Hallo Mädels,
ich hab mal ne Frage....
... ich bin noch bis zum 15.4 in Elternzeit (2 Jahre). Ich werde jetzt bei meinem alten AG kündigen, weil ich erstens da nicht mehr hin will und auch nicht mehr kann, da ich jetzt knapp 200 km weg wohne.
Einen Kindergartenplatz haben wir erst am Oktober, aber ne halbtags Betreuung würde evtl. von der Oma gehen...
Muss oder kann ich mich dann arbeitslos melden und bekomme ich dann (wenns keine Arbeit gibt) Arbeitslosengeld???
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
Lg Tanja
arbeitslos melden nach Elternzeit
Hallo
wenn du selber kündigst, wirst du kein geld bekommen..meine schwägerin ist gut 300 km weggezogen...
vieleicht ist dein chef ja so nett und schreibt dir ne kündigung..
und wenn es auf dem geld nicht ankommt. musst du es nicht melden.. bekommst aber auch kein geld
hierzu muss ich aber noch anmerken, dass du dann fristgerecht gekündigt werden musst, schließt ihr einen Aufhebungsvertrag oder wirst du fristlos gekündigt gilt die Sperrzeit von 3 Monaten genauso.....
hallo, du hast einen ALG Anspruch, wenn du 1 Jahr komplett vor der Elternzeit gearbeitet hast. Wenn du allerdings selbst kündigst, hast du eine Sperrzeit von 3 Monaten zu erwarten. Wenn du nur für Halbtags eine Kinderbetreuung bis Okt hast, dann steht dir hier auch nur für halbtags AlgI zu. wenn du dann ab Okt einen kompletten Krippenplatz ganztags nachweisen kannst wird das ALG neu berechnet, aber nur wenn du dich dann auch vollzeit zur Verfügung stellst. Mind. muss man sich eh 20 Std. zur Verfügung stellen. Ach ja und du musst natürlich auch der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen, dass heißt Termine wahrnehmen, wenn du eingeladen wirst, dich auf Vermittlungsvorschläge die du durch die Agentur erhälst bewerben, Eigenbemühungen monatlich vorlegen, zu Gruppeninformationen erscheinen und natürlich auch an Maßnahmen teilnehmen, die dir durch die Agentur angeboten werden können, solltest du dem nicht nachkommen, kann dein Leistungsanspruch zwischen 1 und 12 Wochen eingestellt werden, bzw. ALGI zurück gefordert werden.
Grüße mel
Hallo
- Wenn du nur für Halbtags eine Kinderbetreuung bis Okt hast, dann steht dir hier auch nur für halbtags AlgI zu-
War bei mir nicht so , ich hab auch nur Halbtags was gesucht , torzdem mein volles ALG bekommen . Hab auch eine Massnahme machen "müssen" und auch dort war ich nur Halbtags , und hab trotzdem mein VOLLES Geld bekommen.
Lg Martina
1. Fall: Dann hast du es wohl bei dem Leistungsantrag falsch angegeben und es wurde durch deinen Arbeitsvermittler nie überprüft bzw. nicht weiter an die Leistungsabteilung gegeben, dass du dich nur Teilzeit zur Verfügung stellst, dann kann ich nur sagen, hast du glück gehabt, bzw. das Amt beschissen.....dann, musst du hoffen, dass dein Fall nicht controllt wird oder du nochmal ALG beantragen musst, das kann nämlich auch Rückwirkend zurück gefordert werden.
ODER
2. Fall: du hast davor auch nur Teilzeit gearbeitet, und dich auch teilzeit zur Verfügung gestellt, dann war doch alles i.O. weil du ja dann auch nichts anderes wie vorher gesucht hast......und somit auch Volles Geld bekommst,
Ich habe aber davon geredet, dass jemand vor der Elternzeit Voll gearbeitet hat und nun nur Teilzeit eine Stelle sucht.......bzw. sich wegen der Kinderbetreuung nur Teilzeit zur Verfügung stellen kann.....
Ich rede auch nur von ALG I also dass, was nur 12 Monate in der Regel bezogen wird, vor ALGII, Harzt4 oder wie ihr es immer nennen wollt bezogen wird
Hallo
einen ALG anspruch hast du nur wenn du den Arbeitemarkt zuverfügung stehtst ... denk bitte da dran.
Ausserdem melde dich bitte 3 monate VOR ablauf der Elternzeit arbeitsuchen , sonst kann es dir passeren des du erstmal eine sperre bekommst weil du dich nicht rechtzeitig AL gemeldet hast.
Lg Martina
Hallo Tanja!
Bitte erkundige dich bei deinem Arbeitsamt. Bei uns bekommt man Rückendeckung, also man hat keine Sperrfrist wenn man aus bestimmten Gründen zur Kündigung gezwungen ist.
Ich war deswegen erst letzte Woche beim Anwalt
Aber du solltest dich wirklich mit deiner Kündigung arbeitssuchend melden, und Arbeitslosengeld bekommt man bei uns wenn du vermittelbar bist, wenn du eine Betreuung von mind. 15 Stunden nachweisen kannst. Das kannst du aber ja, wenn die Oma einspringt.
Liebe Grüße Emma
Fehlende Kinderbetreuung ist ein gerechtfertigter Kündigungsgrund, der keine Sperre nach sich zieht!
Gibst Du eine Betreuung für halbe Tage an, wirst Du anteilig für diese 50% ALG1 erhalten.
LG
Hallo !
Da du (mittlerweile) so weit von deinem Arbeitsort weg wohnst, wirst du keine Sperre bekommen.
Wir sind während meiner Elternzeit von meinem Arbeitsort weg gezogen, ganze 350 km entfernt.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag geschlossen und keine Sperre bekommen, da ich schlecht mit Kind(ern) jeden Tag nach FFM pendeln kann. Schließlich ist mein Mann ja auch Vollzeitarbeitnehmer.
Nachdem ich dann überraschend einen Krippenplatz für unsere Kleine bekommen habe, habe ich während meiner Elternzeit einen Aufhebungsvertrag geschlossen und mich arbeitslos gemeldet (gleiche Gründe, wie bei dir, zu weit weg und auch nicht wirklich das, was man mit 2 Kindern machen kann und will).
Es hat alles problemlos geklappt, aber eben auch weil ich durch die Betreuung beider Kinder voll vermittelbar bin.
VLG
Hallo Tanja,
soweit ich weiß, muss man dem Arbeitsamt nur 15 Std. die Woche zur Verfügung stehen. Bei mir war das am Nachmittag gegeben und so wurde ich auch nie zu Fortbildungen etc. eingeladen, weil die alle vormittags waren.
Du wirst ca. alle 2-3 Monate eingeladen und musst Eigenbemühungen vorweisen, d.h. ca. 15 Stellen wo Du Dich beworben hast.
Ich würde Dir auf jeden Fall empfehlen, Dich arbeitslos zu melden. Denn wenn Du sowieso auf Arbeitssuche bist, sind diese zu schreibenden Bewerbungen ja hilfreich, vielleicht kriegst Du ja auch Stellenangebote und in der "Wartezeit" hast Du dann wenigstens noch etwas Geld.
Das Geld wird danach berechnet, was Du vorher verdient hast und wieviel Stunden Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst.
LG
hallo und guten morgen
bei uns ist ist die situation fast die gleiche.
also ich bin noch bis juli in elternzeit. mein chef hält es nicht für umsetzbar mit kind zu arbeiten und ich möchte auch nicht mehr dort hin.
bin zu meiner RÄ um mich zu erkundigen.
ich musste erst einen antrag auf teilzeitbeschäftigung machen den mein AG mir begründet verneinen muss(te). darauf hin muss er mir einen aufhebungsvertrag machen, den lass ich dann aber auch erst nochmal von meiner RÄ prüfen.
drei monate vor ende der elternzeit muss ich mich dann damit arbeitslos melden.
lass aufjedenfall alles von einem anwalt prüfen. eine falsche redewendung im aufhebungsvertrag und du bekommst eine sperre.
erkundige dich auch nach einer abpfindung. und wenn du noch urlaub hast aus dem jahr in dem du in elternezit gegangen bist muss dein AG dir das ausbezahlen.
ich bekomme noch 21 Tage von 2009!!!
Und denk an ein Arbeitszeugnis, hab meins selber geschrieben.
lg