Hallo,
meine Frage steht ja schon oben.
Erwirbt man DURCH Elternzeit noch Anspruch auf AlgI?
Beim Erziehungsgeld war dies noch der Fall. Ich glaube (bin mir aber mit der Dauer nicht ganz sicher, weil ich den Anspruch wegen Arbeitsaufnahme nicht ausgeschöpft habe) man bekam dann 6 Monate Arbeitslosengeld nach 2 Jahren Erziehungsurlaub, obwohl man vor dem Erziehungsurlaub NICHT arbeiten war.
Ich bekam damals wegen des Einkommens von meinem Mann (damals noch unverheiratet) VOR der Geburt keine Arbeitslosenhilfe nach Arbeitslosengeldbezug und damit kein MuSchuGeld.
Nach dem Erziehungsurlaub musste ich mich ja dann arbeitslos melden und da wurde mir gesagt, das ich DURCH den Erziehungsurlaub Anspruch auf AlgI erworben hätte.
Ist das jetzt immernoch so?
Wo muss ich mich überhaupt melden nach der Elternzeit - Agentur oder Arge?
Vllt. kann mir ja eine von Euch weiterhelfen.
Vielen Dank!
LG, Linda
Arbeitslosengeldanspruch DURCH Elternzeit?
Hast Du vor deiner Schwangerschaft min. 1 Jahr zusammenhängend gearbeitet? Dann vielleicht.
Wenn du nicht gearbeitet hast oder nur kurzweilig, müsstest Du nur Anspruch auf ALG II also Hartz IV haben.
DAs ist uninteressant wie lange sie vorher gearbeitet hat, sie erwirbt durch Eltenrzeit (ein Jahr) Anspruch auf ALGI sobald auch nur ein tag der Schutzfrist innerhalb des Arbeitsverhältnisses war bzw. sie vor der Schutzfrist in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat!
Nein, DURCH die ELternzeit erwirbst Du keinen Anspruch.
LG
Biene
Klar erwirbt man durch die Elternzeit einen Anspruch:
Sie erwirbt durch Eltenrzeit (ein Jahr) Anspruch auf ALGI sobald auch nur ein tag der Schutzfrist innerhalb des Arbeitsverhältnisses war bzw. sie vor der Schutzfrist in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat!
Ja, aber nur wenn sie vorher gearbeitet hat, davon habe ich aber nicht gelesen und von daher erwirbst sie keinen Anspruch.
Hallo,
ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und hatte danach wieder Anspruch auf 1 volles Jahr ALG I. Hätte von vorher nur noch 2 Monate "übrig" gehabt.
LG! Andrea
Es ist uninteressant wie lange du vorher gearbeitet hat, du erwirbst durch Eltenrzeit (mindestens ein Jahr) Anspruch auf ALGI sobald auch nur ein Tag der Schutzfrist innerhalb des Arbeitsverhältnisses war bzw. du vor der Schutzfrist in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hast!
Ich habe z.B. durch meine Eltenrzeit nun Anspruch auf ALGI, habe vorher nur 2 1/2 Monate gearbeitet.
Hallo,
wie ich schrieb, habe ich vor der SS NICHT gearbeitet.
Wurde arbeitslos und hatte während der Arbeitlosigkeit (kein AlgI, weil auf 325 €-Basis) 2 OP's, Bewerbungen hatten also keinen Sinn gemacht, naja und dann war ich nach 3 Jahren üben schwanger und bekam dann auch Beschäftigungsverbot ab der 18.SSW.
Dabei hätte ich sooo gern gearbeitet
Ich schreib mal von vor der 1. SS:
-arbeitssuchend ab April 2001
-Arbeitslosgeldanspruch endete Nov. '01 - keine Arbeitslosenhilfe wegen Einkommen vom Freund (jetzt mein Mann) und dadurch auch kein MuSchuGeld
-entbunden 01.04.2002 und seitdem in Erziehungsurlaub
-ab 01.04.04 arbeitssuchend und Anspruch auf Arbeitslosengeld DURCH Erziehungsurlaub
Ich hab also auch damals keine Bemessungszeiten gehabt und hatte DURCH den Erziehungsurlaub Anspruch.
Ich weiß eben nur nicht, ob das mit Elterngeld noch genauso ist
LG, Linda
Wie schon geschriebn, es hat sich ja beim ALGI etwas geändert und das betrifft die Bemessungszeiten und das bedeutet, dass man mindestens einen Tag im Arbeitsverhältnis gestanden haben muss beim Eintreten der Schutzfrist oder Anspruch auf ALGI haben muss.
Das hat nichts mit dem Elterngeld zu tun!