Hallo...
ich muss mir den ganzen Sch... jetzt mal von der Seele schreiben.
Ich habe das Gefühl ich breche zusammen unter der Last die gerade trage...
Es ist so:
Mein Ex bekam vor einigen Wochen Post vom Amtsgericht das sein Opa gestorben ist, den er aber nicht kannte.Es geht um eine Erbschaft.Er soll nun Stellung beziehen...
Bald darauf stand seine Mutter vor unserer Tür und erklärte uns das keiner weiß was da zu Erben ist.Aber das dieses Erbe höchstwarscheinlich überschuldet ist.Sie rät dazu das Erbe auszuschlagen, sie hat das auch schon getan.Zudem erklärte Sie mir das ich das Erbe für meinen Sohn ausschlagen muss da ich das Sorgerecht habe und er ebenfalls Erbberechtigt ist.
Also war ich da ,habe für meinen Sohn ausgeschlagen und mein Ex hat für sich das Erbe ausgeschlagen.
Ich wurde darüber informiert, das ich zwar für meinen Sohn ausschlagen kann doch wird das nochmal beim Familiengericht geprüft und mir bescheid gegeben ob die Ausschlagung angenommen wird oder eben nicht...
Eine Woche später bekam ich ein Schreiben vom Amtsgericht das ich in der Nachweispflicht bin und nun darlegen soll bei was es sich bei dem Erbe handelt und ob es Überschuldet ist...Ich hätte jetzt einen Monat Zeit, Kontoauszüge und derartige andere Nachweise zu erbringen.
WIE UM HIMMELWILLEN SOLL ICH DAS MACHEN?!
Ich kannte den Verstorben nicht und auch über die Angehörigen ist nichts rauszubekommen...
Also habe ich angerufen und erklärt das das nicht möglich ist Nachweise zu erbringen...
Als Antwort bekam ich.Ich solle ein Formloses Schreiben fertigmachen in dem ich nochmals formuliere das ich eben keine Nachweise erbringen kann und eben alles was mir dazu einfällt.
Ich fragte nach was passiert wenn nicht rauszukriegen ist wobei es sich bei dem Erbe handelt.
Da sagte Sie mir das in diesem Falle mein Sohn als alleiniger Erbe eingetragen wird (alle anderen Angehörigen haben bereits ausgeschlagen) denn das Gericht müsse im Sinne meines Sohnes entscheiden und da nicht geklärt ist wobei es sich bei dem Erbe handelt könnte Kapital vorhanden sein.
Das heisst soviel wie .ich darf mich da mein Sohn noch nicht Volljahrig ist, im Falle dessen das wir das Erbe antreten müssen, mit den ganzen Schulden und Gläubigern herumschlagen und ich und mein Sohn werden unseres Lebens nicht mehr froh!
ich bin so im Arsch...sorry...
ich hab so angst das wir das Erbe aufgebrummt bekommen...
Ich kenne diesen Mann nicht einmal!!
ich könnte nur noch heulen...
Ich frage mich ob ich hier in nem schlechten Film sitze...
WO BLEIBT DA DIE GERECHTIGKEIT...im Sinne meines Sohnes...da wird über meinen Kopf entschieden...obwohl ich doch wissen müsste was für meinen Sohn das beste ist!!!
danke fürs zuhören
Ich kann nicht mehr...mein Sohn bek. höchstw. nen Schulden aufgebrummt
Hallo,
such dir schnell Hilfe von einem Anwalt.
Lg Lia
Ich find das jetzt nicht so dramatisch. Mach einfach das Schreiben fertig, dass Nachweise von dir nicht zu erbringen sind, da du den Verstorbenen nicht kanntest und du das Erbe ausschlägst, weill laut "nähreren" Verwandten (genaue Angaben) nur Schulden vererbt werden.
Es ist völlig normal, dass das Gericht hier genau prüft, nicht um dir Ärger zu machen, sondern damit deinem Sohn keine evtl vorhandenen Cahncen genommen werden. Denn wirklich genaues scheinst du ja nicht zu wissen
Am besten du fährst nochmal hin und lässt dir vor Ort helfen.
vg und hör auf zu heulen ist wirklich nicht so dramatisch, m.
Ich war schon Vorort.Man kann mir da nicht helfen...
Was wenn wirklich nur Schulden vorhanden sind...ich meine die Verwanten schlagen doch nicht aus wenn Kaptal vohanden wäre...is doch quatsch...
ich bin stinkig...prüfen hin oder her...doch ich kann nun mal keine Nachweise erbringen zumal ich den Mann nicht kenne, nie gesehen habe und nicht mal wusste das es ihn gibt und jetzt hab ich hier sone scheisse am n Hacken...das kotzt mich an!
alle sagen zu mir ich soll mal nicht son wind machen...
doch wenn es um ihren Hals gehen würde würden se auch da stehen und flennen...
l.G
Es geht doch nicht um deinen Hals, nun komm mal wieder runter. Mach das Schreiben fertig und bring es hin oder geh zu einem Anwalt und lass dich beraten. Du malst hier den teufel an die Wand, obwohl noch gar nichts passiert ist.
Hallo,
ich kann dir nur raten, daß du dir UNBEDINGT einen Anwalt sucht, und das ganz, ganz schnell!!!
Meine Mutter war früher ebenfalls in genau dieser Lage. Sie wollte für meien Schwester und mich das Erbe meines verstorbenen Vaters (zu dem jahrelang keine Kontakt bestand) ausschlagen. Ging aber dann auch nicht so einfach, weil sie die Nachweise natürlich nicht so ohen weiteres erbringen konnte.
Über einen Anwalt hat sie es dann zum Glück irgendwie hinbekommen, aber auch das war nicht so einfach.
Wenn wirklich Schulden da sind, kann man das über einen Anwalt vielleicht über die Schufa, Insolvenzgerichte o.ä, herausbekommen.
Alleine hats du da bestimmt schlechte Karten. Und ich würde mich da jetzt nicht auf einen "Alleingang" mit einem formlosen Schreiben verlassen.
LG
olegre
Ich hab gerade einen Termin gemacht mit einem Anwalt,... allerdings erst für nachste Woche...
das ist doof da ich ne Frist habe die in zwei wochen abläuft...
danke
Hallo,
über einen Anwalt kann man bestimmt auch eine Fristverlängerung bekommen.
Aber auf jeden Fall gut, wenn du da hingehst.
Und viel Glück!
LG
olegre
Hi,
ich sehe das jetzt auch nicht so dramatisch! Ich würde die Ausschlagung auf jeden Fall schriftl. sofort fertig machen, wegen der genannten Gründe. Da handelst ja auch nur im sinne deines Sohnes. Wenn die ihn dann als erben einsetzen und es sollte sich später heraus stellen, dass dieser Mann überschuldet ist, würde ich mit diesem Schreiben ganz klar zum Anwalt gehen. Aber im Enddefekt ist es doch richtig das es vom Gericht geprüft wird. Ich denke auch nicht, dass sie ihn ohne erneuter Prüfung einfach eintragen bzw. es ausschlagen. Die haben andere Mittel und Wege an Informationen zu kommen. Denn wenn er so hoch verschuldet ist, wird es sicherlich in der Schufa stehen oder aber er hat sogar schon mal eine Eidesstattlicheversucherung abgeben. Die wird auch auf dem Amtsgericht hinterlegt sein!
Viel Glück!
LG
Jacqueline + Lana 29,5 Monate
Ich hoffe sehr das sich das alles regeln wird.
Doch das Amtsgericht hat mir schon gesagt das se nicht in Erfahrung bringen konnten und nun soll ich mich eben kümmern...
Schreib das dohc mal bei Finanzen weiter unten im Forum, ober bei 123recht.net im Erbenforum. Da bekommst Du Rat.
lg
Das ist aber ein merkwürdiges Vorgehen. Als mein Vater letztes Jahr starb (ich kannte ihn nicht), habe ich für mich und meinen Sohn (damals 7 Monate) das Erbe ausgeschlagen. Das war ein Termin beim Amtsgericht und 2 Unterschriften. Seitdem habe ich nichts mehr davon gehört. Wird das in den Ländern unterschiedlich gehandhabt??
Vielleicht war beim Amtsgericht bekannt, daß das Erbe überschuldet war (z.B. durch Insolvenzeröffnung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, gerichtsvollziehertätigkeiten)?
Hey du,
erstmal rate ich dir auch zu einem Anwalt und/oder Notar zu gehen.
Auch als Alleinerbe kann man das Erbe ausschlagen.
Ich z.B. war Alleinerbin als meine Mutter verstorben ist. Anfangs habe ich das Erbe angenommen, weil ich zum einen wollte das meine Mutter dort beerdigt wird wo sie es gewünscht hat und zu dem Zeitpunkt wußte ich nciht das sie überschuldet war, denn auch wenn ich etwas wußte hatte ich ja keine komplette Einsicht in ihre Unterlagen. Also bin ich im Nachinein zu einem Notar und habe das Erbe ausgeschlagen. Und das ging ohne Probleme, obwohl ich das nachträglich gemacht habe.
Erst mal Kopf hoch, es gibt für alles eine Lösung und vorallem Experten. Das wird schon. Drück auf jeden Fall die Daumen.
Lg Jenny
kenne das problem, mir ging es letztes jahr genau so
mein sohn hat geerbt, die genehmigung vom familiengericht bekam ich nicht weil ich nicht nachweisen könnte, dass das erbe überschuldet ist. wie soll ich das auch machen wenn ich den verstorbenen nicht mal kanntee
letztendlich musste ich das erbe annehmen, trotz anwalt. die wohnung wird jetzt verkauft um alle schulden zu bezahlen. übrig bleibt nichts. aber hauptsache ich hab den mist nicht mehr an der backe.
es gibt aber auch noch die möglichkeit der erbinsolvenz falls sich im nachhinein rausstellt, dass viele schulden da ist. da kann dir ein anwalt aber mehr dazu sagen
Hallo,
da ich selbst schon mehrere Erbverfahren durchleben musste (verschuldete und nicht verschuldete) und auch mehrere Jahre im Rechtswesen gearbeitet habe, kann ich dir sagen, atme durch
Diese Angelegenheiten sind immer nervig, da das Amt immer versucht, Geld rauszuholen. Aber du hast schon das wichtigste erledigt, das Erbe auszuschlagen.
Das Gesetz verlangt diese Art Nachlassverzeichnis immer, allerdings handelt es sich da um die nächsten Erben, das wären zunächst Ehepartner und Kinder, dann Enkelkinder usw. Sollte es also noch Nahestehende Personen geben, sind diese dafür zuständig.
Also gebe ein kurzes Schreiben auf, das dir nichts weiter bekannt ist und evtl. die nächsten Erben. Das wird eigentlich sowieso vom Gericht geprüft. Danach bist du damit durch.
Alles Gute
Jenny
Ja meinst du das dass einfach so geht...
Wir wollten es erst so machen wie du sagtest und haben letztlich doch einen Termin beim Anwalt gemacht daich angst habe das wir das Erbe dennoch bekommen auch wenn ich angebe ich weiss nichts und kann keine Angaben machen...
Das dumme ist,...das habe ich glaube ich nicht erwähnt,
das ich als ich das Erbe ausgeschlagen habe mir was rausgerutscht ist, was mir denke ich zum verhängniss werden könnte.
Ich wurde bei der Ausschlagung gefragt ob ich wüsste was zu Erben ist..und ich sagte das ich was von einem Stück land gehört habe...was ich aber nicht sicher weiss.
Allerdings stimmt das garnicht...jedenfalls weiss es keiner so recht..alles total doof und ich ärgere mich das mir das raus gerutscht ist.Im endeffekt weiss ich aber nicht was zu erben uíst und auch kein anderer kann es mir sagen.
was mach ich denn nu?
l.G