Hallo ,
meine Maus wird bald 1 Jahr alt und ich möchte gerne wieder 2 Vormittage arbeiten gehen. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir eine offizielle Tagesmutter nehmen oder privat im Freundeskreis / Oma die Betreuung organisieren sollen.
Wird das Betreuungsgeld anteilig gezahlt wenn man das Kind 10-12 Stunden / Woche fremdbetreuen lässt oder gibt es dann gar nichts?
LG Peperoni mit Lena
Betreuungsgeld
Wenn die Betreuung privat organisiert ist, bekommst du den vollen Satz.
Nur bei Tagesmutter oder Kita erhälst du für den Fall,dass dein Kind nicht mehr als 5 Stunden pro Tag betreut wird,dann nur noch 75 Euro. Lässt du es täglich länger betreuen, bekommst du nichts mehr.
LG
Bei unter 5 Stunden gibt es auch noch das Geld? Das ist mir neu.... Aber gut zu wissen!
Ja! Mein Sohn geht vormittags unter 5 Stunden täglich,man bekommt dann allerdings nur den hälftigen Betrag,75 Euro statt 150 Euro in Thüringen,aber immerhin.
Hi!
Das kommt darauf an, wie du dein Kind (fremd)betreuen lassen willst.
Wenn du es in eine Einrichtung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege) betreuen lässt, dann hast du keinen Anspruch mehr auf Betreuungsgeld. Dazu zählen KiTas, Kindergärten, Tagesmütter (vom Jugendamt finanziert).
Wenn du dein Kind in einer Einrichtung betreuen lässt, die nicht unter den § 24 fällt, dann bekommst du trotz Fremdbetreuung das Btreuungsgeld. Darunter zählen bspw. Spielgruppen, Elternvereine usw. Genaue Infos dazu bekommst du entweder in den Einrichtungen oder bei der Elterngeldstelle.
Unser Sohn geht in eine Spielgruppe, die von einem Elternverein organisiert wird und 2 Erzieherinnen beschäftigt. Wir haben weiterhin Anspruch auf Betreuungsgeld. Das finanziert uns den Mitgliederbeitrag in der Einrichtung.
LG
Das ist die einzige Bedingung, die Finanzierung der Einrichtung oder der Betreuung darf nicht über den Staat gehen bzw. nicht gefördert werden öffentlich, dann bekommt man es trotzdem!
Also auch bei einer privaten Tagesmutter z.B. kann es betreut werden trotz Betreuungsgeld!
Ich weiß