Hallo,
Wir sind vor kurzem umgezogen. Nun möchte ich für meine Tochter eine Tagesmutti suchen.
Nun hat sich eine Frau aus dem Ort angeboten, meine kleine zu betreuen.
Die Bezahlung müssten wir dann untereinander ausmachen.
Geht das denn so einfach? und wenn ja, was wäre eine angemessene Zahlung bei 4 stunden am Tag?
Meine Tochter ist jetzt 1 1/2 jahr.
Darf eine Nachbarin mein Kind betreuen?
Hallo!
Prinzipiell kann jeder, dem du vertraust, dein Kind betreuen, allerdings fällt die Förderung vom JA weg, wenn es keine anerkannte Tagesmutter ist.
Und ich persönlich würde auf jeden Fall auf eine Haftpflichtversicherung bestehen, die auch die Tätigkeit als Tagesmutter einschließt.
Was die Bezahlung angeht: Meine Tagesmutter nimmt 4€ in der Stunde, allerdings betreut die mehrere Kinder und kommt auf ca. 150 Betreuungsstunden in der Woche. Wenn die Tagesmutter nur ein Kind betreut und davon leben will, wird es schwierig. Und dann ist noch die Frage, auf welcher Basis die Bezahlung läuft. Eine so regelmäßige Betreuung würde ich jedenfalls nicht schwarz zahlen. Entweder arbeitet die Tagesmutter freiberuflich, dann muss sie von ihrem Gehalt neben den Steuern noch die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, oder ihr stellt sie an, dann müsst ihr euch an den Beiträgten beteiligen. Eine Beschäftigung auf 400€-Basis wäre auch denkbar, dann kann die Tagesmutter allerdings tatsächlich nur 4€ in der Stunde bekommen - wenn ihr das reicht - warum nicht.
Liebe Grüße!
Hallo,
ich wurde damals anders informiert. Demnach bräuchte man eine Pflegeerlaubnis, wenn man ein Kind länger als 15 Stunden pro Woche und länger als 3 Monate betreut.
Bist du dir bei deinen Angaben sicher? Vielleicht wurde ich auch falsch informiert?
Wenn ich den §43 SGB VIII richtig interpretiere, braucht man die Pflegeerlaubnis nur, wenn das Kind nicht im elterlichen Haushalt betreut wird. Wenn die Nachbarin die Kinder im Haushalt der Eltern betreut, braucht sie keine Pflegeerlaubnis.
"§ 43
Erlaubnis zur Kindertagespflege.
(1) Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis."
Und abgesehen davon: Wo kein Kläger da kein Richter. Ich lass mir doch nicht vorschreiben, welche Qualifikationen die Betreuerin meiner Kinder hat. Und was ist mit den vielen Großeltern, denen tagein tagaus die Enkelchen gebracht werden. Die bräuchten dann theoretisch auch alle eine Pflegeerlaubnis. Da aber hier meist keine Bezahlung erfolgt, kommt keiner auf die Idee da einmal nachzuhaken...
Liebe Grüße!
Hallo!
Klar geht das, wieso nicht? Wenn Du ihr Dein Kind zur anvertrauen magst, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte.
Ich würde mich allerdings mal kundig machen, ob Du sie beim Finanzamt anmelden musst, wie genau das läuft und auch, wie es versicherungstechnisch so aussieht.
Was die Entlohnung angeht, so fände ich mind. 15 Euro/h schon angemessen. Je nachdem, was sie für Ausgaben hat und wie es mit Steuern und Versicherung aussieht.
Beste Grüße!
Hallo!
Ich persönlich finde 15h/STd. durchaus auch angemessen, aber rechne mal aus, was die TE da bezahlen muss: 4h/Tag = 20h/W = 80h/mon = 1200€ im Monat.
Wenn die Kinderfrau dann nicht freiberuflich arbeitet, kommen noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge dazu, das wären 114€ zur Rentenversicherung und 90€ zur Krankenversicherung - macht 1404€. Und wenn die Kinderfrau freiberuflich arbeitet, stellt sich die Frage, ob sich das für sie lohnt: 1200€ abzgl. Steuer (gut, die fällt gering aus), abzgl. Krankenversicherung, abzgl. Haftpflicht, Rücklagen für die Rente...
Und natürlich muss die Kinderfrau beim FA gemeldet werden, wenn sie nicht freiberuflich arbeitet. Alles andere wäre Schwarzarbeit.
LG
Hallo!
"Ich persönlich finde 15h/STd. durchaus auch angemessen, aber rechne mal aus, was die TE da bezahlen muss: 4h/Tag = 20h/W = 80h/mon = 1200€ im Monat."
Das ist mir bewusst, deshalb würde ich persönlich auch eher beim Jugendamt nach Betreuungsmöglichkeiten fragen. Ich könnte das nicht bezahlen, halte aber einen wesentlich niedrigeren Betrag für Ausbeutung.
Und wenn die nette neue Bekannte das Kind aus reinem Spaß an der Freude für gaaaanz wenig Geld betreuen wollen würde, hätte ich ein schlechtes Gefühl dabei.
Wie man es dreht und wendet - natürlich kann man sein Kind betreuen lassen, von wem man will, aber mir wäre das a) zuviel Papierkram und b) zuviel Geld.
Beste Grüße!
Grundsätzlich ist heute die Kinderbetreuung nicht mehr ohne eine entsprechende Qualifikation möglich.
Eine Nachbarschaftshilfe gibt es aber immer noch. Dazu müssen aber ein einige Kriterien eingehalten werden.
1. es darf kein Entgeld bezahlt werden
2. es dürfen nicht mehr als 15 Std. Betreuung in der Woche sein
3. es darf nicht länger als 3 Monate sein .
Ansonsten macht sie sich - ohne Tagesmutterschein - strafbar.
Da muss man schon genau lesen:
" Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis."
Kommt die Tagesmutter zu der Familie nach Hause, braucht sie keine Erlaubnis .
Und dann stellt sich mir die Frage, was mit den vielen Omas ist, die ihre Enkelkinder tagein tagaus betreuen. Die bräuchten dann doch auch eine Pflegeerlaubnis .
Liebe Grüße!
Im Beitrag der TE steht aber nicht, dass die Nachbarin zu ihr nach Hause kommt.
Die Frage mit den Omas und Opas habe ich mir auch gestellt.
Es ist eine enorme Verantwortung, das Kind eines Anderen zu betreuen. Man hat dann einen Erziehungsauftrag, den man ernst nehmen sollte. Was ist, wenn das Kind sich einmal verletzt oder vor ein Auto läuft (ich weiß, es ist weit her geholt) und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden? Da würden Versicherungen die Versicherungen sicher versuchen einen Grund zu finden, nicht zu bezahlen. Und wenn dann gerade mal die Nachbarin aufgepasst hat, wird da vielleicht eher nachgebohrt, ob eine entsprechende Erlaubnis vorliegt als bei Oma und Opa. Aber das ist jetzt schon weit hergeholt.
Zudem denke ich, dass diese Betreuung ja dann auf längere Zeit angelegt ist. Man gibt sein Kind ja nicht mal eben 3 Monate zur Nachbarin und gewöhnt es dann, wenn es nicht klappt, wieder bei einer anderen Tagesmutter ein. Es ist - wie gesagt eine große Verantwortung. Und diese würde ich nicht tragen wollen, ohne die entsprechenden Voraussetzungen getroffen zu haben (Pflegeerlaubnis, Finanzen, Versicherungen).
Ich habe vor einigen Wochen auch das Angebot von einer Freundin bekommen, Tagesmutter für ihre 11 Monate alte Tochter zu werden.
Nein es geht nicht so einfach.
Um Tagesmutter sein zu dürfen, benötigt man eine Pflegeerlaubnis. Um diese zu erhalten, muss man einen vom Jugendamt organisierten Kurs machen. Umfang: ohne pädagogische Ausbildung 160 Unterrichtseinheiten, mit pädagogischer Ausbildung 80 Unterrichtseinheiten.
Wenn man das nicht macht, ist es schlichtweg illegal.
Die Bezahlung müsstet ihr untereinander vereinbaren. Wenn die Bezahlung mehr als 400 Euro im Monat beträgt, läuft es soweit ich weiß auf Selbstständigenbasis. Da bin ich aber unsicher.
In jedem Fall benötigt man als Tagesmutter diverse Versicherungen.
Auf der Internetseite der Tagespflegebörse meiner Stadt steht folgendes:
Eine Pflegeerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die Betreuung
ohne Entgelt erfolgt
15 Stunden wöchentlich nicht überschreitet
nicht länger als 3 Monate dauert
in den Räumen der Eltern stattfindet, d.h. privat von den Eltern entlohnte Kinderfrauen sind von der Pflegeerlaubnis ausgenommen
Viele Grüße
Hallo,
wenn ich wieder die Antworten sehe, selbst von angeglichen Sozialpädagoginnen.
1. Du rufst beim Jungedamt an und informierst du dich da
2. z.B.http://www.handbuch-kindertagespflege.de/files/pdf/application/pdf/1_bf.pdf
3. (ohne Gewähr)
Bei diesem Beitrag stehen ganz viele Sachen nicht drinne. Du schreibst nicht, wo das Kind betreut werden soll.
a) bei euch zuhause, dann - wenn ich es richtig verstehe, bist du der ,,Arbeitgeber´´. Du kannst die Frau einstellen oder 400 Euro Basis ODER wenn sie eine Gewerbe hätte, die Frage ob es dadrunter fallen könnte. Die Frau braucht in dem Falle aber keine Erlaubnis, weil ihr es ja untereinander regelt.
b) du gbist das Kind mal ab. Dann braucht die Tante eine Pflegeerlaubnis und du könntest es halt über die Gemeinde abrechnen. Ist deutlich kostengünstiger und hier wird ein Mindeststandard garantiert, weil die Dame ein Stück unter Kontrolle ist.
Egal welchen Weg du aber wählst, solltest du dich informieren, wie dein Kind versichert ist. Die Dame müsste in dem Falle eine Haftplfichtversicherung haben und bei der Vasriante a ist das Probleme dass es private HAftpflichtversicherungen oft nicht einschließen d.h. sie müsste eine für den JOb geeignete abschließen und das ist richtig teuer.
Die Bezalhlung ? Das ist doch unterschiedlich 15 Euro sind im Osten, was anderes als wenn du mitten in München lebst. Hier in Potsdam fangen sollche NAnnys ab 10 Euro aufwärts.
Bitte nehme auch meine Infos wirklich mit Abstand. Das ist ein Thema, da würde ich mich bei den staatlichen Stellen informieren und wenn du dich für die Variante a) entscheidest, achte wirklich darauf, dass Risiken abgedeckt sind.
P-S-: Solltest du was feststellen, wäre total nett, wenn du mir bescheid geben könnteest, mich interessiert das Thema auch
Danke schön
Was soll die Bemerkung jetzt schon wieder?
Inhaltlich habe ich nichts anderes geschrieben als du. Zudem sind das Informationen, die ich von der tagespflegebörse erhalten habe und die werden das wohl wissen. Was sollen also die ständigen Anfeindungen?
Danke für die vielen Antworten.
Wir haben das Angebot nicht angenommen. Werde doch lieber eine Qualifizierte Tagesmutter nehmen.
LG anni