bestehender Krippenplatz - nun Arbeitslosigkeit

Hallo,

ich habe schon mal unter Beruf/Finanzen geschrieben, aber leider kaum Antworten bekommen, deshalb frage ich nochmal hier bei Euch.

Also, mein Kind wird bald 17 Monate. Es ist seit Ende Januar (mit 12 Mon.) in der Krippe untergebracht, da ich wieder voll arbeiten bin.

Leider wurde ich jetzt aus betriebsbedingten Gründe zu Ende Aug. gekündigt.

Wie ist das jetzt mit der Krippe, sollte ich ab Sept. keine neue Arbeit gefunden haben, wäre ich ja zu Hause und würde mein Kind natürlich nicht solange hinschicken, möchte ihn aber keinesfalls ganz rausnehmen! Mein Kind fühlt sich sehr wohl dort, wird super betreut und entwickelt sich rasant. Ich möchte ihm diese Erfahrungen keinesfalls nehmen.

Kann man mir den Platz also wegnehmen oder können die nur Stunden streichen? Im Augenblick benötigen wir nämlich die 8-10 Stunden tgl.. Ab Sept., falls ich zu hause bin, würde ich ihn 6 Std. schicken wollen.

Ich kann ja auch ohne Betreuungsplatz wiederum keine neue Arbeit annehmen, das ist ja ein Kreislauf.

Wer kennt sich aus? Vorab vielen DAnk!

VLG joya

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Wenn du Arbeitslosengeld erhalten "willst", musst du der "Arbeitswelt" auch uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Deshalb muss dein Kind natürlich weiter in die Kita gehen, das ist eine Voraussetzung vom Arbeitsamt für den Geldbezug. Es kann dir den Platz wegnehmen.

VG
B

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nicht wegnehmen muss es natürlich heißen :-)

LG
B

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Hey,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. In der Theorie sehe ich das genauso. Hab nur Befürchtungen, dass die Realität anders aussehen könnte. Aber Du hast schon recht, ohne Betreuung keine neue Arbeit, klingt echt plausibel!

Danke!

VG

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hi, also bei uns steht es entweder in den Kitaverordnung oder selbst in dem Vertrag...auf jeden Fall schriftlich geregelt, dass ein Kind weiterhin einen ANPSRUCH auf einen Kindergartenplatz hat, auch wenn der Asnpruch an sich wegefällt..dann handelt es sich nur um die Kernzeit, die dann halt nichtarbeitende über 3-jährige haben.

Der einfachste Weg ist, in deinem Landkreis zu surfen und sich alles durchzulesen, was ich damals am Anfang auch tat..

Das Kind kann doch nicht dafür bestrafft werden, wenn die Eltern die Arbeit verlieren..Bis Ende august ist auch ne Menge Zeit..

LG und kopf hoch, Krtecek

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Hallo Krtecek,

vielen vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Hört sich alles in allem gar nicht so schlecht an, wie ich befürchtet habe.

Bei uns in Brandenburg ist es so, dass bevor man den Platz erhält, einen Rechtsanspruch prüfen lassen muss und dies muss man, in dem man nachweist, wie lange man arbeitet und danach wird dann vom Jugendamt bestimmt, wieviel Std. ich mein Kind in die Einichtung geben darf. Dies waren bislang 8-10 Std. tgl.

Meine Angst ist halt, dass für den Fall ich finde keine neue Arbeit, sie sagen könnten, ich bin ja daheim und soll selbst die Betreuung übernehmen. Aber zum einen finde ich so ja wohl keine neue Arbeit und zum anderen wäre dies ja nicht gut fürs Kind.

Aber so wie einige schreiben, werden wohl nur die Std. gekürzt, damit wäre ich ja glücklich, 30 Std. wöchentlich wären ideal.

Dann werde ich mich mal in die Höhle des Löwen begeben.

Vielen Dank nochmals für die Hilfe!

VG joya

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Also bei uns ist es so, dass man einen Anspruch auf einen halben Platz (30 Stunden) hat, wenn einer der beiden Eltern arbeitet. Einen Ganztagsplatz wenn beide arbeiten.

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Hallo,

also wenn es bei uns auch so ist, wie bei Dir, wäre ich überglücklich, 30 Std. wären perfekt.

Danke, ich werde mich wohl ans Jugendamt wenden, komme ja auch nicht drumrum.

Vlg joya

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Hallo,
diese Frage taucht hier ja öfter auf. Und ich verstehe den Zusammenhang da gar nicht. Du hast diesen Platz und die Zeiten sind für mindestens ein Jahr fest vertraglich vereinbart. Die zahlt man und gut ist. Ob Du die Zeit ausnutzt oder ihn weniger schickst ist doch ganz allein Deine Sache, da darf Dir keiner reinquatschen.

Ausserdem Platz ist Platz, ob arbeitslos oder nicht.

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Hallo scura,

danke für Deine Antwort.

Na ja ganz so ist es bei uns nicht. Man muss bei uns jede Veränderung mitteilen und immer alles nachweisen, danach wird dann weiter geschaut. Und falls ich also zu Hause wäre (was ich nicht hoffe!), hätte ich für die gesehen ja Zeit, selbst die Betreuung zu übernehmen und könnte unter Umständen den Platz verlieren. Was ganz grausam wäre, für meinen Kleinen sowie für mich auch. Denn so könnte ich keine neue Arbeit finden.

Aber vermutlich, auch angesichts der anderen Antworten, scheint es wohl in jeder Stadt anders auszusehen. Dann will ich mal hoffen, dass es hier zu meinen Gunsten ausgeht.

Trotzdem danke!

Vlg joya

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Hallo,

ich glaube, du gehst zu sehr von deinem Bundesland aus. Mag sein, dass es bei euch so geregelt ist. Hier in MV müssen bspw. jegliche Veränderungen mitgeteilt werden und wenn nur ein Elternteil arbeitet, hat man nur noch Anspruch auf einen Halbtagsplatz.

LG Berna

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Hallo!

Also bei uns hat man ab dem 2. Lj einen Anspruch auf 30 Wochenstunden (Halbtags) Ich denke, dass sie dir den Platz auch erhalten werden, aber dass du eben Stunden gestrichen bekommst. Ist ja in der Elternzeit auch nicht anders. Joel ging vorher 9h täglich. Als das Baby da war, durfte er auch noch bis Ende des Mutterschutzes 9 h gehen, danach nur noch 5 ... Für die Zeit brauchte ich ihn auch nciht raus nehmen und jetzt bin ich noch in Elternzeit bis Dezember, aber Noah geht jetzt ab September in die Kita ;-)

LG Mandy

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Hallo Mandy,

auch an Dich Danke für die Antwort.

Drückt mir die Daumen, dass es in meiner Stadt genauso gehandhabt wird!

VlG Joya

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Hallo Joya,

hatte das selbe Problem. Allerdings nicht Kita, sondern Tagesmutter. Ich musste meinen Kleinen (ebenfalls 17 Monate alt) sofort rausnehmen, was ich echt doof fand! Habe dies sowohl von Jugendamt, als auch bei der Kita, als auch beim Arbeitsamt "erfragt", alle bestätigten mir das.

Hier in Thüringen ist es (noch) so, dass Kinder unter 2 Jahre nur einen Anspruch auf Betreuung haben, wenn BEIDE Elternteile berufstätig sind.

Denke aber, dass ich demnächst was Neues habe!

Liebe Grüße
Tanja und Timon (16.1.09)

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Hallo Tanja,

Oh Gott, mach mir bloß nicht noch mehr Angst#schock

Genau das ist die Befürchtung, die ich ja habe. Alle anderen Antworten gingen aber anders aus. Es scheint wirklich in jeder Ecke anders gehandhabt zu werden. Bleibt zu hoffen, dass Brandenburg nicht Thüringen ist.

Ich drücke die Daumen für den neuen Job!

PS. Mein Kleiner ist nur 1 Woche jünger als Deiner!

Vlg joya

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Huhu!

Also, Du hast einen Anspruch auf den Platz denn:

1. gilt Arbeitslosigkeit als Erwerbstätigkeit
und
2. lies Dir mal den gesamten § bitte durch:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/24.html

Du brauchst also nichts zu befürchten, denn es ist gesetzlich so geregelt.

Ich hoffe, das hilft Dir nun weiter!

LG
hutzis

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was hat ein krippenplatz mit arbeiten gehen oder nicht zu tun, den ist doch egal, wie du den platz bezahlst.

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Hallo,

das hat nichts mit Bezahlen zu tun.

Sondern damit das es keinen Anspruch auf Betreuung gibt und dass z. B. in vielen Landkreisen du nur einen Platz bekommst wenn bestimmt Anforderungen erfüllt sind.

Hier läuft es so

1. Alleinerziehende die arbeiten
2. Kinder auf sozialschwachen Familien mit auffälligem Hintergrund
2.Verheiratete wenn beide Volzeitarbeiten
3. verheiratete wenn einer Vollzeit und einer Teilzeitarbeitet
4. dann der Rest

Wer das nicht erfüllt hat keinen Anspruch mehr, bzw erfüllt die Beedinung des Vertrages nicht.

Und ich frage mich auch wer einen Ganztagesplatz bezahlen kann wenn er arbeitslos ist. Hier geht es bei 500 € los und geht locker bis zu 1000 €

Lg

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bei uns sind es 80 euro, egal was man verdient oder auch nicht.

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Nur kurze Frage, warum bist du wieder voll arbeiten gegangen und hast nicht auf 30h reduziert. dann hättest Du ja auch deinen Job behalten, weil Du noch in Elternzeit bist? Nur so nebenbei bemerkt.

Also, wenn die Kleinen erst mal da sind, würde ich versuchen eine Stundenreduktion genehmigt zu bekommen. Ich finde es in D sowieso unmöglich, dass man sich das Genehmigen lassen muss. Wirklich, unsere Politik lebt da sowas von hinter dem Mond (im EU Vergleich).

Ansonsten würde ich zusehen, wenigstens einen Teilzeitjob zur Überbrückung zu bekommen. Und mit der entsprechenden Argumentation sollte es auch funktionieren.

Hier in HH machen sie es z.B. bei der Geburt eines zweiten Kindes so, dass bis 4 Monate nach der Geburt das Kind den bisherigen Umfang weiternutzen darf und danach nur noch 4h pro Tag bzw. 20h pro Woche in die Krippe gehen darf, damit man dann nicht zwei Kinder gleichzeitig wieder eingewöhnen muss.

Aber das ist leider von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Gruß
marjatta

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Hallo,

ich denke dass wenn es dir nur um den Platz und nicht um die Bezahlung geht es keine Probleme gibt. Ich würde auch nicht all zu viel nachfragen- denn der der viel fragt bekommt miest unangenehme Antworten.

Ich hatte auch angst, als mein Baby zur Welt kam und habe ganz vorsichtig angefragt, aber die Dame war sehr nett und hat gesagt, dass es bei uns am Anspruch auf einen 9 Stunden-Vertrag nichts ändert. Wir müssen ihn halt nur weiter bezahlen.
Anders ist es wenn von Amts wegen eine Überprüfung läuft. Dann kann es sein, dass Du gnadenlos mit den stunden runtergestuft wirst.

Ich würde so tun als ob nix wäre und wenn Su ihn mal früher abholst, dann machst Du das und wenn nicht, dann halt nicht.

LG und viel Erfolg bei der Arbeitssuche
Line

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Hallo

das kann nach Hinten losgehen.

Wenn im Vertrag steht das du jede Änderung melden musst, und dieses nicht tust kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und du musst die Zuschüsse zurückzahlen.

LG