Frage an Bezieher/innen von Unterhaltsvorschuss

Hallo zusammen,

bin alleine mit meinen zwei Kids und beziehe Unterhaltsvorschuss, weil meine Ex sich weigert Unterhalt zu zahlen, obwohl sie es könnte.

Eins der Kinder holt sie ab und zu stundenweise ab (ca 20 Stunden im Monat), ein Betreuungsmodell gibt es nicht.
Nun zahle ich ihr von diesem Kind das halbe Kindergeld, weil sie und ihre Anwältin der Meinung sind, dass es ihr zusteht.

Aber ist es nicht so, dass man sich das halbe Kindergeld abziehen darf, wenn man Unterhalt zahlt? Das tut sie ja nicht...

Viele Grüße

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Ich würde die Zahlungen einstellen und umgehend einen Eilsntrag beim Familiengericht auf den Mindestunterhalt stellen.

Beim UVG wird dir tatsächlich schon das gesamte Kindergeld abgezogen. Es ist eine absolute Unverschämtheit, doppelt zu kassieren.

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Danke für deine Antwort.
Also müsste ich es gar nicht bezahlen? Sie verdient ziemlich gut und müsste eigentlich über das doppelte vom Unterhaltsvorschuss bezahlen.

VG

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Wie schon geraten: Anwalt! Hast du noch keinen?
Wenn es finanziell eng ist, dann lass dir erklären, wie du beim Amtsgericht finanzielle Unterstützung beantragst. Ich bin mir gerade nicht sicher, wie das genau heiß. Ich glaube Beratungsgutschein.

Wenn sie einen Anwalt hat, dann such dir auch einen. Wird sonst nur Grütze.

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Nein, ihr steht das halbe Kindergeld nicht zu.
SIE muss dem Kind Unterhalt zahlen. SIE müsste DIR also was zahlen, nicht umgekehrt. Bei der Höhe des Kindesunterhalts wird dann das Kindergeld berücksichtigt.

Ich würde der Anwältin eventuell sogar schreiben, dass du die bisher gezahlten Beträge zurückforderst, weil es sich um irrtümliche Zahlungen ohne Rechtsgrundlage handelt.

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Genau so ist es. Man muss nicht die Hälfte des Kindergeldes an den/ die Ex zahlen. Das halbe Kindergeld wird beim Unterhalt angerechnet. Wenn man nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen, zahlt halt die Unterhaltsvorschusskasse. Die zieht dann aber das Kindergeld komplett ab. Die Unterhaltsvorschusskasse fordert eigentlich auch unterlagen von der Person, die Unterhalt zahlen müsste und fordert das Geld dann eigentlich auch ein. Bzw. das Jugendamt macht so was. Und wenn dann nicht gezahlt wird, können die die Unterhaltsberechnung auch an das Familiengeschichte weiter geben.

Das Familiengericht wäre generelle eine Alternative. Mach dir mal schlau über das sogenannte "vereinfachte Verfahren" beim Familiengericht bzgl. der Unterhaltsberechnung.

Bearbeitet von TabaLilly
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Danke für deine Antwort.
Die Unterlagen wurden bei meiner Ex bereits angefordert und so wie es aussieht, wird die ganze Sache wohl bei ihr vor Gericht landen, da die Unterhaltsvorschuss-Stelle der Meinung ist, dass sie durchaus zahlungsfähig ist.

VG

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Sag ich ja, dass sie sich da durchaus kümmern werden. Der Staat hat immerhin keine Lust zu zahlen, wenn da ein zahlungsfähiges Elternteil ist. Wahrscheinlich wird sogar ein gerichtlicher Titel auf eine Prozentstufe festgelegt, dass sie bei Unterhaltserhöhungen in der DDT entsprechend automatisch erhöht werden muss. Eine kleine schriftliche Erinnerung daran schadet auch nicht, dann hast du sie dazu immer wie es sich gehört aufgefordert. Wenn sie diesen Titel nicht bedient, kannst du dann pfänden lassen.

Die Kindergeldzahlungen stellst du ein. Durch einen Anwalt eine Rückforderung kann man versuchen, aber da weiß ich nicht, ob das funktioniert weiß ich nicht. Da kenne ich die Rechtsgrundlage nicht. Zu viel gezahlter Unterhalt kann nicht so ohne weiteres zurück gefordert werden.

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Warum wird überhaupt Vorschuss gezahlt? Hat man die Unterlagen der Ex nicht angefordert?

Lass dich auf jeden Fall neu beraten, du musst ihr sicher nichts zahlen bei den paar Stunden, schon gar nicht wenn sie keinen Unterhalt zahlt.

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du musst mit dem JA klären, ob bereits eine Klage anhängig ist. Falls nicht such dir einen Anwalt, der fordert dann das bezahlte halbe Kindergeld zurück und fordert UNterhalt für die Kinder.
die Zahlungen vom UVG berücksichtigen den Abzug des Kindergelds bereits. Das einzige was deiner EX zusteht ist der Kindergeldfreitrag, aber nur wenn sie bezahlt.
Grundsätzlich kannst du auch Strafanzeige machen, den Rechtsparagraphen gibt es noch immer
https://dejure.org/gesetze/StGB/170.html,
auch wenn er selten angewandt wird

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Ähm, warum bitte zahlst du ihr etwas von deinem Kindergeld? Hä???

Sofern die Kinder bei dir gemeldet sind und du sie hast und sie offiziell nicht, hast du ihr gar nichts zu zahlen!

Mit dem Unterhalsvorschuss hat das jetzt irgendwie nichts zutun.