aber wenn du jetzt z.B. 1 Jahr EZ nimmst und da auch EG beantrag hast und das beziehst obwohl du schon wieder arbeiten gehst und damit dann keinen Anspruch darauf hast, dann wird das zurückgefordert, was ja auch richtig ist. Wäre dann ja genauso, wie wenn du ALG beziehst und dazu ne Vollzeitstelle hättest. Müsstest du auch immer zurückzahlen.