Was passiert mit den Kindern wenn die Eltern sterben?

Hallo!

Diese Frage beschäftigt mich schon seit längerem. Was passiert mit den Kindern wenn beide Eltern sterben. zB Autounfall.
Kommen die Kinder dann zu Verwandten? Pflegeeltern? Den Paten? Werden die Kinder getrennt? Oder wird versucht sie zusammen zu lassen?

Habt ihr da selbst schriftlich eure Wünsche bzw. bevorzugten Personen bekannt gegeben?

Ich persönlich fände es grausam, wenn die Kinder getrennt würden sollte mit uns was passieren.

Kann man eigentlich im Testament festlegen dass zB eine bestimmte Person das Sorgerecht über die Kinder bekommt?

Liebe Grüße
Liz

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Hallo Liz,

die genaue Rechtslage kenn ich nicht, aber wir haben das in unserem Testament festgehalten. Das Testament ist in den Händen meiner Eltern, wo meine Tochter für den Fall das wir beide versterben hin soll. Fakt ist nur, man kann Kinder nicht vererben, es ist letztendlich nur ein Wunsch den Du äußerst.

Wir haben es gemacht, weil meine Schwiegereltern 700 km entfernt wohnen und ihre Enkeltochter bislang genau 2 x gesehen haben, weil der Weg ja so weit ist... #augen.
Meine Schwiegermutter ist depressiv (wenn auch in Behandlung, aber permanent unter starken Medikamenten) und wir haben die Befürchtung dass sie in unserem Todesfall den Geistesblitz hat, dass sie ja ihr Enkelkind so lange nicht hatte und es sich deswegen jetzt holt...

Ich würde mich da vielleicht nochmal bei dem Anwalt oder Notar erkundigen.

LG
Mel

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danke für deine antwort.
*lol* hört sich witzig an. ich vererb mal eben meine kinder. ;-)
inwieweit würde so ein wunsch im testament denn berücksichtigt?

guten rutsch übrigens ins neue jahr.

lg liz

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Ich denke, das Jugendamt würde die Verhältnisse der benannten Personen prüfen und solange da nichts dagegen spricht, würde man dem Wunsch auch entsprechen. In unserem Fall ist eigentlich jedem klar, das meine Tochter zu meinen Eltern ein ganz enges Verhältnis hat und von daher würde meine Tochter sowieso dorthin kommen, zu dem meine Eltern jetzt auch noch nicht so alt sind (53 + 54). Aber man versucht ja trotzdem sich abzusichern.

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Hallo Liz,

die genaue Rechtslage kenn ich nicht, aber wir haben das in unserem Testament festgehalten. Das Testament ist in den Händen meiner Eltern, wo meine Tochter für den Fall das wir beide versterben hin soll. Fakt ist nur, man kann Kinder nicht vererben, es ist letztendlich nur ein Wunsch den Du äußerst.

Wir haben es gemacht, weil meine Schwiegereltern 700 km entfernt wohnen und ihre Enkeltochter bislang genau 2 x gesehen haben, weil der Weg ja so weit ist... #augen.
Meine Schwiegermutter ist depressiv (wenn auch in Behandlung, aber permanent unter starken Medikamenten) und wir haben die Befürchtung dass sie in unserem Todesfall den Geistesblitz hat, dass sie ja ihr Enkelkind so lange nicht hatte und es sich deswegen jetzt holt...

Ich würde mich da vielleicht nochmal bei dem Anwalt oder Notar erkundigen. Paten haben übrigens heutzutage keinerlei gesetzliche Verankerung bezüglich des Sorgerechts, das ist ne rein symbolische Sache.

LG
Mel

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Ups! #hicks Sollte eigentlich nur einmal rein, aber diese Version ist die vollständige. ;-)

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Soweit ich weiß, werden die Kinder erstmal unter die Vormundschaft des Gerichtes gestellt, dieses entscheidet dann wo die Kinder bleiben. Das Gericht muß nicht für die Großeltern entscheiden sondern entscheidet nach Kindswohl (sprich wenn die Großeltern schon älter sind kommt es zu jüngeren z. B. Onkel, Tante). Wenn das Gericht aber der Meinung ist, dass niemand aus der Familie geeignet ist wird sich im Freundeskreis umgesehen und ansonsten kommen die Kinder zu einer Pflegefamilie. Die Betreuungsfrage kann man aber mit einer Versorgevollmacht vereinfachen und jemanden einsetzen. Ob das Gericht dem zustimmt ist aber auch nicht immer klar.


LG (in der Hoffnung dass das niemanden passiert) drusilia

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Hallo!

Solange ihr nichts festgelegt habt, bekommt erstmal das Jugendamt das Sorgerecht, soweit ich weiß!

Wir haben selbst schriftlich festgelegt (das muss man nicht zwingend bim Notar machen, es reicht ein Schriftstück, handgeschrieben mit beiden Unterschriften und Ort und Datum), dass wir gerne hätten, dass im Falle unseres Todes das alleinige Sorgerecht für unsere Töchter auf meine Eltern fällt!

LG
Dani

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Da für uns, aufgrund der Familienkonstellationen, weder die Familie meines Mannes noch meine in Frage kommt und wir befürchten, sie könnten unserer Sohn aufnehmen wollen, haben wir beim Notar schriftlich festgelegt zu wem unser Kind (oder eben evtl Kinder) kommt und wie die Paten über ein etwaiges Vermögen verfügen dürfen. Mit unseren Freunden haben wir zudem besprochen, dass wir jederzeit (Z.B. wenn sich die zwei trennen sollten) andere "Paten" bestimmen können.
Für mich (ich habe leider schon einige Menschen verloren) war das sehr wichtig zu wissen, dass mein dann traumatisiertes Kind nicht auch noch hin und her gerissen wird. So ist unser Wunsch und da gibt es nichts dran zu deuteln - darum der Notar.
Alles Gute
Marlene