Angst vor Rückzahlung

Guten abend,

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Es gehört hier nicht unbedingt rein aber Vlt kennt sich ja einer der mamas hier aus.

Ich frage mich ob ich evtl. Steuern zurückzahlen muß.

Ich war bis Juli 2015 im Bezug vom Elterngeld. Allerdings bin ich ab März schon wieder 8 Stunden pro Woche arbeiten gegangen und ab August wieder Teilzeit. Ich bin nicht verheiratet lebe aber mit meinem Partner zusammen.

Hoffe auf antworten.

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Hi, ich habe von November 2014-September 2015 Elterngeld bezogen und mein Mann ebenfalls 2 Monate. Wir müssen knapp unter 2000€ zurückzahlen. Wir waren zwar darauf vorbereitet viel zurückzahlen zu müssen aber das war dann doch ein Schock, dass es wirklich so viel wird.

Ich hoffe bei dir ist es vielleicht nicht so extrem :-)

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Blöd gefragt - musst du denn Steuer machen, wenn du nicht verheiratet bist?

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Ja.wenn man Elterngeld bezogen hat (entgeltersatzleistung) ist die Steuer Pflicht.

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In den meisten Fällen ja ... gib doch deine Daten in Elster ein dann kannst du sehen ob du nachzahlen musst. Aber egal ob ja oder nein. Die Steuer musst du ja so oder so machen. ^^

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Viele die ich kenne mussten viel nachzahlen. Die meisten ab 1500 Euro.

Lustiger weise mussten wir selbst nur 250 Euro nachzahlen. Das hing mit den Arbeitsorten meines Mannes zusammen.

Seit ich auch wieder arbeite haben wir aber immer Geld zurück bekommen.

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Also ich habe sogar Steuern raus bekommen - sogar mehr als sonst.
Auf die Steuer für 2015 warte ich noch aber für 2014 (da habe ich bis Juni gearbeitet, dann Mutterschutz, dann Elternzeit) habe ich wie gesagt eine fette Rückzahlung bekommen.
2015 habe ich Elternzeit bis Juli gehabt und arbeite seitdem Teilzeit. Ich bin gespannt wann der Bescheid kommt.

Habe auch im Internet gelesen, dass es bei unverheirateten Frauen auch zu Rückzahlungen kommen kann. Bei mir war das so und ich hoffe es ist 2015 wieder so - da die Voraussetzungen ja fast die gleichen sind, gehe ich mal davon aus. Gut das Mutterschaftsgeld ist vermutlich steuerfrei, das hatte ich 2015 nicht, dafür habe ich insgesamt weniger Einkommen durch Teilzeit. Ich bin trotzdem gespannt.

Diese Nachzahlungen kommen meistens nur vor wenn man verheiratet ist und zudem wenn der Mann die Steuerklasse 3 hat.

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Ja, wir haben auch 'ne Rückzahlung bekommen. Wir sind zwar verheiratet, aber in 4/4 veranlagt. Bei Steuerklasse 1 würde ich dann auch eher von einer Rückzahlung ausgehen. Uns haben auch vorher total viele Leute erzählt, dass sie nachzahlen mussten, aber die waren eben alle in 3/5 veranlagt.

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Steuerklasse 1 und 4 kommt aufs selbe raus ;-)

wir haben 3/5 und mit nem halben Jahr halbes Elterngeld ne dicke Gutschrift.. mal sehen wie es nächstes jahr aussieht :-):-)

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Hi,
wenn du ab März wieder gearbeitet hat, hätte ich eher Angst vor der Rückzahlung von Elterngeld...
Was die Steuer angeht: Wenn du nur 8 Stunden pro Woche gearbeitet hast, war das dann ein Minijob (bis 450 EUR)? Den musst du nicht versteuern.

Wenn du mit deinem Partner zusammenlebst, hast du ja sich Steuerklasse 1, dann könnte es sein, dass du um die Nachzahlung rumkommst....
Lad dir ElsterFormular runter (kostenlos von der Finanzverwaltung), gib deine Zahlen alle ein und dann sagt dir die Berechnung, ob du was nachzahlen musst oder nicht.
LG

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Vor einer Rückzahlung vom Elterngeld hab ich keine Angst. Ich arbeite nämlich in der Elterngeldstelle :) von daher ist da alles geregelt gewesen.

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Wir mussten auch ca 400 Euro zurückzahlen #augen

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Huhu..

ich hab von August bis Dezember 2015 Elterngeld bezogen (hab auf zwei Jahre gesplittet) und wir haben ein relativ hohes Guthaben ausgezahlt bekommen.. mal sehen wie es nächstes Jahr wird wenn ich ein volles Jahr Elterngeld hatte. Drück dir die Daumen für eine positive Nachricht

LG Kerstin u. Baby Paul#klee#klee#klee#klee#klee

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Man kann es so pauschal nicht sagen, ob du nachzahlen musst oder nicht. Du bist Pflicht Abgeber richtig. Da sind eindeutig die Zahlen entscheidend. Da du in Teilzeit vermutlich wenig Lohnsteuer gezahlt hast, wirst du sicher mit einer Nachzahlung rechnen müssen. Wie hoch die ist, hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab. Dann kommen noch andere Faktoren dazu, wie Versicherungen, Riester, evtl Behinderten Pauschbeträge etc. Am besten telefonierst du Steuerberater und Lohnsteuer Hilfe Vereine ab und fragst, was dich die Erklärung kostet. Als Laie kannst du viel vergessen, was meistens schon die Kosten des Steuerberaters deckt.

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Hast du denn bisher eine Steuererklärung gemacht? Daran kann man dann nämlich eigentlich sehen, wie das aussieht. Bei uns gibt es trotz 3/5 immer viel zurück (immer 4-stellig) und das war dann auch bei dem Elterngeld (und da sogar 14 Monate im Jahr) so, wenn eben dann auch nur knapp vierstellig.

Aber du kannst dir das leicht ausrechnen, einfach in einen Brutto-Netto-Rechner mit Progressionsvorbehalt eingeben und gucken.

Bruttogehalt, Elterngeld kennst du ja und was du aktuell an Steuern gezahlt hast auch, das vergleichst du dann einfach mit dem zu zahlenden. Da braucht es keinerlei Steuerberater für, das wäre nur interessant, wenn du noch ganz viel abzusetzen hast usw.