Verlust Krippenplatz durch Elternzeit mit 2. Kind in München?

Hallo liebe Münchener Mamas!

Mich treibt grade eine Frage um und ich finde keine richtige Antwort... deswegen, vielleicht hat jemand von euch Erfahrung?

Meine Tochter 1,5 Jahre alt geht seit November 2018 in die Krippe (AWO). Von 7.30 bis 14.00 Uhr.
Im Juni kommt ihr geschwisterchen zur Welt und ich würde gern wieder ein Jahr elternzeit nehmen.
Wenn ich nicht arbeiten gehe, kann ihr der Platz weg genommen werden?🤔
Das wäre schrecklich , sie scheint sich dort sehr wohl zu fühlen.😑

Vielen Dank fürs lesen und falls ihr ne Antwort habt!

Schönen Abend noch 🤗

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Nein. Mach dir keine Sorgen. Ich wohne zwar in Berlin, aber du hast ja ab einem Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen kitaplatz, also bleibt alles beim Alten.

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Bei uns hier ist es so, dass ein bereits gewährter Platz nicht weggenommen werden darf, weil Nachwuchs kam und die Mutter in Elternzeit ist!

Was bei uns der Fall war, meine Tochter hatte erst gar keinen Platz bekommen, weil ich mit Nummer 2 schwanger war mit der Begründung dass andere den Platz eher benötigen und ich ja sowieso noch zu Hause bin. Sie kam dann ein Jahr später in die Kita.

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Bei mir (BaWü) könntest du auch den Platz behalten. Kinder, die einmal integriert sind, bleiben in der Gruppe.
Es bei uns nur so ist, wenn Mamas bei der Anmeldung „zu Hause“ sind haben die Kinder nur Recht auf eine bis 12:30 Uhr Gruppe, nicht auf eine bis 14:30 Uhr/ganztags Gruppe etc.

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Ich bin mir gerade nicht sicher...
Ich meine mich zu erinnern, das sich hier vor Monaten eine Mama in der gleichen Situation sehr aufgeregt hat, weil die Leitung an sie heran trat und sie darüber in Kenntnis setzte, das sie ihr Kind in der Elternzeit zuhause betreuen muss, weil es so viele Kinder gibt, die den Platz eben wirklich brauchen, weil die Eltern oder eben Alleinerziehende arbeiten müssen, um zu überleben. Sie musste den Platz abgeben, wenn ich das richtig verstanden habe.

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...übrigens auch IN München

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Aber es gibt doch einen Vertrag mit der Einrichtung
Der ja nicht so ohne weiteres von Seiten der Einrichtung gekündigt werden kann...
es kann durchaus drum gebeten werden evtl mit den Stunden runter zu gehen, aber den Platz ganz streichen und jemand anderen geben ist denke ich nicht so einfach bzw rechtens...🤷🏼‍♀️

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Guten Morgen,
ich könnte mir vorstellen, dass sie Dir die Betreuungszeiten kürzen könnten.
Sprich doch einfach mal mit der Leitung. Dann hast du Klarheit und machst dich nicht um sonst kirre.
Liebe Grüße

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Unserem Ü3-Kind hat ein städtischer Kiga den bereits zugesagten Platz wieder weggenommen, weil ich sie von meiner erneuten Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt habe. ABER das war VOR Kiga-Beginn, also direkt nach der Platzvergabe für das neue Jahr. Habe mich beim zuständigen Referat schriftlich beschwert und die gaben der Leiterin Recht 😱😱. Und es handelte sich um einen Ü3-Platz und nicht um einen Krippenplatz!!

Jetzt geht unser Zwerg (geb. 8/2015) in eine private Einrichtung, denen ist es wurscht, ob ich arbeite 👍👍.

Drücke dir die Daumen, dass du den Platz behalten darfst 😘😘.

Offtopic:
Mich wundert es sehr, dass du noch nicht niedergemacht wurdest....du böse Frau sitzt daheim und lässt dein Kind fremdbetreuen und nimmst anderen den Platz weg 😂😂😂. Schon oft hier erlebt 😜.

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Ernsthaft, die Stadt hat dem kiga recht gegeben? Das ist ja krass 🤐🤐🤐🤐

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Das sind die Bestimmungen. Auch bei Ü3-Kindern werden die Plätze nach dem Dringlichkeitsprinzip abgegeben. Da ich erneut in EZ bin, ist es nicht wichtig/nötig, dass ein 3-jähriges Kind den Kiga besucht 🤬.
Naja, bin glücklich über den Platz im privaten Kindergarten. Da muss man nicht bitten und betteln wie bei städtischen/kirchlichen Kigas!
Man zahlt und gut ist es.

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Guten Morgen,

Unser Sohn geht seit Oktober 2018 in eine städtische Einrichtung. Wir haben 24 stunden genehmigt bekommen weil ich in Elternzeit zu Hause bin und gerade das zweite Kind bekommen habe. Für uns ist das aber die perfekte Lösung.

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Hey, nein sie können euch den Platz nicht wieder nehmen. Im Gegenteil vermutlich hast du für das zweite Kind sogar nen Geschwisterplatzbonus.

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Hallo,
nein du kannst dein Kind schicken.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil gefällt, dass Stundenvergabe nach Bedarf der Sorgeberechtigten geregelt werden muss und nicht durch Arbeitszeit/Elternzeit usw. Versuche es als Bilddatei anzuhängen.

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Das würde bedeuten, dass man als Eltern, die keiner Arbeit nachgehen, das Kind 9 Stunden betreuen lassen könnte. Ist für einige Kinder sicher nicht schlecht.