guten morgen,
ich hoffe jemand kann mir helfen und musste selbst sowas schonmal schreiben.
da ich über eine normale anmeldung keinen kindergartenplatz zugesagt bekomme für meine tochter, soll ich der stadt ein schreiben schicken, das ich den rechtsanspruch für einen kindergartenplatz in anspruch nehme. meine tochter wird im september 3.
nun sitz ich hier und weiß nicht wie ich das schreiben soll. hat jemand das schonmal gemacht und kann mir da helfen ?
welcher paragraph das ist weiß ich, aber wie formuliert man sowas ?
im internet find ich nichts dazu.
liebe grüße
jenny
rechtsanspruch auf einen kindergartenplatz. wie schreib ich das ?
Guten Morgen!
Wann soll deine Tochter denn in den KiGa gehen? Wenn sie 3 ist oder jetzt schon? Denn einen Anspruch auf einen (halbtägigen) Platz gibt es erst nach vollendung des 3. Lebensjahres.
Gib einfach mal "Rechtsanspruch Kindergartenplatz" bei Google ein und der Wikipedia-Link sollte dir da weiter helfen können. Da stehen auch Paragraphen und so weiter.
LG
Jenny
Hallo Jenny,
einen Pragraphen kann ich dir auch nicht nennen. Ich habe mich in eben dieser Sache mal bei der entsprechenden Stelle schlau gemacht und folgende Auskunft bekommen:
Der Rechtsanspruch gilt, wie bereits die Vorrednerin schrieb, nur für einen Halbtagsplatz und zwar irgendwo in eurer Stadt. Da es in unserem Stadtteil (relativ zetral) im Gegensatz zu den Randbezirken alles dicht ist, ist es ziemlich sicher, dass wir im "Rechtsfall" wahrscheinlich einen Platz am A d W bekommen. D.h. dann fahre ich wohlmöglich eine halbe Std. oder im Berufsverkehr auch mal mehr pro Strecke, macht 2 Std. am Tag und das für 4 Std. Betreuung. Ach ja dazwischen schnell mal drei Std. arbeiten, hahaha...
Ruf doch erstmal bei eurem Jugendamt, oder wer da in eurer Stadt für zuständig ist, an und erkundige dich. Und überleg dann, ob das Sinn macht. Hier warten die meisten Eltern ein Jahr ab oder haben kurzfristig doch noch Glück.
LG
hallo,
danke für eure antworten.
meine tochter wird im september 3 und soll auch dann erst in den kindergarten.
die frau im rathaus die bei uns dafür zuständig ist meinte wir sollen denen so ein schreiben schicken. paragraph hab ich ja, aber diese formulierung macht mir probleme...hab sowas noch nie geschrieben und im internet hab ich dafür auch keine vorlage gefunden wie man das schreiben könnte.
klar...wenn die mir nen kindergarten am A d W anbieten..nehm ich den auch nicht, weil sich dafür die fahrerei einfach nicht lohnt. dann würd ich eher für meine tochter verschiedene kurse suchen das sie trotzdem viel mit kindern zusammen ist.
hab momentan auch nicht wirklich hoffnung das wir noch nen platz bekommen, obwohl sie schon seit 1 1/2 jahren im rathaus auf der liste steht.
hätte dann noch eine frage. muss man um sein kind in einen kirchlichen kindergarten betreuen zulassen, das kind auch taufen lassen ?
lg jenny
Hallo...
ich würd einfach ein formloses Schreiben aufsetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
da mir für meine Tochter (...) leider kein Kindergartenplatz zugesagt werden kann/konnte, mache ich ab dem 01.09.09 (wahlweise 01.10.09) meinen Rechtsanspruch (nach Paragraph...) auf einen Kindergartenplatz geltend.
Über eine zeitnahe Antwort oder Zusage eines Platzes wäre ich sehr dankbar.
MfG ...
Viel Glück!
Ach so...
Und die Antwort auf die andere Frage ist:
Du MUSST dein Kind nicht taufen lassen, damit es in einen kirchlichen Kindergarten gehen kann - getaufte Kinder werden aber meist bevorzugt behandelt.
LG
Jenny