Elternzeit verlängern/verkürzen - mit oder ohne Genehmigung?

Hi Zusammen.

Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit angemeldet, die dieses Jahr im November endet. Derzeit arbeite ich in Teilzeit.

Wenn ich das 3. Jahr noch im Anschluss nehmen möchte, muss das der Arbeitgeber genehmigen? Ich würde dann gerne weiter in Teilzeit arbeiten sodass mein Vollzeitvertrag weiter ruht.

Und wenn Baby Nr 2 im 3. Elternzeitjahr kommt, kann man die Elternzeit einfach abbrechen oder braucht man hier die Genehmigung vom Arbeitgeber?

Lg

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Du musst dem Arbeitgeber nur mitteilen musst das du das 3. Jahr Elternzeit nimmst, dies 7 Wochen vor Ablauf deiner voher eingereichten Elternzeit.
Wie sich das bei der Geburt des 2. Kindes ist in der Zeit weis ich leider nicht

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Alles klar. Danke :-)

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Für beides brauchst du keine Genehmigung des Arbeitgebers.

Du darfst die Elternzeit auf Grund von Mutterschutz für Kind 2 vorzeitig beenden.

Vg Lia

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Super danke. Und wenn ich dann in Mutterschutz gehen würde bekomme ich das Mutterschaftsgeld berechnet von meinem Vollzeitlohn?

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Genau :-)

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Und das tolle ist, dass die restliche Elternzeit von Kind 1 nicht verfällt.

Wenn Du z.B. drei Jahre Elternzeit genommen hast und nach 2 Jahren und 9 Monaten wieder in den Mutterschutz gehst, kannst Du diese drei Monate beim zweiten Kind hinten dran hängen.

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Ah cool, das wusste ich auch nicht. Danke :-)

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Und als Tipp dazu:

Wenn Du die Elternzeit des ersten Kindes vorzeitig unterbrichst, so dass Du dann direkt in den Mutterschutz fürs 2. Kind gehst, bekommst Du sogar in der Mutterschutzzeit dein volles Gehalt (vom Vollzeitvertrag, der ja ruht)

Falls Du Fragen dazu hast, google mal Kiskii Gesetz oder so ähnlich

Viele Grüße

Tweety-1

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"Wenn ich das 3. Jahr noch im Anschluss nehmen möchte, muss das der Arbeitgeber genehmigen? Ich würde dann gerne weiter in Teilzeit arbeiten sodass mein Vollzeitvertrag weiter ruht."
Dazu braucht es keien Genehmigung, der Ag wird nicht befragt!

"Und wenn Baby Nr 2 im 3. Elternzeitjahr kommt, kann man die Elternzeit einfach abbrechen oder braucht man hier die Genehmigung vom Arbeitgeber?"
Auch dazu braucht es keine Genehmigung.