Hallo Zusammen
Im Januar habe ich eine neue Stelle angenommen. Bis dahin war mein Elterngeld aufgebraucht. Mir war tatsächlich die Trennung von ElternZEIT und ElternGELD gar nicht so bewusst und ich dachte das eine hängt mit dem anderen zusammen.
Nun haben mein Mann und ich aber von der Elternzeit erfahren und würden ggf etwas davon in Anspruch nehmen. Nun zu meiner Frage: Kann ich Elternzeit auch beim neuen Arbeitgeber nehmen, obwohl der gar nichts mit dem vorherigen Elterngeld zutun hatte? Wenn ja, wie läuft das ab? Wo beantrage ich das?
Falls jemand Erfahrungen hat die er teilen mag, würde ich mich freuen.
PS.. wir sind nicht einfach unwissend, sondern wir haben Jahre im Ausland gelebt und sind quasi Wiederkehrer und mit den Gepflogenheiten um das Thema Kindergeld nicht so vertraut.
Elternzeit beim neuen Arbeitgeber?
Also der Antrag von Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit, beim AG eingereicht werden.
Wie viel Elternzeit hättest Du bei dein vorherigen AG beantragt? Wenn Du nur ein Jahr beantragt hast und das eine Jahr jetzt um ist, hast Du rechtlich keinen Recht auf eine Verlängerung.
Man kann 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit bis 3 Jahre beantragen, allerdings ist das Elterngeld die gleiche Summe. Das heißt wenn Du das ganze Geld im ersten Jahr ausbezahlt bekommst, bekommst Du kein Elterngeld im 2. und 3. Jahr des Elternzeit. Du kannst es auch splitten lassen über 2 oder 3 Jahre. Wenn Du also beim letzten AG nur 1 Jahr beantragt hast, kannst Du nicht jetzt verlängern.
Wenn man dem Internet vertraut, dann sprichst du gerade über das Elterngeld. Die Elternzeit kann bis zum vollendeten siebten Jahr auch nachträglich beantragt bzw in Anspruch genommen werden.
Im 3. Jahr Elternzeit bekommt man eh kein Elterngeld.
Ganz wichtig ist, meiner Meinung nach,
Elternzeit wird nicht beantragt - ein Antrag kann abgewiesen werden. Sondern Elternzeit wird beim Arbeitgeber mind. 7 Wochen vor Beginn angemeldet.
Wie viel Elternzeit hattest du denn bei deinem alten Arbeitgeber angemeldet ?
Also ein Gedanke am Rande, beim neuen Arbeitgeber gleich Elternzeit einreichen, finde ich ungleich.
Wie schaut es denn generell aus. Wie lange warst du schon in Elternzeit und wie hast du das Elterngeld bekommen?
Ich habe nicht geschrieben, dass ich jetzt in die Elternzeit möchte, oder? Ich habe mich lediglich nach den Rechten dazu erkundigt. Liebe Grüße
Nein hast du nicht. Du hast generell etwas wenig geschrieben, um hier direkt eine hilfreiche Antwort geben zu können.
Möchtest du denn ganz zu Hause bleiben oder in Teilzeit arbeiten?
Du hast das Recht auf 3Jahre EZ in den ersten 8Lj des Kindes, egal, ob du den AG wechselst. Du müsstest nur nachweisen (können), wieviel EZ du schon genommen hattest.
Dann teilst du den AG 7Wo vor Beginn der EZ mit, dass du von x bis y Elternzeit in Anspruch nehmen wirst. Danach kehrst du automatisch in deinen alten Vertrag zurück.
Ob der AG diesem (2.) EZ-Zeitraum zustimmen muss, weiß ich nicht genau. Ich meine, der ersten Verlängerung/Änderung muss er zustimmen, eine weitere Änderung könnte er ablehnen. Unter bestimmten Voraussetzungen (zB keinen Betreuungsplatz bekommen), kann er aber auch nicht ablehnen (und dich zum arbeiten zwingen).
Ob ich das aber gleich in einem ganz frischen Arbeitsverhältnis ausprobieren würde? Ich glaube nicht.
Beim 1. Kind habe ich auch nach AG-Wechsel nochmal EZ (Teilzeit) genommen.
Beim 2. Kind musste ich die EZ verlängern, da das Kind zu dem Zeitpunkt noch krank, also nicht kitatauglich war. Beides ging problemlos.
Wieviel Elternzeit hättest du beim alten AG?
Grundsätzlich kannst du beim neuen AG wieder Elternzeit nehmen.
Verena, da du dich auszukennen scheinst, frage ich mal nach: ich stolper immer wieder über diese o.g. Aussage und frage mich, ob sie stimmt :
"Wenn Du also beim letzten AG nur 1 Jahr beantragt hast, kannst Du nicht jetzt verlängern."
Oder oft anders geschrieben: Wenn man 1Jahr nimmt, verfällt der Rest.
Stimmt das wirklich ?
Nein, der verfällt nicht, darf aber im Gegensatz zur ersten Anmeldung abgelehnt werden. Es sei denn, man hatte am Anfang 2 Jahre angemeldet, dann darf der AG das 3. Jahr nicht ablehnen.