Stunden aufstocken nach EZ - Arbeitgeber lehnt ab

Hallo! Ich habe mal eine Frage. Ich arbeite seit mein Sohn ein Jahr alt ist 27h/Woche. Nun wird mein Sohn im November 2 und die EZ ist dann vorbei und ich würde gerne auf 37h aufstocken. Mein Chef lehnt das leider ab. Wie ist das rechtlich? Hab ich irgendeinen Anspruch darauf? Ich habe vor der EZ 45h gearbeitet. Muss mein Chef mir die 37h genehmigen oder hab ich nur die Wahl zwischen Teilzeit 27h oder Vollzeit 45h.
Danke schonmal für Eure Hilfe,

likevelvet

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Wenn deine elternzeit vorbei ist, dann lebt dein Alter Vertrag wieder auf. Es sei denn ihr habt einen teilzeitvertrag ab elternzeitende vereinbahrt.

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Ich würde jetzt meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, meine aber, dass nach Ende der Elternzeit dein alter Vertrag wieder in Kraft tritt - ergo 45h. Einer Reduzierung der Stundenzahl in dem Fall müsste der Arbeitgeber also zustimmen.

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Hallo... Ich kopiere mal:

Seit dem 1. Januar 2001 ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Kraft.

Dieses legt zum einen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge fest (siehe dazu bereits unseren Beitrag im Wirtschaftspiegel vom 15. Juni 2001). Zum anderen ist es das Ziel des Gesetzes, die Teilzeitarbeit zu fördern. Dementsprechend regelt das TzBfG in seinem § 8 insbesondere einen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit:

Voraussetzung für einen solchen Teilzeitanspruch ist danach zunächst, daß

das Arbeitsverhältnis des betreffenden Arbeitnehmers länger als 6 Monate bestanden hat
und

der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt

und

der Arbeitnehmer die Verringerung der Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung mindestens 3 Monate vor deren Beginn beim Arbeitgeber geltend gemacht hat.

Ich habe auf Teilzeit umgestellt und mein Arbeitgeber musste es mitmachen, da er kein anlehnungsgrund (gesetzlich) nennen konnte.

Lg

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Danke für Deine hilfreiche Antwort. Mal sehen wie es sich so ergibt.

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Das Problem ist - du stockst nicht auf, sondern du reduzierst. Du hast nach der Elternzeit keine 27 Stunden mehr, sondern 45.

Auf die 27 hast du genausoviel Anspruch, wie auf 37, nämlich gar keinen, da du das nicht mindestens 3 Monate vorher gemeldet hast.

Es gibt ja auch noch einige andere Beschränkungen bezüglich "Anrecht" auf Teilzeit oder nicht, aber die hat ja schon oben jemand gepostet.

Wann im November endet denn die Elternzeit? Bist du noch in der 7 Wochen Frist? Dann könntest du eventuell um ein drittes Jahr Elternzeit verlängern und hättest (je nach Betriebsgröße) zumindest Anrecht auf bis zu 30 Stunden.

Ich werde nie verstehen, warum man sich erst so kurz vorher um sowas kümmert, dass eigentlich alles schon zu spät ist (außer der Chef sagt Ja und Amen)...

Vg Lia

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Danke für Deine Antwort. Ich werde wiederum nie verstehen, warum man hier immer direkt angegriffen wird, ohne dass Du die Hintergründe kennst. Bei uns hat niemand einen Arbeitsvertrag und ich hab auch nichts schriftlich bezüglich der TZ in EZ. Mein Chef würde die 27h einfach so weiterlaufen lassen und will weder die 37h noch die 45h. Ich laufe ihm mit der ganzen Sache schon seit ca. 4 Monaten hinterher. Die 7 Wochen habe ich noch. Bisher dachte ich, wir könnten das, wie bisher immer, so regeln. Wenn es nicht klappt, wäre es auch nicht so dramatisch. Dann freue ich mich über meine 2 freien Tage. Daher wollte ich nur mal hier nachfragen, ob es noch irgendwelche Argumente gibt, die ich beim nächsten Gespräch anbringen kann.
Wenn es sehr wichtig gewesen wäre, hätte ich mich schon anders gekümmert.

Trotzdem danke, dass Du Dir Sorgen machst, dass ich allein noch zu recht komme...

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Wenn jemand ohne Arbeitsvertrag arbeitet, finde ich das ehrlich gesagt noch schlimmer.

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Also als erstes brauchst du nicht aufstocken, da ab Elternzeitende dein 45 -Std.-vertrag wieder auflebt. Egal ob dein Chef das möchte oder nicht.

Ich kann dir nur sagen, was ich persönlich tun würde: anscheinend hast du ja noch die 7-Wochen-Frist bis Elternzeitende. Also würde ich die Elternzeit um 3 Monate verlängern. Das geht und kann dein Chef dir nicht verwehren.

Dann würde ich, da die Frist für Teilzeitantrag nach der Elternzeit 3 Monate beträgt, eben auch diesen Antrag stellen, dass du ab Elternzeitende deine Arbeitszeit auf 37 Stunden reduzieren möchtest laut Teilzeit-und Befristungsgesetz (hier stehen die Voraussetzungen drin). Und zwar mit genauer Stundenzahl und genauer Aufteilung der Stunden!

Dann abwarten. Ich glaub dein AG hat dann Zeit, bis 4 Wochen vor gewünschtem Beginn der Teilzeitarbeit, den Antrag SCHRIFTLICH abzulehnen und zwar mit darlegbaren betrieblichen Gründen! Tut er das nicht, gilt dein Antrag als genehmigt und zwar nach deinen genannten Vorstellungen. Lehnt er jedoch ab innerhalb der Frist, dann kannst du natürlich den Klageweg bestreiten. (hab ich gemacht, da Recht auf meiner Seite war, hat aber dem Arbeitsverhältnis in keinster weise geschadet! )

So würde ich verfahren.

lg, verena