In EZ schwanger, wird das EG dann wie vorher berechnet?

Hallo,
Wenn ich in der EZ schwanger werde und noch EG beziehen dann 7 Monate wieder zur Arbeit gehe jnd das selbe Gehalt beziehe wie vor der 1 SS. Steht mir dann das selbe EG beim 2 Kind zu? Also Beispiel immer 1800,- verdient sowohl vor dem 1 Kind als auch beim 2 Kknd in den 7 Monaten. Und dazwischen EG.

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Das kommt darauf an wie lange du beim ersten Kind in EZ bist/warst.
Ein Beispiel: Kind 1 Januar 2018 geboren. Kind 2 November 2019. Elternzeit für Kind 1: Vollzeit bis Dezember 2018. Ab Januar 2019 Teilzeit mit Elterngeld Plus.
Für die Berechnung des zweiten Kindes sind die Monate April 2019 bis September 2019 relevant (ab Oktober muschu). Die restlichen Monate sind von vor der Zeit des ersten Kindes zu nehmen.

Grundsätzlich gilt: wenn du die ersten 14 Monate in Elternzeit warst, dann kannst du diese von der Berechnung für das zweite Kind ausklammern. Am besten wendest du dich an deine EG Stelle, die können da immer sehr spezifisch Auskunft geben!

LG

PS: oder du schilderst deinen Fall etwas detaillierter.

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Ne bei uns is das etwas anders

1 Kind August 2018 geborgen ich bin bis Februar noch in EZ Plus bekomme also halbes EG. Hatte insgesamt 1,6 Jahre dann EZ.
Wir planen allerdings grade Kind 2. Mit Glück klappt es schnell und ich bin diesen oder nächsten Monat schwanger (ich weis das kann auch anders kommen aber wir hoffen auf gut Glück)

Ich würde dann 7 oder 8 Monate wieder arbeiten gehen. Beklmme das selbe halt 1800 wie vor Kind 1. Wieviel EG bekomme ich dann nur die 7-8 Monate? Weil 12 habe ich ja nicht gearbeitet. Wegen der EZ.

Hoffe jetzt ist es etwas genauer 🙈

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Es werden immer die letzten 12 Monate vorm Mutterschutz und Geburt des Kindes genommen . Fallen davon Monate ins elterngeld und oder muschutz, dann werden diese ausgeklammert und entsprechend Monate vor der Geburt des 1. Kindes herangezogen.

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Aber maximal die ersten 14 Monate werden ausgeklammert, egal wie viele Monate EG plus bezogen wurde.

Konkret für die TE: bis Oktober 2019 wird ausgeklammert, alle Monate von November 19 bis Mutterschutz zählen, ggf
halt mit 0. Wenn es weniger als 12 Monate direkt sind, wird ein Monat vor dem 1. Mutterschutz genommen.
Angenommen du hast also ET im Oktober 20 und der Mutterschutz beginnt im August:
Juli 20
Juni 20
Mai 20
April 20
März 20
Februar 20
Januar 20
Dezember 19
November 19
Sind 9 Monate, also 3 weitere von vor dem ersten Mutterschutz.
Juni 18
Mai 18
April 18.

Das Einkommen, das du durch Arbeit erwirtschaftet hast, wird addiert und dann durch 12 geteilt. Wie gesagt, wenn du z.B. von Nov 19 bis Feb 20 nicht arbeitest, wird das halt mit 0 gerechnet und schmälert den Durchschnitt.

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Super vielen dank. Heist im Prinzip bekomme zwar EG aber nicht wie davor sondern weniger.

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