Trauig! Nach Elternzeit gekündigt...

Hallo Ihr Lieben,

bin gerade total traurig und deprimiert :-( Normalweiser würde ich im August wieder anfangen zu arbeiten nach der Elternzeit meines Sohnes. Doch jetzt wurde mir von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass angeblich keine Arbeit mehr für mich da ist. Nach 17 Jahren in diesem Unternehmen. Jetzt soll ich am Freitag ins Büro kommen um alles weitere zu besprechen. Mädels, ich kann Euch gar nicht sagen wie ich mich fühle. Ich werde auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Würde mir nicht auch nach 17 Jahren eine Abfindung zu stehen? Freue mich jetzt riesig auf das Gespräch am Freitag :-[ . Hätte nie gedacht, dass mir das mal passiert #schmoll... Zumal es ein mittleres Unternehmen ist, mit 60-70 Mitarbeiter, leider ohne Betriebsrat oder ähnliches...

Muss das erstmal verdauen #schock

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Super, heute ist Montag....mach umgehend einen Termin bei einem Anwalt für Arbeitsrecht und laß dich VORHER beraten. Dann gehst du stark in dieses Gespräch. Natürlich sagst du dort nicht das du gerade vom Anwalt kommst;-).
Abfindung, Kündigungsfrist, Freistellung, astreines Arbeitszeugnis....alles Themen die man als Laie nicht einfach auf die Kette bekommt. 17 Jahre, da sollte schon einiges an Kohle bei rausspringen, notfalls vor dem Arbeitsgericht durchsetzen...es lohnt sich.
Du unterschreibst NICHTS am Freitag und nichts läuft ohne Anwalt, laß dich nicht über den Tisch ziehen. Kein Job ist es Wert, das man ihm nachtrauert. Kopf hoch, alles wird gut.
Fairerweise muß man ja sagen, er sagt es dir vorher und versucht nicht dich rauszuekeln oder steht am ersten Arbeitstag mit der Kündigung in der Hand da.
Trotzdem.....schenken würde ich ihm nix.
#winke

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Das ist doof :(

Aber:

auf keinen Fall einen Auflösungsvertrag unterschreiben. Wenn er dich loshaben will soll er dich ganz normal form und fristgerecht kündigen. Das kann er frühestens an deinem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit. Das musst du ihm aber nicht auf die nase binden.Wenn er früher kündigt ist dies so erstmal nicht rechtens.

Dann würde ich wenn die Kündigung vorliegt und keine angemessene Abfinung dabei rauspringt auf jeden Fall mal Arbeitsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Wobei ich das immer machen würde.

Man sagt als Faustregel zur Abfindung immer 1 halbes Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit, wobei da noch andere Faktoren mit reinspielen.

Betriebsrat wäre einem in vielen Firmen keine große Hilfe, da würde ich direkt zum Arbeitsgericht marschieren. Da brauchst du auch keinen Anwalt. Allerdings schadet es nicht sich mal eine Meinung einzuholen.

Alles gute Dir!!

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Unterschreibe vor Ort erstmal nichts. So einfach wie dein AG sich das eventuell vorstellt ist es nicht.

Er kann dich frühestens am ersten Arbeitstag fristgerecht kündigen.

Bei 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hast du bereits eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats falls arbiets/tarifvertraglich nichts anderes vereinbart:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsfristen.html#tocitem3

Desweiteren ist bei der Mitarbeiteranzahl auch Kündigungsschutz gegeben und der Arbeitgeber hat eine entsprechende Sozialauswahl zu treffen.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsschutz.html#tocitem1
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_KSchG.html

Wichtig beachte die Fristen um Kündigungsschutzklage zu erheben wenn dir eine Kündigung ausgesprochen wird! Die sind mit 3 Wochen recht kurz.

Eine gesetzliches Recht auf Abfindung gibt es in der Art nicht, ausser es ist im Traifvertrag/Arbeitsvertrag vereinbart. Allerdings wird dein Arbeitgeber dir eine entsprechend anbieten wollen um eine Klage zu verhindern bzw erfolgt oft eine Einigung mit einem Abfindungsangebot.
Hier mal ein paar Infos zur Abfindung: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html

Lass dich bei Bedarf anwaltlich beraten und unterschreib nichts direkt vor Ort, lass dir alles mitgeben und denk in Ruhe drüber nach! Sollte dir allerdings eine Kündigung überreicht werden musst du reagieren ansonsten wird sie wirksam auch wenn sie nicht gesetzmässig ist!

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Du warst 17 Jahre da, seit der Lehre?

Man, ist das bitter. #schmoll

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Vielen Dank für Eure Antworten und Tipps. Ja ich hatte sogar meine Ausbildung dort gemacht. Ist schon blöd. Bin auch immer noch total geschockt. Aber Ihr habt völlig Recht, es ist nicht das Ende, muss nach vorne schauen und ich hoffe ich finde schnell etwas Neues. Werde mir noch einen Termin beim Anwalt machen. Und dann gestärkt in das Gespräch am Freitag gehen...

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Hallo,

würdest Du im August denn wieder in Vollzeit Deinen Vertrag erfüllen wollen? Dann hast Du ja erstmal sechs Monate Gehalt, ohne dass Du arbeiten brauchst (wenn es denn keine Arbeit gibt....). Und damit genug Zeit dir einen neunen Job zu suchen.

Wie lange warst Du in Elternzeit? Hast Du seitdem Du 16 warst immer Vollzeit dort gearbeitet?

Bei 60 Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz und er kann dich erst an Deinem ersten Arbeitstag kündigen evtl. mit Freistellung. Was war denn mit Deinem Chef vor der Elternzeit besprochen?

Liebe Grüße Andrea

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UNterschreibe auf keinen Fall etwas, sie dürfen dich nicht einfach kündigen, die Kündigung darf es erst am ersten Tag nach der Elternzeit geben und dann mit Frist und du kannst dann je nach Betriebsgröße Kündigungsschutzklage einreichen.
Meist muss dann wer anders gehen!
Viele AG versuchen es einfach und rechnen aber damit, dass es nicht klappt.