Thema Taufe -Taufpaten

Hallo!
Hatte gerade bei der Gemeinde angerufen und DInge Zwecks der Taufe unserer Tochter besprochen dort wurde mir gesagt das Taufpaten katholisch sein mùssten, Taufzeugen kònnten auch evangelisch sein aber niemand der nicht getauft ist kann Taufpate oder Zeuge werden. Kennt ihr das auch so? Somit habe ich nun ein Problem #schmoll

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Ich (ev) bin Patentante bei einem Kath. Jungen. Es gab vier paten und einer MUSSTE kath. sein. So kenne ich das.

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Nun ja, nur wer getauft ist und Mitglied einer Kirche ist kann überhaupt Pate werden - wer nicht getauft ist kann (nach Ansicht der Kirche) ja keine christlichen Werte vermitteln. Und wer austritt hat das Recht vergeigt.

So weit mir bekannt ist sind alle anwesenden Personen in der Kirche Taufzeugen.

Wir haben ein ähnliches Problem, die gewünschte Patin ist ausgetreten und wird wohl auch "nur" Taufzeugin sein, aber das das Kind erst in ungefähr 10 Tagen geboren wird - haben wir noch etwas Zeit und uns noch nicht so intensiv mit auseinander gesetzt.

Uns schwebt (allerdings ev.) vor dass die Taufzeugin mit ans Taufbecken geht und das Kind hält, sie aber wohl nicht im Stammbuch eingetragen wird. Aber nach dem Ärger mit der Patentante unserer Tochter ist es uns so fast schon lieber...

Nina

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Ja, das ist leider so. Der Taufpate muss selbst getauft sein. Zumindest bei uns in der kath. Gemeinde. Ich selbst (kath.) habe nur eine Taufpatin und die ist evangelisch.

Liebe Grüße
Maximama

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Hi,

in welcher Kirche wollt ihr den taufen lassen. Ruf dort nochmal an und frage nach - wir kommen ja auch aus D´dorf, haben unsere Kinder auch kath. taufen lassen und 1 Taufpate muss katholisch sein, der andere ist egal ob ev. oder kath - bei unter 18 jährigen muss er gefirmt sein. So wurde uns das von unserem Pfarrer gesagt - da es ja die gleiche Erzdiozöse (Köln) ist - dürfte es da keine Probleme geben.

LG Johanna

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Hallo Johanna!
Ich hatte in Bilk bei der St. Suitbertus nachgefragt. Ansonsten werd ich wohl nochmal in Wersten anrufen vielleicht kònnen wir ja in St. Nikolaus wo ich auch getauft wurde taufen lassen :-) Wo habt ihr denn die Taufe gefeiert?
Unser Problem ist die eine Taufpatin ist katholisch aber die andere die uns vorschwebt ist nicht getauft.
L.G.

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Wir haben in St. Gertrud in Eller beide Kinder taufen lassen. Ich denke es wird schwierig sein, das Kind woanders taufen zu lassen. Ich weiss von einer Mutter aus der Krabbelgruppe, die ihren Sohn in der St. Margareta in Gerresheim taufen lassen hat, dass die von ihrer Heimatgemeinde (St. Maria Rosenkranz - dazu gehört die St. Nikolaus ja auch - und der Pfarrer dort ist richtig nett) eine Bescheinigung brauchte, dass sie ihr Kind in einer anderen Gemeinde taufen lassen darf.

Ich denke, dass es schwierig sein wird mit der anderen Taufpatin - denn wenn sie nicht getauft ist, dann kanns sie nur Taufzeugin werden. Aber Du kannst doch eine Taufpatin und eine Taufzeugin nehmen - das ist kein Problem, denn Du brauchst nur eine/n Patin/Paten.

LG Johanna

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Hallo,

also meine Tochter hat einen taufpaten der der Kirche angehört und 2 Taufzeugen die ausgetreten sind. War kein problem bei uns.

lg emilylucy

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Schade das das so unterschiedlich gehandhabt wird. Wir dachten uns Taufpatin wird eine Freundin die katholisch ist und Taufpatin Nr.2 oder Taufzeugin wird eine Freundin die nicht getauft also keine Konfession ist. Wird ja anscheinend nicht so funktionieren. Meiner Meinung nach steht dem nichts im Wege ein Kind nach christlichen Werten zu erziehen auch wenn man als Taufzeuge selbst nicht getauft ist. Naja- das steht je eh nicht zur Diskussion ;-)

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Hallo!
Wir mussten nur vom ersten eingetragenen Paten einen Nachweis erbringen, beim 2. (und wohl auch allen weiteren) war es dann egal.
Liebe Grüße!

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Soweit der CIC (Condex iuris canonici), Buch4:

"KAPITEL IV
PATEN
Can. 872 — Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben; dessen Aufgabe ist es, dem erwachsenen Täufling bei der christlichen Initiation ‚beizustehen bzw. das zu taufende Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und auch mitzuhelfen, daß der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt.

Can. 873 — Es sind nur ein Pate oder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin beizuziehen.

Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;

2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;

3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;

4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;

5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

§ 2. Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden."

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Hallo,

ich bin selber nicht nicht in der Kirche oder getauft, aber im März werde ich TaufZEUGIN bei meinem Neffen (ev.). Er hat auch eine TaufPATIN, die ist auch ev. Also EINER der Paten muss der selben Konfession angehören.

LG,
Kecke

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Was ist das denn für eine unchristliche Regelung????? Was hat das denn mit der Konfession zu tun.

Gut, bei uns sind alle protestantisch / evangelisch, aber das bei euch finde ich ziemlich altmodisch und der heutigen Zeit unangebracht. Schon gar nicht im Gedanken der Ökumene und christlichen Zusammengehörigkeitsgefühls. Gehört abgeschafft und in die Tonne getreten. Kannst ja mal fragen, ob Du jetzt lieber zu den Protestanten übertreten sollst, damit Dein Kind die Taufe bekommt.

Gruß
marjatta

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Ich habe mal gelesen, dass ein Pate ein Glaubensvater (Godfather #schein) sein soll. Deswegen ist kirchenrechtlich eben schwierig, wenn er einen anderen Konfession angehört und so das Kind im Glauben nicht entsprechend führen kann....

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Das hat nichts mit unchristlich zu tun!

Hast du dir einmal überlegt, welche Aufgabe ein Pate hat?
Hier nur ein kleiner Auszug:

"Heute bekennt der Taufpate / die Taufpatin - gemeinsam mit den Eltern und stellvertretend für den Täufling - das Glaubensbekenntnis. Er verpflichtet sich, mitzuhelfen, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten erfüllt. Viele Paten bemühen sich, zu ihrem Patenkind eine persönliche Beziehung aufzubauen und dem Patenkind ein leben lang als Gesprächspartner zur Seite zu stehen"

Die Taufe ist zwar für alle Konfessionen gültig, aber es gibt eben Unterschiede zwischen katholischer und protestantischer Kirche. Und wenn ein Pate bei der religiösen Erziehung eines Kindes mithelfen und dem Kind den (katholischen) Glauben nahebringen soll, muss er zum einen diesen Glauben auch haben (ich kann nichts vermitteln, wovon ich nicht überzeugt bin, dann werde ich unglaubwürdig), und er sollte eben auch mit den Regeln der jeweiligen Konfession vertraut sein.

Und als Eltern sollte man sich bewußt sein, dass es nicht die Aufgabe eines Paten ist, besonders tolle Geschenke zu machen, sondern das Kind im Glauben zu unterstützen. Außerdem sollte ein Pate in religiöser Hinsicht eine gewisse Vorbildfunktion haben, wie soll das ein ungetaufter Christ. Und ein evangelischer Christ hat eben andere christliche Werte als ein katholischer Christ. Allem vorran ist bei den Katholiken die Feier der Eucharistie zentraler Bestandteil des Glaubens. Das Sakrement der Eucharistie gibt es aber bei den Protestanten gar nicht, und die Abendmahlfeier hat auch nicht die gleiche Bedeutung, sonst würde sie ja in jedem Gottesdienst stattfinden.

Liebe Grüße!