wie oben schon steht hat der vater meines 2 jährigen sohnes nun das halbe sorgerecht beantragt seid er mit seiner neuen freundin zusammen ist. Er hat ihn bisher zwei wochenende mit zu seiner mutter genommen und sonst ist er auch nur ab und an vorbei gekommen leider hat er mit seinen sohn so gar nichts gemacht und in der zeit nur am rechner gesessen und gechattet. Jetzt hat er eine neue freundin diese lebt ganz in der nähe seiner mutter und er möchte nun jedes wochenende bei seiner mutter schlafen und meinen sohn mit dorthin nehemen!!! Ich bin damit aber nicht einverstanden da sie 70 km weit weg wohnt und mein sohn dann mit einer völlig fremden frau mit fährt die ich nicht kenne und bei seiner leiblichen oma war er auch nur die zwei wochenenden da wir zuvor mit ihr keinen kontakt mehr hatten.
Weis jemand wie oft die besuchzeiten für väter sind die das halbe sorgerecht haben ??? oder kann er den kleinen dann so oft wie er will haben auch wenn ich dagegen bin?? Da es bisher nie probleme gab kenne ich mich damit überhaubt nicht aus, ich freue mich über jede antwort die mir jemand geben kann.
Vater von kleinen beantragte hinter meinen Rücken halbes sorgerecht
hallo
ich denke nicht, das ein geteiltes sorgerecht "mal eben hinter dem rücken der mutter" zu beantragen ist.
wir haben gemeinsames sorgerecht und ich musste dem als mutter schriftlich und persönlich beim jugendamt zustimmen! und das erst nach einer langen belehrung!
die urkunde möchte ich mal sehen, das du dir "auf einmal" das sorgerecht teilen musst!
lg a.
das hast du falsch verstanden. Er hat es den Jugendamt nur schriftlich mit geteilt das er es haben möchte und ich habe am 1.11 den termin dafür ich kann ja zustimmen oder auch nicht aber er sagte schon wenn ich es nicht tu dann geht er vor gericht!!
dann geh vor gericht!
ich würde keinesfalls unter solchen bedingungen in das gemeinsame sorgerecht einwilligen! wenn du die urkunde einmal unterschrieben hast, gibt es kein zurück mehr!
lass dich nicht verarschen von ihm. das bist du deinem kind und dir schuldig. ein gemeinsames sorgerecht bringt mehr als zwei-wöchige besuche mit sich. ihr müsstet gemeinsam entscheidungen treffen. kindergarten/ schule/ ausbildung/ wohnort etc.
lg a.
Ich würde das nochmal im "Allein erziehend" Forum posten.
Aber noch ist es so das die Mutter dem geteilten Sorgerecht zustimmen muss. Er kann es ja beantragen, das Jugendamt kommt sicher auf Dich zu. Dann kannst Du (rational und emotionslos) Deine Einwände und Bedenken auf den Tisch bringen. Der Umgang wird sicher festgelegt. Also jedes Wochenende wird er seinen Sohn sicher nicht abholen können. Evtl. jedes Zweite.
Ruf doch einfach mal beim Jugendamt an und lass Dich beraten.
Hinter deinem Rücken hat der 100% nicht das halbe Sorgerecht bekommen, sowas gibt es nicht!!! Als Mutter MUSS Du zustimmen, alles andere ist Quatsch und gilt nicht!
Hallo,
das Umgangsrecht hab ÜBERHAUPT NICHTS mit dem Sorgerecht zu tun!
D.h. der KV hat nicht mehr Umgangsrecht wenn er auch Sorgerecht hat, ebenso hat er nicht weniger Umgangsrecht wenn er kein Sorgerecht hat.
Ich würde den KV an Deiner Stelle zu einem Mediationsgespräch beim Jugendamt auffordern bei dem Ihr die Besuchsregelung gemeinsam neu festlegt.
Gruß K
Oh weia. Ein Vater der sich um sein Kind kümmern möchte.......!!!
Das mit dem Sorgerecht hast DU ja schon gelesen, alles andere ist wieder mal typisch besitzergreifende Mutter.
Andere würden sich freuen wenn das Kind regelmäßig den Papa sehen würde. Und seine neue Freundin ist doch nicht schlimm, oder? Du darfst doch auch einen neuen Partner haben.
Es sei denn es ist ein gewalttätiger, böser Mensch, dann würde ich das auch nicht wollen.
Mona
Genau das habe ich mir auch gedacht.
Hallo,
zum Thema Sorgerecht wurde Dir ja schon einiges gesagt.
Du schreibst, dass es "bisher nie Probleme gab" - was wohl heißt, dass kein Umgang stattgefunden hat.
An Deiner Stelle würde ich versuchen, mich für mein Kind zu freuen, dass sein Vater offenbar willens ist, sich mehr zu kümmern - welchen Einfluss seine neue Freundin da ausübt, muss Dir egal sein.
Nimm doch den Termin beim Jugendamt wahr und strebe dort zuerst einmal eine Einigung an, was den Umgang angeht, das kommt Euch allen zugute.
Wenn Du siehst, dass sich Dein Ex verantwortungsvoll und regelmäßig um sein Kind kümmert und es keine Vorgeschichten mit Drogen/Alkohol/Gewalt etc. gibt., spricht meines Erachtens auch nichts dagegen, langfristig das Sorgerecht zu teilen (außer vielleicht der meiner Wahrnehmung nach weit verbreitete Wunsch mancher Mütter, durch alleiniges Sorgerecht am längeren Hebel zu sitzen).
Liebe Grüße,
Nini
Hallo,
wenn du es ihm nicht freiwillig gibst, kann er es seit neuestem einklagen. Solltest du keine wichtigen Gründe haben die dagegen sprechen wird er es auch bekommen.
Das UmgangsRECHT hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Im Prinzip hat er auch jetzt das Recht EUER Kind genauso oft zu sehen wie du.
Am besten lasst ihr das schriftlich beim Jungendamt festlegen.
Ich finde es toll das der Vater sich kümmern möchte und finde es mies eurem KIND gegenüber das du dich da so quer stellst. Es geht hier nicht um dich, sondern um euer Kind.
Gruß Elli
hallo,
wie hier die meisten schon gesagt haben, dass er kann er garnicht alleine beantragen. wir haben selber vor 3 wochen das geteilte sorgerecht beantragt (ich wollte es auch so) und ohne mich hätte er das garnicht bekommen und wegen den besuchszeiten: eigentlich haben wir es bei uns so mit dem jugendamt abgesprochen, dass der papa alle 2 wochen am wochenende leana abholt oder hier hin kommt.
aber da er soldat ist und kaum da ist, kommt er mal so mal so bei uns gibts überhaupt keine probleme, deshalb können wir das alles unter uns klären
Hallo!
Das kann er aber nicht ohne deine Unterschrift und ohne dass ihr beide darüber belehrt worden seid. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht beantragt und mussten beide im JA erscheinen, wurden belehrt und beide mussten unterschreiben. Ein Vater kann das nicht im Alleingang machen.
Manja mit Lisa Marie, 1 Jahr und 2,5 Wochen alt
Natürlich kann er das geteilte Sorgerecht ohne die Mutter beantragen bzw einklagen.
Das was du meinst ist die einvernehmliche Trennung des Sorgerechts. Aber wenn die Mutter sich quer stellt kann der Vater es beantragen/einklagen.