Hallo!
Kann bzw. darf man den Kindersitz auf dem Beifahrersitz befestigen und dort sein Kind transportieren, wenn man auch auf der Beifahrerseite Airbags hat?? Ich weiß, dass man die Babyschalen nicht dort befestigen sollte, wegen Verletzungsgefahren. Aber bei den Kindersitzen, in denen das Kind ja nach vorne schauen??? Ist das da anders???
LG und frohes neues Jahr
Nicole mit Cedrik (29 Mon.) & Bauchmaus Briana (23.SSW)
Kann ich den Kindersitz auf dem Beifahrersitz befestigen?? (Airbag!)
Hi,
hier gilt das gleiche - Airbag aus und wenn das nicht geht, muß das Kind hinten sitzen, was ohnehin sicherer ist.
LG k.s
Ich weiß nicht genau ob man es darf aber ich würde es nicht machen. Auf dem Rücksitz ist es sicherer ADAC schreibt immer das man Kinder auf die Rückbank setzten soll.
LG Bina
rein rechtlich darf man es unter zwei bedingungen:
1. der autohersteller erlaubt es (steht im handbuch)
2. der kindersitzhersteller erlaubt es (steht in der anleitung)
da airbags in den autos unterschiedlich verbaut sind, erlaubt nicht jeder autohersteller kindersitze auf dem beifahrersitz. ebenso haben die kindersitzhersteller da utnerschiedliche vorgaben. z.b. maxi cosi erlaubt es für den tobi und den priori nicht.
sicherer ist aber die rückbank und deshalb sollten kinder immer hinten fahren.
"Benutzt man Kindersitze, die in Fahrtrichtung montiert werden, gibt es mit dem Airbag auf dem Beifahrersitz rein rechtlich zwar kein Problem. Ein sich öffnender Airbag, dessen Konstruktion auf einen Norm-Erwachsenen mit 75 kg Körpergewicht abgestimmt ist, kann jedoch selbst bei einem korrekt in Fahrtrichtung montierten Kindersitz dem Kind schwere Verletzungen zufügen. Empfehlenswert als sicherster Platz im Auto ist aus Sicht der Unfallforschung, den Kindersitz auf dem der Rückbank zu montieren, wo kein Airbag zündet. Der mittlere Sitzplatz hinten ist aufpralltechnisch gesehen zwar am wenigsten gefährdet, allerdings sind hier oft die Möglichkeiten zur sicheren Befestigung eines größeren Kindersitzes nicht gegeben (kein Dreipunkt-, sondern nur Beckengurt vorhanden)."
Quelle:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/airbag.php
LG k.s
also das es rechtlich erlaubt sei, stimmt ja nur ja nur bedingt. wenn der kindersitz- oder der autohersteller es verbieten, darf man es ja nicht machen. wobei dieser hinweis, das es da unterschiedliche vorgaben von kindersitz-/autohersteller gibt, bei solchen empfehlungen oft fehlt.