Hallo, leider gelingt unsere Eingewöhnung in die Krippe trotz ausreichender Zeit nicht.
Junior ist 14 Monate und kann sich leider nicht damit arrangieren (es spielen verschiedene Dinge mit rein)
Ich müsste in gut 2 Wochen wieder arbeiten, was so aber nicht möglich ist. Ich habe Elternteil bis zum 3. Geburtstag beantragt und wollte jetzt verkürzt für 20h arbeiten. Leider kann keiner die Betreuung absichern. Wie ist es nun rechtlich?
Kann ich sagen bzw habe ich da recht zu sagen, ich bleibe zb doch noch 2 oder 3 Monate länger zu Hause und komme erst dann zurück? Elternteil habe ich wie gesagt bis zum 3. Geburtstag und ich wollte verkürzt innerhalb der Elternzeit arbeiten.
Danke für eure Hilfe
Eingewöhnung in Krippe klappt nicht
Du solltest mit deinem AG reden. Gem. Paragraph 15 Abs. 5 BEEG kannst du eine Verringerung der Arbeitszeit beantragen und ihr sollt euch innerhalb von 4 Wochen einigen. Klappt das nicht, treteb Abs. 6 und 7 in Kraft:
„ Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann gegenüber dem Arbeitgeber, soweit eine Einigung nach Absatz 5 nicht möglich ist, unter den Voraussetzungen des Absatzes 7 während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung seiner oder ihrer Arbeitszeit beanspruchen.
(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen:
1.
Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
2.
das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate,
3.
die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden,
4.
dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und
5.
der Anspruch auf Teilzeit wurde dem Arbeitgeber
a)
für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes sieben Wochen und
b)
für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes 13 Wochen
vor Beginn der Teilzeittätigkeit schriftlich mitgeteilt.
Heißt im Klartext; wenn dein AG auf Durchzug stellt, ist deine gesetzliche Frist die 7 Wochen, mit der du die Verringerung der Arbeitszeit auf 0 Stunden beantragen kannst. In deinem Fall musst du irgendwie überbrücken, denn die Kinderbetreuung ist dein privates Problem. Deinen Arbeitsvertrag hast du zu erfüllen.
Oder du kündigst mit entsprechender Kündigungsfrist. Aber nur Redenden kann geholfen werden.
Viel Glück 🍀
Ich hatte ein ähnliches Problem. Für die Eingewöhnung hatte ich 4 Wochen eingeplant. Aber am Ende konnte meine Kleine auch nicht ganztags dableiben sondern gerade mal 2 Stunden. Hab dann mit meinem AG gesprochen und durfte dann nochmal 6 Wochen Homeoffice machen. Er hätte mich aber auch unbezahlt freigestellt. Mit den zusätzlichen 6 Wochen und einer anderen Strategie bei der Eingewöhnung hat es dann geklappt.
Kann dein*e Partner *in die ez anpassen und die Eingewöhnung übernehmen? Wenn bei dir der Einstieg dranhängen entsteht ggf unbewusst druck. Und falls die banymonate des anderen Elternteils schon etwas ger sind, hilft es manchmal, wenn die person übernimmt, die zugemacht hauptbezug war
Hatten leider ein ähnliches Problem. Unsere Maus hat am Ende 4 Monate Eingewöhnung gebraucht. Ich hab aber schon nach 3 Wochen der Eingewöhnung wieder in Teilzeit in Elternzeit arbeiten müssen. Hab mit dem mindestsatz von 15h am Tag angefangen. Dazu kam dass unsere Maus kaum eine Woche in der Kita ohne Kitaviren war und somit ständig für teils Wochen krank war.
Ich würde auch erstmal mit dem AG reden und sehen ob du reduzieren oder eben wieder in vollzeit Elternzeit gehen kannst.
Mein Mann hab stunden reduziert so dass wir uns da etwas abwechseln konnten mit dee Arbeit am Tag. Ich muss dazu sagen, dass wir auch in Home Office arbeiten. Da geht das natürlich besser. Und auch die Arbeitszeitverteilung konnten wir vom AG aus etwas flexibler gestalten.