Auslandsreise mit Kleinkind ohne Vater

Hallo!

Ich möchte im Oktober zu meiner Familie nach Russland reisen mit meiner Tochter. Ich selbst bin russische Staatsbürgerin, meine Tochter deutsche und mein Mann auch. Heißt ich brauche für sie ein Visum (ist in Arbeit).

Erste Frage: Ich habe zwar den Namen meines Mannes angenommen, aber dieser steht noch nicht im Pass (genau um das zu ändern fahre ich nach Russland). Muss ich mit Problemen rechnen, dadurch dass meine Tochter einen anderen Nachnamen hat als ich? Geburtsurkunde, Namensänderungsurkunde und so weiter werde ich natürlich vorsichtshalber mitnehmen.

Bei einer Grenzüberquerung ohne beide Sorgeberechtigten braucht man wohl eine Einverständniserklärung vom fehlenden Partner. Im russischen Konsulat wurde mir gesagt es sei eine rein deutsche Auflage. Im Auswärtigen Amt wird geschrieben, es muss eine vom Notar oder vom Rathaus beglaubigte Einverständniserklärung sein. Da der Notar einen enormen Stundensatz hat, würde ich es gerne im Rathaus machen lassen. Diese haben mir gesagt, dass ihre Beglaubigung Ausschließlich für deutsche Behörden gilt.

Zweite Frage: Reicht eine vom Rathaus beglaubigte Erklärung? Hatte jemand schon mal Probleme damit? Musstet ihr sie in die andere Sprache übersetzten lassen, obwohl das Land solch ein Dokument ausdrücklich nicht verlangt?

Bin für jede Erfahrung und Meinung dankbar!

Liebe Grüße

Rska

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Also wir sind alle deutsche Staatsbürger und haben alle den selben Nachnamen.
Aber ich bin noch nie mit einer Einverständnis Erklärung meines Mannes geflogen

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Danke für deine Antwort, es ist beruhigend zu wissen, dass es da normalerweise wohl keine Probleme gibt!

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Ausdruecklich haben muss man solch eine Erlaubnis nicht, aber die Beamten am Flughafen koennten auch einen schlechten Tag haben und dann lassen sie einen nicht fahren, wenn man als alleiniger Elternteil mit Kleinkind auftaucht (gerade ins Ausland).

Wir haben die 1-2 Reisen bis jetzt immer mit einem informellen Schriebs gehandhabt, das hat gut funktioniert. Auf dem steht dann (auf deutsch/english) das der Vater der Reise zustimmt, die von dann bis dann und dann geht, wo der Aufenthaltsort ist, was die Adresse/Telefonnummer vom Vater ist + natuerlich Geburtsurkunde.

Einer Freundin ist es schon passiert (nicht in Dtld, aber im europaeischen Ausland), das sie sie am Flughafen aufgehalten haben, weil sie mit ihrem Kind ohne den Vater reiste. Sie haben erstmal den Vater angerufen (sie hatte den informellen Schriebs dabei) und den 10 Minuten ausgefragt bis sie ihr erlaubt haben ins Flugzeug zu steigen!!!! Der Vater sollte auf jeden Fall telefonisch erreichbar sein rund um die Abflugzeit!

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Danke für den Tipp, ich werde meinem Mann bescheid sagen, dass er in der Zeit sein Handy immer griffbereit haben soll!

Es hört sich aber so an, als wäre das Ganze gar nicht so dramatisch. Ich werden dann wohl so ein Papier vom Rathaus unterzeichnen lassen und hoffen das es gut geht. Dachte vorher auch, dass ein "informeller Schrieb" reicht, aber es wäre so schade um die Reise und das Geld, wenn meine Tochter (und dann natürlich auch ich) nicht mitfliegen dürfte.

Liebe Grüße