Hallo mamis, ich bin zur zeit etwas verwirrt.
Ich habe ein kleinkind (1,5 jahre alt). Befinde mich zur zeit noch in elternzeit, gehe aber dazu in teilzeit (50%) arbeiten. Nächstes jahr möchte ich wieder voll arbeiten, da wir dann ziemlich zeitgleich uns den wunsch eines 2. kindes erfüllen wollen und sich somit das elterngeld etwas hoch schrauben lässt.
Jetzt ist meine frage, wenn ich diesesal wieder einen beschäftigungsverbot bekomme und schon schwanger in die vollzeit starte, wie hoch ist dann mein entgeld während des bv?
Ich meine gelesen zu haben, dass sich das entgeld des bv aus den letzten 3 monaten zusammen setzt. Wäre das dann die höhe des teilzeitentgeldes obwohl ich vollzeit angestellt bin oder einfach das normal vollzeitentgeld obwohl ich 3 monate vorher noch teilzeit gearbeitet habe.
Ich hoffe ihr versteh wie ich meine :-/ Kennt sich jemand damit aus oder hat erfahrung?
Danke euch!
Lg
Entgeld beschäftigungsverbot
Mein Großer ist 2011 geboren. Danals wurde zur Elterngeldbereichnung die BV Monate ausgelassen und nur die 12 Monate vor BV zur Berechnung hergenommen.
Mein zweiter kam im Novemer 2013 zu Welt. Bis dahin hatte sich einiges verändert. Die BV-Monate werden ganz normal angerechnet. Und Entgeld bekommst du das, was im Vertrag steht. 1,5 Monate vor MuSchu lief mein 15 Stunden Vertrag aus und ich bin aus der Elternzeit zu 35 Stunden zurückgekehrt. Und obwohl ich nicht gearbeitet habe, bekam ich volles Gehalt. Zur Berechnung wurden 1,5 Monate Vollzeit und 10,5 Monate Teilzeit hergenommen. Da ich relaativ wenig verdient habe, bin ich echt gut weggekommen und mit dem zweiten Kindergeld, Elterngeld undGeschwisterbonus bekomme ich noch bis September 12 Euro mehr raus, als zu der Zeit, wo ich gearbeitet habe. (Ironie an) Und da soll noch einer sagen, Kinder bekommen lohnt sich nicht (Ironie aus).
Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen. Und noch ein Tipp. Falls die Elterngeldstelle dein volles Gehalt nicht mit berechnet, lege Widerspruch ein. Ich kenne viele (und so war es auch bei mir), dass es erst im zweiten Anlauf geklappt hat. Keine Ahnung, ob das an der Unwissenheit der Bearbeiter oder an "Versuchen wir es doch einmal" liegt. Rechtlich Anspruch hast du.
lg mondlicht
Vielen dank für deine schnelle und hilfreiche antwort
Also hab ich das richtig verstanden, dass ich, selbst wenn ich direkt einen bv bekommen würde, das vollzeitentgeld während des bv bekomme und nicht der durchschnitt der letzten 3 monate (teilzeitenrgeld).
Lg
Ja, so war das bei mir. Weil du ja dann dur das BV beneiteiligt werden würdest (und es gibt da eine Klausel, dass man durch das BV keine Nachteile bekommen soll). Allerdings musste ich beim AG anrufen und nachfragen, weil die doch glatt vergessen hatten, dass ich aus der Elternzeit zurückgekommen bin und meinen alten Vertrag wieder aufgenommen hatte.
Und es natürlich immer nur um dein Grundgehalt. In manchen Berufen hast du Anspruch auf Zulagen (Wochenende, Nachtdienste, Fahrtgeld). Das wir nicht mit gerechnet.
nun ist es ja schon wieder jahre her, aber im beschäftigungsverbot hatte ich die ganz normale gehaltszahlung, also das, was du verdienst (also was du bekämst, wenn du arbeiten würdest) und nicht eine berechnung dessen, was ich mal verdient habe. das ehemalige gehalt war nur fürs elterngeld relevant.
ps: wenn du das elterngeld hochschrauben willst, müsstest du aber erst mal ein jahr voll arbeiten. DAS wird nämlich aus den letzten 12 monaten berechnet.
@sannimaus ja würde ich ja. Das eltergeld wird aus den 12 monaten was man vor der geburt verdienst berechnet.
Hi!
Wenn du einen Vollzeitvertrag hast und deine Schwangerschaft in der Zeit bekannt gibst, wo du auch Vollzeit arbeitest, dann bekommst du auch das Gehalt im BV.
Stell dir doch vor, du würdest nicht von Teilzeit auf Vollzeit wecheeln, sondern komplett den Arbeitgeber. Dann kann ja auch nicht das Gehalt der letzten 3 Monate genutzt werden als Durchschnitt für das BV. Es wird dann der neue Vertrag genommen, weil es der Vertrag ist, unter dem du arbeitest.
Es darf dir kein finanzieller Nachteil durch das BV entstehen.
LG