Zwei Kinder unter 3 - kein kitaplatz -

Hallo ihr lieben,

Kurz zu meiner jetzigen Situation:

Ich habe zwei Kinder (der große wird bald 3 Jahre und der kleine ist gerade 1 geworden).

Wir haben für den großen leider keinen Kindergartenplatz bekommen, stehen zwar auf der Warteliste aber laut Kindergarten sieht es erst für nächstes Jahr realistisch aus, dass wir einen Platz bekommen.

Den kleinen habe ich bisher noch gar nicht angemeldet. Ich überlege, ob ich ihn zur Krippe für ein paar Stunden anmelden soll oder lieber zum Kindergarten?

Ich bin letztlich mit dem zweiten Kind in Elternzeit bis er 3 wird. Vorher werde ich nicht arbeiten gehen. Ich möchte eigentlich für meine Kinder da sein.

Von unserem Wunschkindergarten aus weiß ich aber, dass die Kinder die dort die Krippe besucht haben, gleich in den Kindergarten aufgenommen werden.

Ja, leider weiß ich nicht so richtig was ich machen soll.

Ich habe Angst, dass der kleine später auch keinen Kindergartenplatz bekommt. Spätestens wenn er 3 wird, muss ich wieder arbeiten gehen.

Ich habe sonst niemanden, der auf mein Kind aufpassen kann.

Was würdet ihr machen?

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Bei uns ist es auch im Prinzip nur möglich zum 1.9. ein Kindergarten Jahr zu starten. Außer man rutscht rein wenn ein Kind ausfällt wegen Umzug oder so.
Meine große ist im April drei geworden und eben auch erst im September gestartet. Da war ich aber mit der kleinen noch in elternzeit somit war das nicht weiter tragisch.
Verstehe ich richtig das das bei euch ähnlich geregelt ist?

Im Prinzip hast du zwei Möglichkeiten.
Du kannst überlegen ob es finanziell und beruflich machbar ist bis zum kindergartenstart weiter zuhause bleibst oder eben nur so geringfügig arbeiten gehst das der Papa zu deinen Arbeitszeiten zuhause ist.

Die andere Möglichkeit ist du meldest den kleinen zeitgleich zur Kita an wie den großen. Somit ist er schon mal sicher im System. Du kannst ihn ja erst mal wenige Stunden bringen und weiter zuhause bleiben bis zu deinem eigentlichen Einstieg in die Arbeit wenn finanziell möglich oder du beginnst früher zu arbeiten.

Meine große geht vormittags in den Kindergarten meine kleine ab September. Ich arbeite auf 450€ Basis in elternzeit. Mein Mann betreut die Kinder wenn ich arbeite. Bei uns ist das finanziell zum Glück möglich.

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Bekommst du denn überhaupt einen Krippenplatz wenn du in Elternzeit bist? Bei uns ist es zwar nicht so, aber ich kenne es auch dass man nachweisen muss, Voll- oder Teilzeit zu arbeiten um einen entsprechenden Platz zu bekommen. Damit wäre die Entscheidung vielleicht schon abgenommen...

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ist seit der Einführung des Rechtsanspruchs nicht mehr so einfach, denn dann würde es Klagen hageln ;-)

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Wir haben auch die Erfahrung machen müssen, dass der (ehemals)Wunsch-Kindergarten unseren Sohn nicht genommen hat.

Begründung:
Er sei ein „Seiteneinsteiger“ und solche „zusätzlichen“ Kinder könne man nicht aufnehmen.

Die Kindergartengruppe wurde voll gemacht durch automatisch „reinwachsende“ Krippenkinder aus dem Unter 3 Bereich.

Wer also dort nicht schon die Krippe besucht hat, kann nicht „reinwachsen“ und wird mit 3 Jahren als „Seiteneinsteiger“ abgewiesen.

Dass wir dort seit Geburt auf der Warteliste standen und wahrscheinlich auch viel länger als so manches „automatisch reinwachsendes Krippenkind“, hat niemand interessiert.
Leider ist die Einrichtung privat und nicht städtisch, sonst hätte ich mir den Spaß gegönnt, solche Vorgehensweise wegzuklagen.

Unterm Strich würde ich empfehlen, das Kind in der Krippenzeit schon dort mit wenigen Stunden unterzubringen.
Dann seid Ihr mit einem „Bestandskind“ schon mit einem dicken Fuß in der Tür, wenn es darum geht, Kindergartenplätze zu verteilen.

Ätzend, aber so läuft es nun mal.

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Wie will man sowas "wegklagen"?

Die Entscheidung obliegt ja immer noch dem Träger, welche Kinder aufgenommen werden. Wartelisten gibt es bei vielen KiTas, die ich kenne gar nicht. Es ist entscheidend, welche Kinder im Februar angemeldet sind für das folgende KiTajahr und aus den Kindern wird nach gewissen Kriterien ausgesucht. Ob man einen Monat oder 3 Jahre vorher angemeldet hat, ist egal.

Meines Wissens nach gibt es kein Recht auf Beachtung einer Warteliste.

VG Isa

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Private Träger können nach Gutdünken verfahren mit der Vergabe der Plätze. Gegen private Träger hat man nun mal keinen Rechtsanspruch.

Für städtische oder gemeindeeigene KiTas der öffentlichen Hand gilt das allerdings nicht.

Sie müssen objektive Kriterien anwenden und chancengerechte Verteilung vornehmen.
Nicht umsonst gibt es inzwischen zig Gerichtsurteile gegen Städte und Gemeinden, die ihnen erhebliche Defizite beim Verteilverfahren bescheinigen.

In Großstädten gibt es nicht umsonst komplexe Punktesysteme, wo viele Faktoren wie Alter der Kinder, Einzugsbereich, Alleinerziehen, Berufstätigkeit der Eltern, Wartezeit und Geschwister berücksichtigt werden.

In unserem Fall hätten wir im Fall eines öffentlichen Trägers fast die „Pole Position“ gehabt, da Kind das passende Alter hat, beide berufstätig, direkt im Einzugsbereich, seit 3 Jahren angemeldet, etc. Bei Anwendung der Vergabekriterien hätten wir einen Platz bekommen müssen.

Da es bei uns aber ein Kindergarten eines privaten Trägers war und die sich die Kinder anders aussuchen dürfen, kommt man mit einer Klage einfach nicht weiter.

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Ich persönlich würde ihn zur Krippe anmelden, reicht ja, wenn er ein halbes oder ein ganzes Jahr dort ist und dann aus der Krippe in den Elementarbereich wechselt. Bei vielen Kindertagesstätten hier ist es so, dass die Krippenkinder vorrangig behandelt werden. Viele Einrichtungen hier vor Ort haben bsp. zwei Gruppen U3 mit je 15 Kindern und eine Ü3 Gruppe mit 25 Kindern. Da hat man als "Quereinsteiger" kaum eine Möglichkeit.

Auch gebe ich zu Bedenken, dass man nicht immer Glück hat und sofort einen Platz bekommt. Wir haben unsere Tochter 03/17 angemeldet. Leider gab es auch dieses Jahr keinen Platz. Jetzt müsste sie 08/20 als Quereinsteiger in den Elementarbereich wechseln. Zum Glück haben wir eine Tagesmutter gefunden, die die Kinder nicht mit dem 3. Geburtstag "rauswirft" (auch schon erlebt), sondern die Betreuung weiterführt, bis wir die Große abmelden.

Daher melde ihn an, dass er als Krippenkind "sicher" nachrutschen kann.