Kita-Gutschein Änderung Betreuungsumfang bei Arbeitslosikeit?

Hallo,
wir wohnen in Berlin und haben einen Sohn, der im Herbst in die Kita gehen soll.

Wir haben einen Kitaplatz in Aussicht (werden die nächsten Tage den Betreuungsvertrag unterschreiben) und einen Kita-Gutschein für eine Vollzeitbetreuung ergattert, was garnicht so einfach war, denn meine Partnerin und ich arbeiten freiberuflich.

Nun ergibt sich folgendes Problem: beruflich läuft es bei mir momentan nicht so gut, so dass ich u.U., demnächst ALG II beantragen muss.

Das würde bedeuten, dass ich vor Beginn der Betreuungszeit unseres Kindes arbeitsuchend gemeldet wäre.

Nun meine Frage: was hat das für Auswirkungen auf den Betreuungsumfang unseres Sohnes? Muss ich das melden?

Unsere Kita nimmt uns nur auf, weil wir einen Ganztagsplatz bewilligt bekommen haben, denn ein Halbtagsplatz rentiert sich für die nicht.

Ausserdem hoffe ich ja, dass im Herbst meine Jobsituation wieder besser sein wird, so dass ich wieder Vollzeit arbeite und dann brauchen wir ja eine Vollzeitbetreuung.

Bin momentan ziemlich verzweifelt, weil ich nicht weiss, was ich machen soll. Hat vielleicht jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?

Danke.
LG j.

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Ach so unser Sohn wird im Herbst 1 Jahr alt sein.
LG j.

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Hallo,

bei uns muss man das melden und wir bekommen auch glaube alle halbe Jahre ein Antrag mit wo wir ankreuzen müssen ob sich was geändert hat und aus Bekanntenkreis weiß ich das das , Eltern die dann in die Elternzeit gegangen sind bzw.Arbeitslos geworden sind -erstmal ihren Vollzeit Platz abgeben musten für eben Eltern die den dringender brauchen.

Lg

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Keine Ahnung wie es in Berlin ist. Aber in Bremen ist es so, dass man es melden muss, da man dann nur Anspruch auf 4 Stunden Betreuung hat. Bei unserem Kindergarten wäre es so, dass man den Platz dann nicht bekommen würde, da wie bei Euch nur Ganztagsplätze vergeben werden und natürlich auch nur an Kinder, die einen Ganztagsanspruch haben. Auffliegen tut es so oder so, da man einen Nachweis vom Arbeitgeber abgeben muss, auf dem bescheinigt wird, wieviele Stunden und wann genau man arbeitet. Hier ist das Voraussetzung, damit die Betreuung zustande kommt. Aber wie gesagt, das ist Bremen. Natürlich kann es in Berlin ganz anders sein. Aber so wie Du es beschreibst, klingt es vom Vorgehen ähnlich.

Gibt es die Möglichkeit, noch einen Kindergarten zu suchen, der auch Halbtagsplätze anbietet? Oder eine Tagesmutter? Dann hättet Ihr erst mal einen Platz, den man zur Not sicher aufstocken könnte, wenn Du wieder arbeitest.

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Hallo danke für die Antwort. Ich befürchte in Berlin ist es ähnlich, aber vielleicht auch anders, denn wir haben wie gesagt schon einen Gutschein für eine Vollzeitbetreuung und beim Beantragen, ging es ja auch darum, dass es schwierig war für uns als Freiberufler nachzuweisen, wie unsere berufliche Situation im Herbst ist, weil das kann sich ja jederzeit ändern. Alles ziemlich komplizier. hm?
LGjan

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Vielleicht hat ja jemand Erfahrung aus Berlin???

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Bei uns ist es so, das die Arbeitssuche auch als volle Beschäftigung anerkannt wird.

Da KiTas auf kommunaler Ebene organisiert sind hilft es dir wohl nur in eurem Bezirk nachzufragen.

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bist du aus Berlin?
LG

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Nein. insofern war meine Aussage vielleicht nicht richtig. Hier in RLP ist es kommunale Angelegenheit.

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Mhm... im Prinzip kenn ich mich da ja nicht aus, aber kann man nicht auch aufstockendes ALG II beantragen? Warum musst du dich denn arbeitsuchend melden, wenn nur ein "Tief" herrscht, du aber ja nicht nichts zu tun hast?
Alternativ würde ich mir wohl eher nen Aushilfsjob suchen...

Das ist keine Wertung, sondern ein Tipp wie du ggf. die Absenkung der Betreuungszeit umgehen kannst, denn das ist Mist. Ich wohne zwar nicht in Berlin, aber in der Nähe und ein Krippenplatz ist hier quasi ein Lottogewinn und den würde ich unter keinen Umständen wieder her geben wollen.

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Danke für die Antwort, ja das hört sich nach einem interessanten Vorschlag an. Das mit dem aufstockenden ALGII muss ich mal abchecken.

lg

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Auf dem Berliner Kitagutschein steht ja im Kleingedruckten, dass man alle Änderungen der persönlichen Verhältnisse VOR Inanspruchname des Kitagutscheines dem JA melden muss. Also ja, du wärst verpflichtet, deine Arbeitslosigkeit mitzuteilen, damit würdet ihr dann auch den Anspruch auf den Ganztagsplatz verlieren.

Ich würde aber in euerem Fall einmal persönlich beim JA vorstellig werden und eure spezielle Lage erklären, dass du eine Arbeitsstelle in Aussicht hast, ihr ohne Ganztagsplatz den Kitaplatz nichts bekommt etc. Evtl. können die dann eine abweichende Härtefallentscheidung treffen.

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ja, das kleingedruckte :-(
das mit der Härtefallentschidung werde ich im Notfall ausprobieren.
Ansonsten habe ich jetzt auch noch die Info, dass ich die freiberufliche Tätigkeit beibehalten sollte, und wenn das jetzt momentan nicht zum Leben reicht eventuell mit ALG2 aufstocken kann. dazu werde ich mich auch mal informieren.
danke
LG j.

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ALGII und arbeitssuchend hat ja nichts miteinander zu tun.

Die Frage ist doch nur, ob du die Freiberuflichkeit aufgibst (und deshalb weniger Zeit betreut brauchst) oder nicht.

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danke für die info.

soweit bin ich mittlerweile auch vorgedrungen, dass ich die freiberuflichkeit beibehalten sollte und eventuell nur aufstocken sollte.

wie das alles funktioniert, bin ich grade dabei rauszufinden.
aber danke für deinen hinweis.

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Wie es mit der Meldung in Berlin genau ist, weiß ich leider nicht, würde allerdings davon ausgehen, dass irgendwann abgefragt werden wird, ob sich bei euch etwas geändert hat - vielleicht steht in eurem Betreuungsvertrag auch etwas über eine Verpflichtung zur Meldung.

Die Frage ist jedoch, was du dir von der Beantragung von ALGII versprichst - so wie du geschrieben hast, hörte es sich so an, als wolltest du die Freiberuflichkeit aufgeben und eine Stelle suchen - aber wieso nicht parallel zur laufenden Freiberuflichkeit eine Stelle suchen und ggf. erkundigen, ob parallel ALGII bezogen werden kann? Oder entstehen durch die Freiberuflichkeit so hohe Kosten, dass eine Aufgabe sinnvoller wäre?

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danke für die kompetente antwort.
lg j.

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Also bei uns mussten wir nur nachweise beim beantragen abgeben und dann kräht da kein Hahn mehr danach. Und wenn man sich arbeitssuchend meldet hat man den gleichen Anspruch wie jemand der arbeitet, weil man ja den Markt zur Verfügung stehen muss. Ohne kinderbetreuung kann man sich gar nicht arbeitssuchend melden.

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bist du aus Berlin? Hast Du da direkt persönlich Erfahrungen mit der Situation gesammelt?

Auf unserem Gutschein steht, dass wir Änderungen in unserer Familiensituation, die Auswirkungen auf unsere Arbeitszeiten (also z.B. Arbeitslosigkeit) haben, melden müssen, wenn diese vor Beginn der Kita-Betreuung, also bevor unser Sohn in der Kita anfängt (September), eintreten.

Ich habe gelesen, dass Arbeitssuchende in Berlin nur Anspruch auf max. 5 Stunden haben.

Ach ich weiss auch nicht, warum ist das nur alles so kompliziert.

Ich finde auch, dass das absurd ist, wenn man Arbeit suchend ist, aber gleichzeitig nicht flexibel reagieren kann, weil das Kind nur halbtags in der Kita ist. Und wenn man dann einen Job findet, dann muss man einen Kitaplatz suchen, was ja nicht so einfach ist. Ganz zu schweigen davon, wie schwierig es ist, einen Halbtagskitaplatz zu finden!!!

Soweit ich kapiere, ändert sich das alles sowieso in übernächstes Jahr und dann sind in Berlin alle Kitaplätze umsonst.

Ich denke, ich werde meine freiberufliche Tätigkeit beibehalten, einen Nebenjob suchen und ALG II als Aufstockung beantragen. aber das muss ich nochmal konkret abklären, ob das Sinn macht.

LG

LG jan