Hallo meine Lieben,
ich habe seit Wochen nur noch Bauchschmerzen, da mir der Kindsvater mein Leben zur Hölle macht. Unseren Sohn benutzt er nur als Waffe gegen mich, weil er genau weiß dass er mich an den der richtigen Stelle trifft, wenn es um unseren gemeinsamen Sohn geht.
Seit Mai lässt sich der Kindsvater nicht mehr blicken, wir sind seit letztem Jahr Oktober getrennt, da er uns immer nur angeschrien hat und Möbel kaputt gemacht hat.
Lange Geschichte. Meine Frage ist jetzt, wie lange es dauern kann bis man einen Termin vom Gericht bekommt, was das gemeinsame Sorgerecht angeht und wie lange kann sich das alles hinziehen?
Ich könnte heulen, weil mir und meinem Sohn das Leben zur Hölle gemacht wird und er mich somit an der richtigen Stelle trifft.
Gruß
Gemeinsames Sorgerecht Familiengericht dauer
Meine beste Freundin hab ich damals im Prozess begleitet und unterstützt. Getrennt als der gemeinsame Sohn knapp über 3 Jahre alt war. Bis alles gerichtlich geklärt wurde... war übers Jugendamt geregelt das das Kind wöchentlich im Wechsel 50/50 Bei dem jeweils anderen verbringt.
Beide haben das geteilte Sorgerecht. Daran verändert sich auch nix bei einer Trennung. Außer ein Partner stellt nachweislich eine Gefahr fürs Kind war.
Es geht bei Trennungen eigentlich nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht und umgangsrecht. In ihrem Fall hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Vater bekommen... mit der Begründung das er noch seine Mutter und stiefvater als Bezugspersonen hatte. Auch wurde berücksichtigt das die Umgebung beim Vater die für das Kind gewohnte Umgebung ist da die Mutter ausgezogen ist... der Wohnsitz vom Vater aber der selbe blieb. Sprich der mitm Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der... bei dem das Kind vorwiegend lebt.
Dann das umgangsrecht. Das ist im Standard jedes 2. Wochenende und 50% der Ferien. Das umgangsrecht wird er ebenfalls immer behalten sofern kein Gericht eine Gefahr von ihm vermuten lässt.
Der Prozess wurde bei ihr unmittelbar nach der Trennung gestartet und das Urteil würde knapp ein halbes Jahr später gefällt. Da vorher halt auch das Jugendamt ausgiebig die gesamte Situation beurteilen muss. Musst da auch mit vielen Kontrollbesuchen rechnen falls er sich nicht nur mitm umgangsrecht zufrieden stellt sondern auch Anspruch am Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Sorgerecht wird bestehen bleiben sofern es nicht freiwillig angetreten wird oder man stirbt. Sprich er muss über alles informiert werden und behält ein Vetorecht. Sprich bist du fürs impfen und er dagegen darfst du ohne seiner Zustimmung nicht impfen oder operieren lassen wenn keine lebensbedrohliche Situation vorliegt wenn er dagegen ist.
Sohn meiner Freundin sollte medizinisch beschnitten werden wegen vorhautverengung. Sie war dafür das er nicht unfruchtbar wird... er war dagegen... einfach weil Männerego nix kommt an den Penis dran. Da sie sich nicht einigen konnten... gab es keine OP. Einer der nein sagt reicht aus um alles zu torpedieren.
Auch wenn du dein Kind zb auf ne waldorfschule schicken wolltest... dein ex das aber nicht unterstützt kommt das Kind auf die staatliche Schule weil alle Sorgeberechtigten zustimmen müssen.
Du könntest höchstens mit zugesprochenen Aufenthaltsbestimmungsrecht weit weg ziehen (auswandern geht halt nicht so easy aber innerhalb Deutschlands darfst du frei verziehen) das er sein umgangsrecht nicht so easy umsetzen kann.
1. gibt es kein geteiltes Sorgerecht
2. wird bei Trennungen auch nicht automatisch über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entschieden, da es Teil des Sorgerechts ist und somit auch in den allermeisten Fällen bei beiden bleibt.
Aufenthaltsbestimmungsrecht wird immer dann gerichtlich geklärt wie alles weitere auch wenn sich außergerichtlich nicht geeinigt werden kann. Da das sehr oft der Fall ist muss ein Gericht entscheiden bei wem das Kind vorwiegend lebt ... dann bekommt einer das Aufenthaltsbestimmungsrecht und einer das umgangsrecht zugesprochen im Umfang den das Familiengericht bestimmt.
Der Post kam bei mir so an das sie gemeinsames Sorgerecht haben. Ergo muss der Umgang sofern außergerichtlich nicht klärbar übers Gericht laufen. Wenn beide nicht verheiratet sind und vor oder nach der Geburt kein geteiltes Sorgerecht beantragt haben. Hat automatisch die Mutter 100% vom Sorgerecht und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dann muss nur noch das umgangsrecht geklärt werde.
Ist das Sorgerecht geteilt ist ohne Klärung nach einer Trennung bei beiden das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da das Kind aber so gut wie selten wirklich die komplette Zeit im Jahr 50/50 Bei den Eltern aufgeteilt werden kann (geht nur wenn man im selben Ort lebt Max Nachbarort) bekommt einer dieses Recht zugesprochen. Ändert aber nix am gemeinsamen Sorgerecht.
Möchte er das gemeinsame Sorgerecht beantragen? Möchtest du das alleinige beantragen?