Hallo zusammen,
muß mich mal wieder abreagieren !
Nachdem es gestern ja schön warm war, und ich mit meiner Kleinen den halben Tag im freien verbracht habe, stand ein Badewannen besuch an. Die Wohnung ist noch nicht wirklich warm von den Außentemperaturen und meine Kleine ist auch noch etwas Erkältet.
Also stellte ich die Heizung an um meine Süsse zu baden und die dicke Sonnencremeschicht abzubekommen.
Und was ist? Mein toller Vermieter hat die Heizung abstellen lassen, weils ja so warm draussen ist !
Super ! Sind gerade mal knapp 15 Grad in der Wohnung !
Hab das leider zu spät gemerkt, da saßen wir schon in der Wanne!
Er ist auch nicht gewillt, die Heizung wieder anzustellen, erst wenn es draussen wieder unter 15 Grad ist !
Könnte platzen vor Wut ! Überlege schon, ob ich nicht zum Mieterbund gehe und ihm eins " verpasse"!
Muß doch schließlich jeder selber entscheiden, wann und wie lange und ob er noch heizen will !
Bin so sauer... hoffe das die Kleine darunter nicht leiden muß !
Danke fü´s zuhören !
Gruss
Zicke
Doofer Vermieter .... sinnlos. Muß mich mal ärgern!!!
Hallo,
hab Dir mal mal einen Berichtsauszug kopiert:
Die Gerichte entschieden
Grundsätzlich muss der Gebäudeeigentümer die Heizanlage mit der angeschlossenen Warmwasserbereitung während der gesamten Heizperiode in ortsüblicher Weise in Betrieb halten (1). Selbst das Abschalten der Heizung für Mieter, die Ihre Heizkosten nicht bezahlen, ist rechtswidrig (2). Daraus ergibt sich zwangsläufig die Frage nach der Länge der Heizperiode und darüber entscheidet in erster Linie der Mietvertrag.
Gibt es dort keine Vereinbarung, haben sich als Heizperiode die 7 Monate vom 1. Oktober bis 30. April eingespielt (3). Würde sich der Winter an diese kalendermäßig vorgegebene Zeit halten, könnte man mit dieser Regelung leben. Doch gibt es auch außerhalb dieser Heizperiode immer wieder mal ein paar kalte Tage, die ohne Heizung sehr ungemütlich werden können.
Hier wird von den Gerichten die Meinung vertreten, dass der Mieter tagsüber eine Raumtemperatur von mindestens 20 °C auch im Sommer erwarten darf (4). In einem anderen Fall wurden sogar 22 °C genannt (5). Dann muss der Vermieter auch an kühlen Sommertagen die Heizung einschalten, was angesichts der heute einfach zu bedienenden Heizanlagen durchaus zumutbar ist. Auf keinen Fall dürfen dem Mieter durch zu kalte Räume Gesundheitsschäden entstehen (6).
Ist die Mehrheit der Mieter der Meinung, dass es zu kalt ist, muss der Vermieter die Heizung auf jeden Fall hochfahren (7). Ein immer wieder anzutreffender Ratschlag besagt, dass der Vermieter bei Kälteeinbrüchen außerhalb der Heizperiode dann heizen muss, wenn die Außentemperatur drei Tage lang um 21 Uhr unter 12 Grad liegt.
Raumtemperaturen
Auch die Frage nach der angemessenen Raumtemperatur während der Heizperiode beschäftigt die Gerichte immer wieder. Sicher ist nur, dass weniger als 18 °C unzumutbar sind, selbst wenn diese im Mietvertrag stehen sollten (5). Die überwiegende Anzahl der Urteile gestehen dem Mieter eine Raumtemperatur von 20-22 °C während des Tages zu (5-8-9). Kontrollmessungen der Raumtemperaturen sind in der Mitte des Raumes in 1,5 m Höhe vorzunehmen und nicht an der Wand, die je nach Lage verfälschte Ergebnisse bringen kann (11).
Hoffe, konnte Dir helfen.
lg
Hallo,
also das finde ich schon ziemlich dreist von deinem Vermieter. Es hat doch jeder ein anderes Wärmeempfinden und gerade wenn man gebadet oder geduscht hat, möchte man sich doch im Warmen abtrocknen, sonst holt man sich ja was weg.
Außderm gehe ich mal davon aus, dass du deine anteiligen Heizkosten selbst zahlst, somit kann dir keiner dreinreden, wann du deine Heizung nutzen möchtest.
Hier mal ein kleiner Denkanstoss für deinen Vermieter:
-> Bei einer Zimmertemperatur von tagsüber nur 16 bis 18° hat das Amtsgericht Köln (WM 78, S. 189) eine Minderung von 20 % angenommen.
-> Für die gleichen Temperaturen hat das Amtsgericht Waldbröhl (WM 80, S. 206) 25 % akzeptiert.
->Wird im Sommer bei Außentemperaturen zwischen 13 und 17° nicht geheizt, ist nach Ansicht des Amtsgericht Waldbröhl (WM 81, U 8) eine Minderung von 50 % angemessen.
Also es mag ja jetzt gerade warm sein, aber wir haben Frühjahr und da will er jetzt die Heizung abstellen, nee nee......
Gruß Vivien
Ich weiß, das ist ätzend, aber der Vermieter darf von Mai bis September die Heizung ausstellen.
Das ist auch nicht verkehrt, so werden die Heizkosten niedrig gehalten. Das freut auch Dich bei der Umlage der Grund- und Verbrauchskosten.
Da müssen viele durch, ich friere jeden Abend im Wohnzimmer.
Wiebke
Hallo Zicke,
du bist nicht die einzige die sich über ihren Vermieter ärgert. Eine kleine Geschichte:
Es war letzten August/September. Wir wollten in eine größere Wohnung umziehen. Wochen lang nervte uns unsere Nachmieterin. Erst: Nicht malern, dann doch malern, dann nur zur hälfte, und dann wieder doch malern. Am 28. August bekamen wir die Schlüssel für unsere neue Wohnung, und da fing der Streß an. Wir fingen an auszuräumen, und am 31. war Ebbe, da Geld fehlte um weiter zu renovieren und mein Göttergatte auf Arbeit musste. Damals war unsere kleine 7 Monate alt. Da ich in der neuen Wohnung war, um dort aufzuräumen, bzw. einzuräumen. Und mit einem 7 Monate altem Kind kann man nicht renovieren. Unser Vermieter ging ohne meine Erlaubniss in unsere alte Wohnung. Machte Fotos und drohte mit einer Klage weil wir noch nicht fertig waren mit tapezieren. Dann nervte unsere Nachmieterin, sie hätte den Schlüssel schon am 25. bekommen sollen! Wir bekamen dann einen Aufschub von 3 Tagen um fertig zu renovieren. Der Streß ging allerdings in der neuen Wohnung weiter. Und jetzt ziehen wir in eine ganz andere Gegend zu komplett neuen Vermietern. Denn ich habe echt die Nase voll von meinem Vermieter.
Lg, Kirsten und Freya Sophie (15 Monate)
Erstmal vielen Dank für Eure Mühe mit den Urteilen ect.
Das bringt mich schon viel weiter.
Leider hab ich seit Januar ( da sind wir dort eingezogen), schon öfter mit Ihm zu kämpfen gehabt !
Die Fenster waren bis vor 14 Tagen immer von innen nass, Schimmel fing an sich zu bilden ect. und ich war Schuld, natürlich.
Ein Monteur war bis heute nicht da.
All solche Sachen ...
Hab grosse Lust wieder auszuziehen,obwohl die Wohnung super gross, total hell, leise, finanzierbar ect. ist, aber als allein Erziehende , die tägl. Arbeiten gehen muss und mit nem Kleinkind ist das momentan nicht umsetzt - und finanzierbar!
Nur Schade das man sich als Mieter der pünktlich NK und Miete zahlt, für jeden kleinen Furtz so kämpfen muß !°
Danke nochmal an Euch !!!!!!!