Darf ich neben meinem Kind auch ein anderes betreuen ...

... und dafür Geld legal bekommen?

Hallo,
ich habe die Frage schon so ähnlich bei "Finanzen und Beruf" gestellt, sorry, aber hier halten sich bestimmt noch mehr "Profis" für das Thema auf ;-)
Also: Ich habe gehört, dass ich, wenn ich nicht gleich einen ganzen Kindergarten aufmache, ein anderes Kind (in diesem Fall das meiner Freundin) betreuen darf und auch dafür ganz legal Geld nehmen kann. Stimmt das? Denn ich betreue meine kleinste Tochter ja auch, finde keine Tagesmutter, die wir uns leisten können und würde dann quasi zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen - mein eigens Kind betreut und trotzdem etwas Geld dazuverdienen. Ich frage mich nur, ob das stimmt und wenn ja, wie man so etwas abrechnet?

Liebe Grüße und Danke,
Katrin

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Hallo,

also ich bin Tagesmutter und kann dir sagen, dass das was du gehört hast definitv nicht stimmt bzw. nicht mehr stimmt.

Seit anfang des Jahres werden auch die Einnahmen der Tagesmütter (was du ja in diesem Fall wärst, wenn auch nicht ausgebildet o. qualifiziert) versteuert.

Alles andere ist Schwarzarbeit!!!

LG Mareike

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Hallo Katrin,

im Grunde darf ja fast jeder 400 Euro dazuverdienen. Wie er das macht, ist ja egal.

Du kannst also ganz legal auf das Kind deiner Freundin aufpassen.

Bist Du im MuSchu? Oder arbeitslos? Oder einfach nur in Elternzeit?

Ich selber verdiene 400 Euro dazu, und mache die Buchhaltung für meinen Vater. Er hat mich bei der Knappschaft als Aushilfe angemeldet, jetzt weiß ich nicht wie es bei Euch wäre.

Ruf doch mal bei der Knappschaft an oder beim Finanzamt.

Ansonsten gilt immer das Freundschaftsdienste erlaubt sind und nicht illlegal sind.

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du könntest bei deinem jugenamt nachfragen wie du als tagesmutter arbeiten kannst, das "AMT" würde dir ggf. sogar eine shculung finanzieren.

aber es geht definitiv nicht dass du einfach so ein kind beaufsichtigst und legal geld verdienst.

glg

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Hallo,

so einfach geht das nciht, zumindest wenn du es legal machen willst. Wer ein Kind für mehr als 15 Stunden und länger als 3 Monate betreuen will, braucht eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt!!!! Das heißt, wie schon richtig erwähnt wurde, bist du dann ne Art Tagesmutter. Dafür brauchst du wiederum eine Qualifitkation, Erste Hilfe Kurs usw...! Die Einnahmen müssen versteuert werden, um Versicherungen usw musst du dich selber kümmern, da du dann freiberuflich tätig bist! Aber wenn du diesen etwas aufwendigeren Weg gehst, gibt es dann vielleicht sogar die Möglichkeit, dass der Betreuungsplatz von der Stadt, Gemeinde oä oder vom Jugendamt gezahlt wird, somit deine Freundin wesentlich günstiger wegkommt. Wie gesagt, das wäre der richtige und offizielle Weg. Aber mir ist schon klar, dass es sehr oft ohne Zulassung läuft. Im Endeffekt ist das dann Schwarzarbeit. Nicht zu vergessen ist dabei auch, dass das Kind so nicht abgescihert ist, für den Fall, dass etwas passiert.
Geh dich einfach mal bei Eurem Jugendamt erkundigen. Es gibt eigentlich auch überall Tagesmüttervereine, in denen sich die TM der REgion zusammengeschlossen haben. Diese Vereine beraten auch meistens und können dir eine richtige Auskunft geben, wie es bei Euch in der Gegend geregelt ist.

Liebe Grüße, mama78

Dipl.Sozpäd. und angehende, zugelassene Tagesmutter... :-D

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Hi,
nach allem, was mir hier (u.a. Tagesmütter) erzählt wurde, ein ganz klare JEIN auf deine Frage.

Ja, du darfst ein anderes Kind "betreuen", auch gegen Geld, ggfs. musst du als Selbständige Abgaben (Steuer, Sozialversicherung) zahlen oder du machst das auf Minijob-Basis (angemeldet). Ansonsten ist es Schwarzarbeit und verboten.

Aber du darfst das nicht beliebig. Ich meine, dass (hier zumindest, könnte woanders anders sein) die Grenze bei 15 Stunden pro Woche liegt - heißt, ich als ganz normale Mutter ohne Tagesmutter-"Ausbildung" dürfte höchstens für 15 Stunden pro Woche ein fremdes Kind betreuen.

Alles, was darüber hinausgeht setzt hier soweit ich weiß zwingend die Tagesmutter-Zulassung (mit ca. 200 Stunden "Ausbildung") voraus.

Was ich auch mal gehört habe - ohne jede Gewähr auf Richtigkeit - ist, dass es einen Unterschied bei der Notwendigkeit einer Ausbildung macht, ob du das Kind bei dir zu Hause betreust oder ob du zu dem Kind nach Hause gehst. Also ob du als typische "Tagesmutter" tätig bist oder als "Kinderfrau", wie das so eher bezeichnet wird.

Das sicherste wird sein, dass du beim Jugendamt nachfragst. Die sollten dir sagen können, was die Voraussetzungen sind, und ob du das dann (wenn überhaupt) als Minijob machen kannst oder nicht hängt halt von Stundenzahl und Verdienst ab.

Viele Grüße
Miau2

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Du kannst dich anstellen lassen (auch auf Minijob-Basis) oder du kannst die Pflegeerlaubnis des Jugendamts (mit vorherigen Qualis etc. versteht sich) erwerben.

Bist du weisungsgebundene Angstellte läuft alles wie gehabt bei einem (geringfügigen) Arbeitsverhältnis. Ansonsten hast du als freiberuflich Tätige alle Kosten, Rechten und Pflichten wie alle andren auch.

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Hallo,
ich habe gerade einen Tagesmutterkurs angefangen und da war das auch ein Thema.
Uns wurde erzählt, man darf keine fremden Kinder betreuen wenn man nicht einen Tagesmutterkurs (Qualifizierung) hat.


LG lalelu

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Danke für die vielen Antworten! Dann ist es ja doch nicht so einfach - ich werde mich mal beim Jugendamt erkundigen. Was ich ein bisschen schade fand: Wenn ich schon schreibe, dass ich LEGAL Geld dazuverdienen möchte, dann meine ich NICHT schwarz. Dass trotzdem einige das voraussetzen, finde ich schade ...

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

Katrin

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Hey, das war doch nur ein Hinweis, dass es sich um Schwarzarbeit handeln würde... Sehr viele nehmen dass einfach nicht ernst und denken, man kann das einfach so machen... "Nachbarschaftshife" quasi... Ich hab dein Posting schon so verstanden, dass du es gerne legal machen willst. Noch so als Tipp. Wenn es etwas eilig ist, kannst du beim Jugendamt anfragen, ob du eine vorläufige Pflegeerlaubnis bekommen kannst. Das bedeutet, du kannst das Kind schon aufnehmen und die Qualifizierung nachreichen. In der Regel dauern die Kurse so 6 bis 8 Wochen, manchmal gibt es welche, wo du nur einmal pro Woche Unterricht hast, für ca ein halbes Jahr. Das würde sich dann anbieten, wenn das mit der vorläufigen Pflegeerlaubnis geht. Wenn du noch Fragen zu dem ganzen Ablauf hast, kannst du mich gerne nochmal anschreiben.

Liebe Grüße, mama78