Was spricht dagegen?

Hallo.
Eigentlich gehört dieser Beitrag in den Kindergarten Bereich aber ich würde lieber anonym posten.
Wir haben ein Kindergartenplatz bekomme zum 01.08.
Nun ist es so das ich auf Grund einer risikoschwangerschaft im bv bin. Et ist August 2023.
Also genau zum Beginn der Eingewöhnung.
Ich habe also beim Kindergarten angerufen , ob es möglich wäre zeitnah mein kind (3 jahre) einzugewöhnen. Der Kindergarten hat in 3 Wochen einen Platz frei, denn sie mir auch sehr gerne anbieten würden, da es ihnen lieber ist es jetzt zu machen anstatt mit einem Säugling auf dem Arm.
Also es könnte sehr einfach sein. Nun natürlich das ABER... Die Gemeinde vergibt hier die Plätze und stellt sich quer. Will es einfach nicht aus verschiedenen Gründen. Die Gründe wollte sie mir nicht sagen.
Nun die Frage an euch. Gibt es irgendwas was ich nicht verstehe?
Hat jemand Erfahrungen?

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Die Vergabesysteme sind da für Außenstehende oftmals nicht auf Anhieb zu durchschauen. Vermutlich wird bei der Gemeinde eine Rangliste erstellt und es gibt derzeit Leute die dringender (aus welchen Gründen auch immer) auf einen Platz an sofort angewiesen sind als ihr. Es gibt da klare Regeln und die tun oft mal weh, ich bin mir aber relativ sicher, dass da keine Schikane oder Willkür dahinter steckt. Euch bleibt nicht viel mehr als eure Situation eventuell noch mal vorzutragen oder in den sauren Apfel beißen und zu waten

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Das ist sehr schwer zu beantworten, weil es von der Gemeinde abhängt. So wäre das bei mir im Bundesland kein Problem, wenn ich die Zusage vom Kindergarten habe, denn ich habe sowieso Anspruch auf 5 Stunden kostenlose Betreuung ab 1 Jahr (ohne Bedingungen) und in EZ mit Kind 2 sind es auch 5 Stunden Anspruch. In meinem Bundesland könnte man nicht "ablehnen", wenn der Platz da ist. Ich weiß, dass es aber unterschiedlich ist und manche Gemeinden es total komisch und kompliziert regeln.

Gibt es eine Beratung für Eltern bei euch? Vielleicht wissen sie Rat. Insbesondere ist wichtig zu wissen, wie es rechtlich(!) konkret in deiner Gemeinde/Bundesland aussieht, wenn du weißt, was rechtlich möglich ist kann du dich zu deinem Recht "nerven". Wenn sie es nicht Begründen können, sieht es vielleicht gut aus, da würde ich mich rechtlich Beraten lassen und gucken ob es überhaupt rechtens von Seiten der Gemeinde ist.
Wenn man weiß, dass man im recht ist, hilft meist schon penetrantes nerven.

Bearbeitet von RechtlicheBeratung
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Bei uns ist es so dass die Plätze aus bürokratischen Gründe zum Jahreswechsel vergeben werden. Erst da kann auch sicher gesagt werden wie viele Kinder wirklich die Kita verlassen ( gibt ja auch Rückstellungen von Vorschulkindern, Wechsel in HPTs etc ).
Und erst wenn man weiß wie viele Plätze sicher frei werden kann man die Rangliste abarbeiten. Außerdem könnte das auch von Abrechnungen her umständlich sein und der Betreuungsschlüssel müsste auch nochmal neu berechnet bzw überprüft werden. Außerdem darfst du nicht vergessen dass die Gemeinde diese Ausnahme dann allen anbieten müsste. Alle haben ja ihre Gründe

Bearbeitet von Inaktiv