Hallo
Ich befinde mich in der 23 SSW. Bis jetzt, Gott sei Dank, läuft es die Schwangerschaft gut.
Es ist mir in der letzte Zeit paar mal schwindelig geworden.
Ich arbeite als VZ in eine Postfiliale und haben wir ständig mit Pakete (tragen) zu tun. Bis jetzt habe ich kein Problem damit, aber da Weichnachten vor der Tür steht (es wird extra viel zu tun) und langsam brauche ich schon mehr ausruhen (kürzere Schichten - längere Pausen), haben wir mit dem Arbeitsgeber über ein Beschäftigungsverbot gesprochen.
Bei der letzte Vorsorge beim FA habe ich ihm wegen Schwindel und Arbeitssituation gesagt und für Beschäftigungsverbot gebitten. Mein FA meinte, dass aus medizinische Aspekt ich kein Beschäftigungsverbot brauche. Und wegen Pakete meinte der Arzt, dass der Arbeitsgeber Beschäftigungsverbot ausstellen soll. Und laut Arbeitsgeber, bzw. sein Steuerberater kann er kein Beschäftigungsverbot ausstellen, das muss der Arzt machen.
Ich befinde mich jetzt in einem Labyrinth ohne Lösung.
Ich möchte mich im Voraus für jeden Rat bedanken.
Schönes Wochenende, schönen Sonntag
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft
Der AG muss eine Gefahrenanalyse durchführen - ist der Arbeitsplatz zu „gefährlich“, wegen chemischer Stoffe, Infektion oder zu starker Anstrengung, muss er eins ausstellen. Zur Not mal bei der Führungserage ansprechen.
Bin im Rettungsdienst und musste auch kämpfen, weil mein AG sich quergestellt hat.
Ist auch richtig so.
Da deine Schwangerschaft normal verläuft und keinen medizinischen Grund vorliegt kriegt man auch kein BV!
Genauso vom AG nicht weil du das ja nicht heben musst.. kannst es ja deine Kollegen überlassen oder dein AG gibt dir ein mutterschutzgerechten Platz was auch möglich ist.
Denn ungerechtfertigte BVs wenn sie angezweifelt werden kann Ärger mit sich bringen und Strafen.
Hallo
Richtig, der Arzt vergibt nur ein BV wenn es medizinisch notwendig ist. Wenn es dir oder deinem Kind bzw der Schwangerschaft schadet.(Lebensbedrohlich). Wenn dein Arzt dich nur wegen dem Mehraufkommen ins BV schickt, kann er sich strafbar machen.
Wenn dein Arbeitsgeber dir keine besseren Möglichkeiten bieten kann, muss er dich in den BV schicken.
Du kannst dich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde für die Einhaltung des Mutterschutzes wenden. Das ist häufig das Gewerbeaufsichtsamt. Da musst du dich eventuell durchfragen. Es ist nicht selten, dass Arbeitgeber den Mutterschutz nicht ernstnehmen. Dazu gibt es Institutionen, die das durchsetzen. Für Schwangere gibt es klare Grenzen wie schwer gehoben werden kann. Am besten dokumentierst du das Pensum einige Tage lang, damit du etwas in der Hand hast.
Dein FA hat absolut recht für das Beschäftigungsverbot ist dein AG zuständig.
Es muss ja schon längst eine Gefährdungsbeurteilung gemacht worden sein. Wie sieht die aus? Dein AG muss sich an die Vorgaben halten. Entweder er setzt dich an einen anderen Arbeitsplatz oder schickt dich ins BV.
Setz dich nochmal mit deinem AG zusammen und klärt das. Die Aussage des AGs ist definitiv falsch.
Alles Gute weiterhin