Verlängerung der Elternzeit über die 3 Jahre Regelzeit hinaus???

hallo ihr lieben,

ich hatte hier vor einiger zeit gelesen, dass man auch über die drei jahre elternzeit noch 1/2 jahr nehmen kann, wenn der arbeitgeber einverstanden ist.

kennt sich da jemand mit aus? #kratz

und wie ist das dann mit der krankenversicherung?

vielen dank schon mal im voraus.

liebe grüße
rebecca

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Hallo,

also ich habe das noch nie gehört #kratz Ich denke der Arbeitgeber kann ich unbezahlt oder unbefristet weiter freistellen, aber das ist ja unabhängig von der Elternzeit. Ich bezweifle aber ob das wohl ein Arbeitgeber mitmachen würde und die vor allem deine Stelle weiter freihält???
LG
Milka

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Hallo,

ich bin momentan im Anschluss meiner 3 jährigen Elternzeit für ein Jahr in Sonderurlaub. In diesem Jahr bin ich nicht selbst krankenversichert, sondern über meinen Mann familienversichert, dieses Jahr wird auch im Gegensatz zur Elternzeit, nicht für die Rente angerechnet.

Gruß chantalele

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aha!! also kann man länger zuhause bleiben als 3 jahr. Diese dann aber unbezahlt und theoretisch nicht krankenversichert -außer Familienversichert-. Zähl dann quasi wie eine Hausfrau?!

Richtig??

LG mandy

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Ich hab das auch noch nie gehört #kratz. Ich weiß nur, das man Anspruch auf 3 Jahre hat die man bis zum -glaube ich- 10 Lebensjahr des Kindes nehmen kann.

Z.B. von 0-1 Jahr und dann vom 6-8 Lebensjahr (insgesamt halt 3 Jahre)

LG Mandy

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ich arbeite bei der deutschen bank und bei uns kann man tatsächlich ein halbes jahr "familienzeit" hinten dran hängen. man muss es in ner bestimmten frist dem ag mitteilen und evtl. muss dieser auch nochmal ausdrücklich zustimmen, so genau weiß ich es jetzt nicht. steht aber auf jeden fall in meinem vertrag drin.

soweit ich weiß, läuft die krankenversicherung dann aber nicht mehr weiter. hatte nämlich mal mit meiner freundin gesprochen, da ist der mann privat versichert, und in dem fall wäre die verlängerte elternezeit dadurch extrem teuer geworden, weil dann die kinder und die frau über den mann hätten versichert werden müssen, bis die frau wieder arbeiten geht.

ganz genau weiß ich es aber nicht, da sollte ein einfacher anruf bei deiner krankenkasse gewissheit geben.

und eben vorher überhaupt mal beim arbeitgeber nachfragen ob der das anbietet...