Hallo!
Meine Schwägerin hat einen 2 Jahre alten Sohn von einem englischen Soldaten.Er ist als Vater eingetragen und hat die Vaterschaft auch anerkannt,hat sie aber bereits in der Schwangerschaft verlassen.
Er interessiert sich nicht für sein Kind,hat ihn nur einmal kurz gesehen.Zahlen tut er auch schon lange nicht mehr.
Jetzt bekommt meine Schwägerin für unseren Neffen bereits seit seiner Geburt nur einen Teil des deutschen Kindergeldes,weil der Vater ja Engländer ist .
Sie bekommt kein Kindergeld aus England und der Junge ist ja auch in Deutschland geboren und deutscher Staatsbürger!!!
Wie ist das bei Euch?
Jetzt kriegt sie nämlich gar nichts mehr,weil in England anscheinend das Kindergeld erhöht wurde.
LG
Mascha mit William und Henry
Frage an Deutsch-Englische Familien!!!
Hallo Mascha,
mein Sohn hat sowohl die deutsche als auch die amerikanische Staatsbuergerschaft, aber da wir noch in Deutschland wohnen, beziehen wir das volle Kindergeld. Da tut es nichts zur Sache, ob ein Elternteil eine andere Staatsbuergerschaft hat, allerdings gibt es in USA kein Kindergeld.
An der Stelle deiner Schwaegerin wuerde ich der Familienkasse beweisen, dass sie aus England kein Kindergeld bezieht, denn anscheinend gehen die davon aus, dass sie anderweitig KiGe bezieht.
Was den Kindsvater angeht. Meine Freundin steckte mal in einer aehnlichen Situation, allerdings mit einem US Soldaten. Mein Mann, der damals Hauptmann in der US Army war, hat ihr geraten den Kindsvater anzuzeigen, damit ihm zunaechst die Ausreise aus Deutschland verweigert wird und er belangt werden kann. Falls der Kindsvater noch in der Armee ist, koennte sie auch den Commander seiner Einheit ausfindig machen und ueber diesen ihr Recht einfordern, ob es was bringt ist die andere Frage. Ich wuerde ihn anzeigen, das sollte am ehesten zum erfolg fuehren.
Das waren jetzt keine guten Antworten, sondern eher Ratschlaege, wie ich vorgehen wuerde.
Alles Gute fuer deine Freundin,
Jane mit Liam (2) und Knubbel (19.SSW)
Hallo Mascha,
das war bei uns das gleiche. So lange Anspruch besteht (und der besteht in UK), muss der geltend gemacht werden. Ist also Pflicht des Vaters, dieses zu beantragen. Aus Deutschland bekommst Du nur die Differenz zwischen dem in England gezahlten KG und dem deutschen.
Es aendert sich erst, wenn die Mutter in Deutschland voll erwerbsfaehig ist.
Ich hoffe, das war nun alles richtig.
Alles Gute,
Claudia
Hallo!
Der Vater hat kein Sorgerecht,zahlt nicht,ist nicht mehr in der Armee,ist zurück in England und keiner weiß wo.
Sie weiß auch nicht viel von ihm und seiner Familie.
Alle versuche sie zu finden,sind fehlgeschlagen.
Das Leben ist echt ungerecht.Ich habe gelesen,das man in UK nur Kindergeld bekommt,wenn man dort auch Steuerpflichtig ist.Er hat doch aber keinen Anspruch auf das Kind,wie kann er dann dafür Gelder beanspruchen?
Ach,ist das ein komplizierter Mist?
LG
Mascha
Hallo!
Der Vater hat kein Sorgerecht,zahlt nicht,ist nicht mehr in der Armee,ist zurück in England und keiner weiß wo.
Sie weiß auch nicht viel von ihm und seiner Familie.
Alle versuche sie zu finden,sind fehlgeschlagen.
Das Leben ist echt ungerecht.Ich habe gelesen,das man in UK nur Kindergeld bekommt,wenn man dort auch Steuerpflichtig ist.Er hat doch aber keinen Anspruch auf das Kind,wie kann er dann dafür Gelder beanspruchen?
Ach,ist das ein komplizierter Mist!!!
LG
Mascha
Mascha,
ich komme noch mal auf ein Zitat von Jane zurueck: "An der Stelle deiner Schwaegerin wuerde ich der Familienkasse beweisen, dass sie aus England kein Kindergeld bezieht, denn anscheinend gehen die davon aus, dass sie anderweitig KiGe bezieht". Das interessiert die Familienkasse leider nicht - den Gedanken hatte ich auch. Die Mutter MUSS das Kindergeld in UK beantragen (lassen), da dort Anspruch besteht - auf etwas anderes laesst sich die Familienkasse nicht ein.
Claudia