Hallo Wiedereinsteigerinnen,
hab den Beitrag schon im "Finanzen & Beruf" Forum gestellt, vielleicht kann mir ja hier auch jemand weiterhelfen.
Ich gehe ab dem 14.8. wieder arbeiten und habe nächste Woche bei meinem Chef einen Termin. Dort möchte ich ihn fragen, ob er sich an den Kitakosten beteiligt. Mir wäre so, als hätte ich mal was gelesen, daß der AG das auch wieder absetzen kann.
Bei wem klappt das? Und hat der Chef Probleme gemacht, weil sie ja alle immer kein Geld haben...
Danke
Nancy & Thora Freyja
Teilübernahme der Kita-Gebühren vom Chef
Hallo Nancy,
der Chef kann Dir einen steuerfreien Zuschuss zur Kita geben. Ist die Frage, ob er Dir da was sponsorn will. Er zahlt dann zwar keinen AG-Anteil an Sozialversicherung etc. dafür, aber den Betrag an sich muss er schon aufbringen. Bei mir haben wir es so gemacht, dass wir erstmal mein Gehalt ausgemacht haben, dann den Krippenbetrag abgezogen haben. Mein Gehalt ist also jetzt geringer, aber der Krippenbetrag kommt steuerfrei dazu. So zahlt mein AG (bin ich eigentlich sogar selbst bzw. mein Mann ) nichts extra, spart sogar etwas und ich zahle weniger Steuern.
Katrin
Hallo Nancy,
das ist leider nicht soooo einfach.
Ja, es gibt die Möglichkeit, dass die Firma die Kosten für die Betreuung zahlt...
...ABER (und jetzt kommt´s) das geht nur im Rahmen eines neuen Arbeitsvertrages - bei einer anderen Firma - oder als Gehaltserhöhung.
Er darf nicht einfach von Deinem normalen Bruttogehalt die KiGa-Kosten abziehen.
Vorteil für Euch beide wäre, wenn ich richtig informiert bin, dass das Ganze steuerfrei ist.
Gruß
Karen
... Vergiss auch bei Deinen Überlegungen nicht, dass Du die Betreuungskosten von der Steuer absetzen kannst als Werbungskosten.
Wie genau das gerechnet wird, weiß ich auch nicht. Aber wenn du googelst, findest Du dazu sicher etwas.
LG Otti
Hallo Nancy,
grds. geht das. Für Dich ist eine Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten steuer- und sozialversicherungsfrei und der Arbeitgeber zahlt natürlich auch keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und kann die Zahlung als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Auf einen wichtigen Punkt hat Karen ja schon hingewiesen: die Zahlung muss nach dem Gesetz (§ 3 Nr. 33 Einkommenssteuergesetz, findest Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html) "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt" erfolgen. Also einfach einen Teil von Deinem Gehalt nehmen und als KiGa-Zuschuss zahlen ist nicht. Falls Du aber nicht zu genau den gleichen Konditionen wie vorher wieder einsteigst (also etwa in Teilzeit) müsste der Vertrag entsprechend zu gestalten sein, es merkt ja dann vermutlich keiner, wenn ihr ein entsprechend niedrigeres Gehalt vereinbart und zusätzlich die KiGa-Kosten...
Viel Erfolg beim Verhandeln wünscht
rain72
Hallo!
Ich habe davon nichts gehört, vermute aber ,dass es kaum problemlos ist. Das Geld kommt ja niemandem einfach so vom Himmel - den Chefs auch nicht. Ich sag hier was, wofür ich vielleicht besteinigt werde
Mein Mann hat ein Geschäft und "wir sind Chefs", unsere Firma hat außer uns 3 Vollzeit- und 3 Teilzeitkräfte, 3 Frauen haben Kinder, eine ist schwanger: jetzt stell dir vor, dass wir auch noch KiTa für die zahlen müssten!!!
Wir wären an der Stelle Pleite!
Ich glaube auch, dass es einem Großunternehmen ähnlich geht, da es ja noch mehr Mitarbeiterin hat, die Kinder haben oder im gebährfreudigen Alter sind...
Ich glaube, dass sind entweder Ausnahmefälle oder es wird vom Gehalt abgezogen (indirekt) oder du bist so eine tolle Mitarbeiterin, dass dein Gehalt damit erhöht wird.
Demnach...
Schöne Grüsse,
Natascha