Muss ich Elternzeit um 1 Monat oder Jahr verlängern?

Hallo,

ich hatte 2 Jahre EZ beantragt und müsste am 08.12. wieder arbeiten gehen. Wegen Kindergarteneingewöhnung würde ich gerne erst im Januar wieder anfangen zu arbeiten. (Zumindest täglich erst dann wieder, aber ggf. schon ab Oktober 2x die Woche)

Kann man die EZ um nur einen Monat, auf 25 Monate verlängern, oder muss ich dann das ganze Jahr beantragen und dann während der EZ ab Januar Teilzeit arbeiten gehen?

Und wie verlängert man, Info an AG und Elterngeldstelle? (Wobei das ja nix mehr mit Elterngeld zu tun hat)?! Vielen Dank vorab.

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Hallo,
Informieren kannst du dich beim Bundesministerium für Familie. Ich habe damals eine ähnliche Frage per Email dort gestellt und auch sehr zügig Antwort bekommen.

Du kannst deine Elternzeit auch nur um einen weiteren Monat verlängern, allerdings musst du die übrigen Monate schon mit festlegen (allerdings weiß ich gerade nicht für welchen weiteren Zeitraum, also ob bis zum 8. Lebensjahr oder in einem kürzeren),ansonsten fallen sie weg. Heißt, du kannst dann im Anschluss nicht nochmal sagen, du möchtest noch einen Monat dran hängen.

Informieren und das Absprechen musst du mit deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse.

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Soviel ich weiß, muss man das nicht.
2 meiner Kolleginnen haben im Nachhinein noch den Rest ihrer EZ genommen, als ihre Töchter in die Schule kamen. Das haben sie vorher nicht angegeben, sondern glaub n 1/2 Jahr vorher.

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Du kannst deine Elternzeit so verlängern, wie es für dich passt. Ist nicht Monats-/jahresabhängig :-)

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Ach so: Frist ist 7 Wochen bevor deine Elternzeit endet und schriftlich Mitteilung an AG.

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Ich hab bei meinem AG von Anfang an angegeben,, das ich 25 Monate EZ beantrage. Ich habe mir auch 4 Wochen für die Eingewöhnung gegeben.

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Oder mal noch ne andere Frage!

Meine Elternzeit endet ja am 07.12.16.

Kann ich meinen AG auch fragen, ob er mich ab September für 8 Stunden die Woche einstellt (15 Std. sind ja minimum während der Elternzeit, aber der AG kann weniger zustimmen), und ich auch über den 07.12. hinaus nur 8 Stunden kommen kann und ab 01.01. dann 20 Sunden??? Geht sowas?
Dann bräuchte ich ja nichts an der Elternzeit verändern und hätte definitiv das 3. Jahr für später

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Wenn du jetzt deine Elternzeit etwas verlängerst kannst du ja den Rest des 3. Jahres auch für später aufheben. Das verfällt nicht!

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Wie das mit der Elternzeit geht, kann ich dir leider nicht sagen aber ich würde dir gerne etwas anderes aufzeigen.

Wenn du im Januar erst wieder arbeitest machst du ja im Dezember die Eingewöhnung. Da ist dann Weihnachten..... Feiertage.... evtl sogar der Kiga geschlossen..... Das heißt du hast nicht die Volle zeit zur Eingewöhnung und musst nach den Feiertagen wo das Kind nicht dort war, gleich arbeiten.... Das kann zu Problemen führen, weil das Kind durch die Zeit zuhause dann wieder entwöhnt wird - gerade wenn es am Anfang ist....

Ich fände es ehrlich gesagt besser du fängst im Dezember wieder an und machst die Eingewöhnung im November, damit er bis zu den Feiertagen dann schon eingewöhnt ist.
Oder du nimmst dir den Monat noch und fängst die Eingewöhnung trotzdem im November an.... dann hast du nach den Feiertagen auch noch "Luft" falls trotzdem nochmal Probleme kommen.

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Danke dir, aber Ich kann mir die Eingewöhnung leider nicht aussuchen. Die sagten die würde im Dezember beginnen, ggf. Ende November, wenn die Eingewöhnungen der Novemberkinder gut läuft.

Ich denke ich werde den Chef dann fragen, ob ich Mitte Januar wieder (volle) Teilzeit kommen kann und vorher 2x die Woche. Mehr wie nein sagen kann er ja nicht. ;)