Hallo, mein Sohn geht aktuell zu einer Tagesmutter. Nun haben wir zum 1.8 einen Krippenplatz bekommen und möchten der Tagesmutter gerne kündigen. Wir haben eine Kündigungsfrist von zwei Monaten und wenn ich ihr jetzt schon kündige sind wir ja wirklich früh dran. Ich stolpere gerade jedoch über folgenden Passus im Vertrag und wollte hier einmal fragen ob ihr diesen kennt und mir sagen könnt ob ich den August nun doppelt zahlen muss (TM und Krippe)? Meine TM hat Urlaub vom 25.07-12.08..
Ja ich weiß ich kann sie auch einfach fragen, mir graut es jedoch etwas vor ihrer Reaktion auf die Kündigung da sie in Vergangenheit wirklich sehr bemüht war und ich befürchte sie nimmt es persönlich.
Passus als Bild anbei
Frage zur Kündigung Tagesmutter
Kündige doch jetzt zum 31.7.2021, da musst du nichts im August zahlen, auch wenn sie dann im Urlaub ist.
Ich verstehe es so, dass du nicht zum 31.7. sondern nur zum 31.8. kündigen kannst.
Das würde bedeuten, dass du tatsächlich den August doppelt zahlen muss.
Ist in unserem Vertrag mit der Kita übrigens auch so, wir dürfen auch nicht zum 31.7. kündigen (die Kita hat im August 3 Wochen Sommerferien).
Ich verstehe es so , dass du nicht zum 31.6 kündigen kannst, da im Monat danach der Jahresurlaub folgt.
Es ist bestimmt aber anders gemeint.
Ja du kannst nicht zum 31.7. kündigen, weil die Tagesmutter ein Recht auf bezahlten Urlaub hat. Sie kann ja dann nicht zum 1.8. ein neues Kind aufnehmen und hätte dann Einbußen.
Die Klausel beinhaltet, dass du frühestens zum 31.08. ordentlich kündigen kannst. Die Aufnahme eines Krippen-Platzes dürfte auch kein wirksamer Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.
Ob die Klausel wirksam ist, könntest du anwaltlich prüfen lassen. Aber das kostet und vermutlich ist die Doppelgebühr günstiger.
Alles Gute 🍀
Die Frage ist doch, welcher Monat als der Monat des Jahresurlaubes gilt. Der Juli, weil der erste Tag es Jahresurlaub im Juli erfolgt, oder der August, weil dort der meiste Urlaub genommen wird. Ich tendiere eher zu Juli, würde aber einfach das Gespräch mit ihr suchen. Vielleicht fahrt ihr auch in den Urlaub bzw. Könnt etwas überbrücken und ihr auch einen anderen Termin anbieten, damit sie den Platz schon vor ihrem Urlaub neu vergeben kann. Ich würde einfach das Gespräch suchen.
Ich verstehe das auch so, dass nicht zum 31.07. gekündigt werden kann. Den August musst du noch bezahlen. Aber ich finde das auch gerecht, denn die Tagesmutter muss schließlich auch im Urlaub von etwas leben. Wieviel Geld musst du denn bezahlen? Es sind sicher keine Unsummen.
Du könntest zum 30.06. kündigen, das wären 2 Monate, dann musst du Juli und August nicht zahlen, aber musst dich halt einen Monat mal selbst um dein Kind kümmern. Aber es wäre eine Möglichkeit die Gebühr zu umgehen.
So ganz sicher wäre ich mir aber angesichts der Formulierung der Klausel nicht, dass eine Kündigung zum 30.06. wirksam wäre...
Hi,
Warum soll sie das persönlich nehmen, ihr habt einen Krippenplatz?
Ist bisschen doof formuliert, weil der Jahresurlaub sich auf 2 Monate verteilt, da wirst du wohl fragen müssen.
Ist bei ubs übrigens auch so, wir dürfen nicht zum 31.07. kündigen, weil im August die Einrichtung zu ist.
Grüße