Betreuungsgeld!!!!! Ich könnte kotzen!!!!!!!

Achtung, ich bin ziemlich geladen!

Hallo zusammen,

mein Sohn wurde am 26. Mai 2014 geboren. Wir haben uns entschieden, dass ich länger als ein Jahr zu Hause bleibe. Das Betreuungsgeld ist in unserem Budget voll mit eingerechnet.

Leider ist es ja nun gekippt. Also Pech gehabt. Allerdings hab ich jetzt erfahren, dass meine Freundin, die es zu früh beantragt hat, den Antrag bewilligt bekommen hat es bekommt, obwohl ihre Tochter acht Wochen JÜNGER ist als mein Sohn. Sie hat es aber einfach früher beantragt und sich nicht an die Bitte des Bundes gehalten es erst ab dem 15. Lebensmonat zu beantragen.
Ich RINDVIEH, welches mich an die Bitte gehalten hab, bekomme es jetzt nicht, obwohl mein Sohn älter ist als ihre Tochter.

Das kann doch wohl nicht wahr sein. Mir gehen 3.300 Euro flöten, die wir mit eingerechnet haben und sie, die sie nicht mal brauchen würde bekommt das Geld!

Ich bin gerade so geladen, ich weiß gar nicht, was ich noch schreiben soll........

Kann ich klagen?? Hätte nämlich übelst Lust dazu, wobei ich sonst nicht sehr streitsüchtig bin! Aber das geht echt zu weit!

Ich fühle mich in meinem Rechtsverständnis total verarscht!

LG

mausprinzessin

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Naja, selber schuld wuerde ich sagen. Es war ja lange bekannt das das BVG das Gesetz zu 90% kippen wird und was danach passieren wuerde war auch bekannt .... da kannst Du dich wirklich nicht beschweren.

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Hallo,

wie kannst Du beurteilen, daß Deine Freundin das Geld nicht gebrauchen kann? Die 100 bzw. 150 € können jetzt nicht davon abhängen, ob Du Dein Kind so lange selbst zu Hause betreust, denn Du kannst immerhin zwei Jahre lang bezahlte Elternzeit nehmen. Du hast Dich aber für ein Jahr entschieden. Deine Freundin hat auf gut Glück den Antrag eingereicht und Glück bekommen. In Deinem Beitrag schwingt viel Neid. Entweder versuchst Du selbst Dein Glück mit dem Antrag oder läßt Dich juristisch beraten.

LG
Manu

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Ich kann es durchaus beurteilen, ob sie es braucht oder nicht, weil sie es mir selbst gesagt hat.

Es hat nichts mit Neid zu tun, sondern mit Recht. Ich als braver Bürger halte mich daran es erst nach dem 15. LM zu benatragen und sie wusste das gar nicht, hat es schon mit 9 Monaten beantragt, hat den Bescheid und bekommt es!
Das ist doch nicht gerecht.

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Du hättest aber aber auch den Antrag früher einreichen können. Es gibt kein Gesetz, welches das verbietet. Einen Bafög-Antrag kann man z.B. auch vor dem Studiumbeginn einreichen.

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Mhh komisch bist du dir sicher dass die des kriegt. Hab eig gehört selbst wenn der Antrag zu früh eingereicht wird, erhält man ein Antwortschreiben, dass die einen dann selber auffordern wenns soweit ist. Der zu früh eingereichte Antrag wird also garnicht erst bearbeitet. Naja vielleicht ist es ja überall anders.

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Meine Nachbarin hat es auch kurz nach Geburt bereits beantragt und wird es auch den gesamten Zeitraum bekommen. In weiser Voraussicht;-)

Glück gehabt.

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Hallo,

ich habe es auch bewilligt bekommen. Meine Tochter ist geboren am 15.08.2014
Ich habe meinen Antrag gestellt sobald ich das Formular zugesendet bekommen habe. Und der positive Bescheid kam kurz nachdem das Betreuungsgeld gekippt wurde.

Man muss nicht erst zum 15. LM beantragen wenn man das Elterngeld von beiden Elternteilen bis zum 12. LM genommen hat. Daher kam der Antrag auch schon Ca. 6 Wochen vor dem ersten Geburtstag meiner Tochter.

Vielleicht kannst du es ja noch einmal versuchen!

LG

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Nun ja, ich bin auch eine von den “üblen“, hab den Antrag gerade noch rechtzeitig eingereicht (auch Mai-Kind) und hab ihn bewilligt bekommen, sorry aber da das abzusehen war...

LG Ginaya

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du hast es nicht beantragt, kannst es also nicht bewilligt bekommen. was deine freundin gemacht oder nicht gemacht, verdient oder nicht verdient hätte ist völlig unabhängig von deiner angelegenheit.

ich kann verstehen, dass du dich über dich selber ärgerst, aber ungerecht ist es nicht.

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neid macht hässlich!

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Und Boshaftigkeit macht dumm!
Dann bin ich lieber hässlich!

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hässlich UND dumm sind dann aber auch keine gute kombination ;-)!

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Hätte es einen Stichtag gegeben und deine Freundin hätte es zufällig bekommen und du nicht, hättest du dich innerlich vermutlich auch aufgeregt, nur keinen Beitrag verfasst.

Ich finde es für die Leute, die damit gerechnet haben, ebenfalls nicht fair, dass es doch so rasch gekippt wurde. Hätte man einfach einen Stichtag 10 Monate in der Zukunft gewählt und würde die Anträge entsprechend des Geburtsdatums bearbeiten, würde es wohl weniger Ungerechtigkeiten geben und die Leute hätten nicht fest damit gerechnet.

Na ja - jetzt muss man wohl damit klar kommen. Ich finde auch das 150€ eine Menge Geld sind und die Aussage, dass wenn man es mit schafft, es auch ohne schaffen muss, doch sehr pauschal.

Vg Lia

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Hallo, ich weiß nicht in welchem Bundesland du lebst, in Thüringen ist es auf jeden Fall so, dass der Stichtag 30.6.15 gilt. Alle Kinder die bis dahin geboren werden bekommen das Betreuungsgeld. Egal ob vorher schon beantragt oder nicht. Oder meinst du "Herdprämie"? Da kenne ich mich leider nicht aus. Versuch es einfach! Vielleicht hast du eine nette Bearbeiterin. Ich habe im September ET. Ich finde es auch sehr ärgerlich.

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Du meinst das Landeserziehungsgeld, da gab es für Thüringen den Stichtag 30.6.2015

Das bundesweite Betreuungsgeld ist etwas anderes. Die Bearbeiter haben hier auch keinen Spielraum mehr und alle Anträge die jetzt noch kommen werden abgelehnt.
Einzig bereits bewilligte Anträge werden noch ausgezahlt.

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Nein, ich meine das Betreuungsgeld was ich bis vor meinem Mutterschutz bearbeitet habe.