Hallo zusammen,
ich habe am 22.01.25 meinen letzten Arbeitstag und bin ab da dann im Mutterschutz. Ich habe am 24.12.24 die Bescheinigung vom Frauenarzt meiner Krankenkasse eingereicht. Mein Arbeitgeber weiß auch schon Bescheid.
Jetzt zur meiner Fragen:
Bekommt man von der Krankenkasse noch eine Bestätigung das alles geklappt habt mit dem Antrag vom Mutterschaftsgeld oder bekommt man einfach nur das Geld dann überwiesen? Ich habe Sorgen das vielleicht da irgendwas schief laufen könnte, keine Ahnung warum😂 Das ist alles super neu für mich 😂
Vielen Dank schon mal für die Antworten😊
Mutterschaftsgeld
Ich hatte von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen, weil noch was fehlte und dann haben sie mir ein paar Wochen später Geld für die ersten sechs Wochen überwiesen und ein Schreiben dazu geschickt. Lief alles unkompliziert und ohne viel Geschreibe :) Ansonsten ruf doch einfach kurz an. Bei meiner Krankenkasse sind die immer super freundlich und die Gespräche immer informativ...
Ich musste keinen extra Antrag für das Mutterschaftsgeld stellen. Nachdem ich die Bescheinigung hin geschickt hatte kam nur eine Rückfrage wegen meiner Bankverbindung und dann das Geld.
Hi!
Ruf doch einfach kurz an oder schreib eine Email. Da können sie dir Bescheid geben, ob alles passt.
Aber nachdem gerade Weihnachtsferien sind, würde ich noch eine Woche abwarten. Damit sie eine Chance haben alles abzuarbeiten.
Du bekommst irgendwann die Zahlung und manchmal kommt der Bescheid erst danach.
Da dein Mutterschutz erst am 23.1. beginnt kann es auch so lange noch dauern.
Also, ich musste nur die Bescheinigung von der Ärztin einreichen und bekam dann das Geld. Anders sieht es mit dem Zuschuss vom AG aus - den muss man gesondert beantragen.
Hallo :)
Wie beantragt man denn den AG-Anteil?
Ich hab bisher nur den Antrag auf Elternzeit hier.
Danke dir vorab!
Den meisten Arbeitgebern reicht ein formloses Schreiben.
Ich habe einfach ein Schreiben aufgesetzt und da die Paragraphen genannt.
Also: Hiermit beantrage ich den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 20 Abs. 1 MuSchuG ab dem ..."
Von der Krankenkasse bekommt man ja nur 13 Euro und der AG stockt dann ja bis zum Nettolohn auf. Also pro Tag