Arbeiten in der Elternzeit - wer kennt sich aus...

Hallo,

ich überlege gerade wieder einige Stunden arbeiten zu gehen (bei meinem normalen AG). Worin besteht der Unterschied zwischen "in der Elternzeit Teilzeit arbeiten" und "Elternzeit beenden und in Teilzeit wieder einsteigen"???

Wäre toll wenn hier jemand genauere Infos dazu hätte.

Liebe Grüße und #danke
Ina #winke

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Hi,
in Elternzeit arbeiten bedeutet, dass du weiterhin den vollen Kündigungsschutz durch die Elternzeit hast. Außerhalb der Elternzeit hast du nicht mehr oder weniger Kündigungsschutz als alle anderen auch.

Einer vorzeitigen Beendigung der EZ muss der AG auch zustimmen, wobei das für den ja nur Vorteile (Wegfall des speziellen Kündigungsschutzes) hätte, wenn ihr Euch über die Arbeitszeit im Klaren seit - das (also die für beide Seiten verbindliche TZ-Regelung sollte natürlich geklärt sein, bevor du die Elternzeit beendest).

Einen steuerlichen Vorteil gibt es nicht, und auch auch bei den REntenansprüchen ist es m.W. nach egal, ob du innerhalb der Elternzeit bist oder außerhalb - die Kindererziehungszeiten werden (glaube ich, ohne Gewähr) in beiden Fällen gleich angerechnet.

Wenn du unter 400 Euro verdienst in der TZ-Tätigkeit wäre bei einer Tätigkeit innerhalb der EZ weiterhin (wenn überhaupt vorhanden) die beitragsfreie Sozialversicherung gegeben. Außerhalb der Elternzeit halt nicht.

Viele Grüße
MIau2

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Hi,

#danke für deine ausführliche Antwort.

Also wenn ich dich richtig verstehe ist mein Vorteil innerhalb der EZ "lediglich" der Kündigungsschutz. Ansonsten gibt es wohl keinen wirklichen Unterschied.

Ich habe beim AG schon mal vorgefühlt und die nehmen mich freudig am Besten gleich morgen wieder. Stundenzahl kann ich allein bestimmen - das überlassen sie mir. Ich werde aber sicher deutlich mehr als 400 Euro verdienen.

Weißt du ob der AG verpflichtet ist mich während der EZ zurück zu nehmen? Ich möchte nämlich deswegen kein Fass aufmachen, würde nur gerne die Rechtslage dahinter kennen. An sich mach ich mir wegen einer Kündigung keine wirklichen Gedanken - die haben nach mir schon über 200 MA in meiner Abteilung eingestellt. Da dürfte also jemand vor mir sein der entlassen wird ;-).

Liebe Grüße
Ina #winke

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Hi,
der weitere Vorteil (wenn es für dich einer wäre) ist ja schon das genannte - wenn du jetzt die EZ beendest und einen ursprünglichen Vollzeitvertrag auf Teilzeit änderst bleibt es auch dabei. Wenn du jetzt in der EZ Teilzeit arbeitest hast du weiterhin nach Ende der elternzeit Anspruch auf den Vollzeitplatz.

Das kann ein Vorteil sein, es schafft einfach mehr Spielraum für Dinge, die man nicht immer planen kann. Wer 100% weiß, dass er/sie nicht mehr Vollzeit zurückkehren will - für denjenigen ist es natürlich dann kein Vorteil.

Für Teilzeit IN der Elternzeit ist die Rechtsgrundlage, dass nur dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen dürfen. Der AG muss dann schon ziemlich gute Gründe aufführen, und wenn sie dich freudig erwarten wäre das ja irgendwie unlogisch ;-). Bei meinem AG z.B. sind die Aufträge komplett eingebrochen, er musste bis auf sehr wenige alle MA entlassen (ich bin natürlich auch schon auf Jobsuche, würde am Tag nach der EZ meine KÜndigung erhalten), es gibt einfach keine arbeit für mich - ich denke, da könnte er durchaus einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit begründet ablehnen.

Für Teilzeitanträge außerhalb der EZ sind es m. W. (ohne Gewähr, bin juristischer Laie) betriebliche Gründe, die dagegen sprechen dürfen - also nicht so eng gefasst wie für TZ in der EZ.

"Verpflichtet" ist halt relativ - wenn der AG es wirklich nicht will wird er wohl erfahrungsgemäß irgendwo einen Grund finden, und ob man dann den Klageweg geht dagegen ist halt auch immer eine Frage.

Viele Grüße
miau2

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Hallo!

Also ich arbeite auch während der Elternzeit bei meinem alten AG.
Mein alter Vollzeitvertrag ist in Elternzeit und ich arbeite auf eine neue Personalnummer.
Elternzeit beenden und auf Teilzeit anfangen würde bedeuten dass du deine Vollzeitstelle aufegben würdest. Auf der 2. Personalnummer verdient man meistens etwas weniger, aber besser als die Vollzeitstelle aufzugeben.

LG Eva

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Hi Eva,

ich würde meine Stunden nur befristet runter fahren. Mein Vertrag würde im Hintergrund bei den ursprünglichen 30 Std stehen bleiben. Glaube auch nicht, dass ich weniger verdienen würde da dies bei uns ganz klar nach Qualifikation geregelt ist. Und daran ändert sich ja nichts.

Weißt du ob der AG verpflichtet ist einem während der EZ einen Teilzeitjob zu bieten? Oder ist das Gutwill des AG? Ich möchte deshalb nämlich kein Fass aufmachen. Ist aber nie schlecht die Fakten im Hinterkopf zu haben.

Liebe Grüße und #danke für deine Antwort
Ina #winke

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Ich arbeite auch TZ in EZ weil ich dann nach der EZ noch immer Anspruch auf meine VZ-Stelle habe!

LG

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Hi,

#danke für deine Antwort.

Das mit den Stunden wäre bei mir kein Problem. Ich habe seit Beginn einen 30 Std Vertrag und den kann man alle paar Monate befristet nach seinen Wünschen abändern (sofern betrieblich vereinbar, ist es aber eigentlich immer). Also ich habe teilweise 30 Std gearbeitet, teilweise 37 und jetzt will ich eben 15 oder 18 Stunden machen. Aber ich verliere meinen Vertrag im Hintergrund nicht. Der bleibt immer bestehen.

Liebe Grüße
Ina #winke

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Während der Elternzeit darfst Du bis zu 30h/Woche arbeiten, ohne dass Dir der besondere Kündigungsschutz abhanden kommt. Solange Du die 30h nicht überschreitest, hast Du keine Nachteile im Vergleich zum zuhause bleiben.

Es hängt also davon ab, wieviel die normale Arbeitszeit beträgt und mit wieviel Stunden Du arbeiten willst.

Ich habe nach einem Jahr wieder mit 30h/Woche angefangen und das werde ich dann auch im nächsten Sommer wieder tun, wenn der Kleine mit etwa 12 Monaten in die Krippe kommt.

Gruß
marjatta

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Hi Marjatta,

mein Vertrag basiert auf 30 Std/Woche. Die kann man aber alle paar Monate abändern wenn es einem zu viel oder zu wenig ist. So würde ich jetzt befristet meine Stunden auf 15 oder 18 runterfahren und dann eben nach nem Jahr oder so (je nachdem auf welchen Zeitraum das ausgemacht wird) wieder meine normalen 30 Std arbeiten. Ich bleibe also momentan definitiv unter den 30 Std/Woche.

Ist es eine Verpflichtung des AG einem die Möglichkeit der TZ-Beschäftigung während der EZ zu geben? Oder kann er das nur machen? Nur damit ich die Hintergründe kenne :-p

Liebe Grüße und #danke für deinen Beitrag
Ina #winke

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Unter bestimten Bedingungen hast du Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit. Nachlesen kannst du das hier: (ab Seite 69):

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf