Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage und zwar geht es darum wir haben einen Tagesmutter Wechsel (es wird etwas kompliziert 😄🫣) alsooo normalerweise wäre meine Tochter ab 01.08 zu einer anderen Tagesmutter gegangen dann haben wir aber letztes Jahr erfahren das genau in unserer Straße auch eine Tagesmutter ist und wo wir uns wohler gefühlt haben jetzt haben wir ein Monat Kündigungsfrist und können erst ab 01.09 zu der Tagesmutter wechseln meine Frage bin ich verpflichtet mein Kind diesen Monat jeden Tag zur anderen Tagesmutter zu bringen oder gibt es da Möglichkeiten weil sie sagt ich muss trotzdem jeden Tag kommen und lässt halt leider auch nicht locker wir finden es halt nur so blöd weil es für unsere Tochter ein hin und her wäre zu mal die neue Tagesmutter schon kostenlos die Eingewöhnung ab jetzt starten würde ich bin überfragt hat jemand Tipps ?
Tagesmutter
Ihr könntet euer Kind ja auch krank melden. Ich denke nicht, dass ihr verpflichtet seid zu kommen, aber je nach Vertrag müsst ihr den Monat dann halt trotzdem bezahlen. Wenn das ok ist, einfach der Tagesmutter Bescheid geben, dass ihr wechselt, aber natürlich vertragsgemäß zahlt.
Das haben wir schon alles mitgeteilt das wir natürlich die Kosten trotzdem zahlen wir aber unserem Kind das hin und her ersparen wollen und ob wir uns einig werden können nicht zu kommen darauf hin sagte sie das wir kommen müssen weil das Jugendamt unsere Situation kennt und wir dann die kompletten Kosten übernehmen müssen sprich 1.200€ wobei ich mir denke das ja immer weiß sein kann und wir Termine oder wegen Krankheit oder Urlaub nicht kommen können..
Ja, stimmt. Kann sein, dass das JA dann den anderen Anteil nicht zahlt. Dann muss die Tagesmutter jemanden nachrücken lassen.
Ansonsten ist es insgesamt ja auch einfach ihr Risiko als Selbstständige. Das schreibe ich als Selbstständige. Verdienstausfall wegen Absagen bezahlt uns die Krankenkasse z.B. auch nicht. Da haben wir Pech gehabt bzw müssen andere Patienten finden, die diesen Termin eventuell nehmen möchten.
Hey,
Würde einfach Bescheid geben, dass die kleine nicht kommt. Denke, dass ihr vielleicht den einen Monat trotzdem zahlen müsst.
Für einen Monat würde ich mein Kind auch nicht hinschicken zumal die neue Tagesmutter ja schon eine Eingewöhnung ab jetzt anbietet.
Ist ja auch keine Pflicht im Kindergarten zu erscheinen. Einfach nur Bescheid geben, damit auch die wissen, dass alles ok ist und Kind xy einfach nur nicht kommt.
Ich glaube es liegt daran, dass die Tagesmutter überwiegend vom Jugendamt bezahlt wird. Euer Elternbeitrag ist nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Kosten. Die Tagesmutter rechnet mit dem Jugendamt die tatsächlich geleisteten Stunden ab.
Wenn euer Kind wegen Wechsel der Tagesmutter einen ganzen Monat lang nicht von ihr betreut wird, hat sie einen Verdienstausfall.
Vielleicht kann sie den Platz anderweitig vergeben?
Ich habe schon offen mit ihr geredet und gesagt das es für Meine Tochter doof wäre und wir natürlich zahlen aber sie halt nicht bringen sie hat den Platz ja anderweitig vergeben allerdings erst ab dem 01.09 deswegen verstehe ich nicht das sie da uns nicht entgegen kommt und sagt ihr braucht nicht kommen sie verlangt ja das wir kommen für den Monat ohne an das Wohl unserer Tochter zu denken hart ausgedrückt..
das Jugendamt bezahlt sie diesen Monat weil wir für den Monat noch unter Vertrag sind deswegen versteh ich ihre Aussage nicht sie könnte ja krank sein etc.
Sprich mal mit dem Jugendamt, die erklären dir das
Wenn euer Kind nicht von der Tagesmutter betreut wird, bekommt sie an diesen Tagen kein Geld vom Jugendamt. Tagesmütter müssen das stundengenau melden. Einzige Ausnahme sind Krankheiten und Urlaube. Aber auch nicht unbegrenzt. Ich glaube 5 Woche pro Betreuungsjahr sind ok, danach bekommt sie wieder kein Geld vom Jugendamt. Und ja, Tagesmütter sind auf das Geld vom Jugendamt angewiesen, euer Beitrag reicht da einfach nicht. Und nein, eine Tagesmutter, die ihren Job behalten will, wird nicht für euch das Jugendamt belügen.
Natürlich kann es sein, dass bei einem so kurzen Betreuungsverhältnis diese Krankheits- und Urlaubsregelung nicht gilt. Das ist dann halt einfach unfair der Tagesmutter gegenüber. Die hat auch fixe Kosten. Stell dir mal vor das machen mehrere so. Dann muss sie jedesmal auf ein Viertel (evtl. ein Fünftel) ihres Monatsgehaltes verzichten. Fändest du bestimmt auch nicht toll.
Genau so ist es. Das ist der Grund warum die Tagesmutter da hart bleibt - nicht, weil sie euch ärgern will.
Vielleicht könnt ihr nochmal direkt mit dem Jugendamt sprechen und eine Lösung finden.
Wir sind gerade in einer ähnlichen Situation. Ich möchte, dass mein Sohn in die Kita wechselt (er fühlt sich bei der TM nicht wirklich wohl) und wir hätten sogar das große Glück , kurzfristig einen Platz zu kriegen. Allerdings haben wir 2 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende, also echt lang. Und die TM lässt uns nicht eher aus dem Vertrag, da sie ja sonst Verdienstausfall hätte.
Dadurch platzt der ganze Plan. Das JA zahlt nicht doppelt, daher sieht es schlecht für uns aus
Das möchte ich mal sehen, wer mich "verpflichten" könnte, mein Kind in eine Einrichtung zu heben, wenn ich das nicht für förderlich halte.
Sie kann dich auf die Zahlung verpflichten, aber eine rechtliche Handhabe das Kind dorthin zu bringen, gibt es nicht, denn du hast ja gute Gründe dies nicht zu tun.
Am besten hilft in solchen Fällen die Verschriftlichung, denn dann ist der ganze Fall protokolliert und nachvollziehbar.
Schreibe ihr heute noch eine Mail (oder Whatsapp, wenn du keine Mailadresse hast): du hast den Platz fristgerecht zum... gekündigt, weil ihr ab ... einen anderen Platz erhalten habt. Selbstverständlich werdet ihr den Platz für die Zeit von... bis... , also bis Ablauf der Kündigungsfrist bezahlen. Eine Eingewöhnung während dieser kurzen Zeit, der dann eine weitere Eingewöhnung folgen wird, ist nicht nur sinnlos sondern für die Tagesmutter, das Kind und auch die anderen Kinder der Einrichtung zusätzlich anstrengend, ohne jede positive Folge, da der Platz schon gekündigt. Sie möge dir den pädagogischen Mehrwert der von ihr geforderten Aktion nennen, du wirst das von der pädagogischen Aufsichtsstelle gern prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Bin überzeugt, du hörst nie wieder davon, es sei denn sie ist ganz besonders -sagen wir: unwissend